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DGAP-Ad-hoc News vom 07.02.2020

Accentro Real Estate AG: ACCENTRO REAL ESTATE AG platziert erfolgreich neue nicht nachrangige und unbesicherte Euro 250.000.000 Schuldverschreibungen

Accentro Real Estate AG / Schlagwort(e): Anleihe
Accentro Real Estate AG: ACCENTRO REAL ESTATE AG platziert erfolgreich neue nicht nachrangige und unbesicherte Euro 250.000.000 Schuldverschreibungen

07.02.2020 / 18:38 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Berlin, 7. Februar 2020 - ACCENTRO Real Estate AG ("ACCENTRO") platziert erfolgreich neue nicht nachrangige und unbesicherte EUR 250.000.000 Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von drei Jahren (bis 2023) (die "Neue Anleihe).

Die Neue Anleihe wird zu 99,745 % des Nominalwerts und mit einem Kupon von 3,625 % p.a. begeben. Die Nettoemissionserlöse aus der Neuen Anleihe werden zur Tilgung der EUR 100.000.000 3,75 % Schuldverschreibungen, die 2021 fällig werden (ISIN DE000A2G87E2), zur Finanzierung des Erwerbs neuer Immobilien in Deutschland und für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet.

Die Neue Anleihe unterliegt deutschem Recht und wurde nur im Rahmen einer Privatplatzierung und ausschließlich bei qualifizierten Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (Regulation S) angeboten. Ein öffentliches Angebot der Neuen Anleihe erfolgt nicht. Die Neue Anleihe wird am Euro MTF Markt der Luxembourg Stock Exchange gelistet.

KONTAKT
Nicole Birth
ACCENTRO Real Estate AG
Kantstraße 44/45, 10625 Berlin, Germany
E-mail: ir(at)accentro.de
Tel. +49 (0)30 - 887 181 799
Fax +49 (0)30 - 887 181 11

WICHTIGER HINWEIS

Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot oder eine Aufforderung zum Verkauf oder zur Ausgabe oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar, noch enthält sie ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung, und sie sollte auch nicht als solches ausgelegt werden. Im Zusammenhang mit diesen Transaktionen wurde und wird es kein öffentliches Angebot der Anleihe geben. Die Anleihe darf in keiner Jurisdiktion unter Umständen öffentlich angeboten werden, die den Emittenten der Anleihe verpflichten würden, einen Prospekt oder ein Angebotsdokument in Bezug auf die Anleihe in dieser Jurisdiktion zu erstellen oder zu registrieren.

Die Verbreitung dieser Bekanntmachung sowie das Angebot und der Verkauf der Anleihe können in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlich eingeschränkt sein. Alle Personen, die diese Bekanntmachung lesen, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und diese beachten.

Diese Ankündigung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Alle Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") oder den Gesetzen eines Bundesstaates innerhalb der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht befreit oder sie unterliegen nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act. Es erfolgt kein Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in irgendeiner anderen Jurisdiktion, in der das Angebot oder der Verkauf der hierin beschriebenen Wertpapiere nach geltendem Recht verboten wäre, verbreitet oder versandt werden und dürfen nicht an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika verteilt oder versandt werden. Die Neue Anleihe wird nur außerhalb der Vereinigten Staaten unter Berufung auf Regulation S des Securities Act angeboten und verkauft.

Die Neuen Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff "Kleinanleger" eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 von MiFID II; (ii) sie ist ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97, soweit dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 ("EU Prospektverordnung"). Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "PRIIPs-Verordnung") erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Obligationen an Kleinanleger im EWR erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Obligationen an Kleinanleger im EWR nach der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Im Vereinigten Königreich wird diese Bekanntmachung nur an Personen verteilt und richtet sich nur an Personen, die (i) Berufserfahrung in Anlagefragen haben (als professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung, die "Financial Promotion Order") fallen), (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Financial Promotion Order fallen ("high net worth companies, unincorporated associations, etc."), (iii) sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden oder (iv) Personen sind, denen eine Einladung oder ein Anreiz zur Ausübung einer Investitionstätigkeit (im Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von Schuldverschreibungen auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt oder mitgeteilt werden kann (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Anleihe steht nur Relevanten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigen Erwerb einer solchen Anleihe wird nur gegenüber Relevanten Personen abgegeben. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht auf Grund dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts handeln oder sich auf sie verlassen.


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

NICHT ZUR VERBREITUNG AN EINE U.S. PERSON (WIE IN REGULATION S DES U.S. SECURITIES ACT VON 1933 IN DER JEWEILS GÜLTIGEN FASSUNG DEFINIERT), ODER AN EINE PERSON, DIE SICH IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER IHREN TERRITORIEN UND AUSSENGEBIETEN (EINSCHLIESSLICH PUERTO RICO, DEN AMERIKANISCHEN JUNGFERNINSELN, GUAM, AMERIKANISCH-SAMOA, WAKE ODER DEN NÖRDLICHEN MARIANEN), EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER DEM DISTRICT OF COLUMBIA (DIE 'VEREINIGTEN STAATEN') AUFHÄLT, ODER IN DIE ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN ODER IN ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER BEKANNTMACHUNG WIDERRECHTLICH IST, BESTIMMT. ES GELTEN WEITERE BEDINGUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN.


07.02.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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