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DGAP-Ad-hoc News vom 20.02.2020

Allianz SE: Allianz SE beschließt neues Rückkaufprogramm für eigene Aktien im Volumen von bis zu 1,5 Milliarden Euro

Allianz SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Allianz SE: Allianz SE beschließt neues Rückkaufprogramm für eigene Aktien im Volumen von bis zu 1,5 Milliarden Euro

20.02.2020 / 19:46 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Allianz SE hat heute ein neues Rückkaufprogramm für eigene Aktien beschlossen. Das Volumen dieses neuen Programms beträgt bis zu 1,5 Milliarden Euro. Das Programm soll im März 2020 starten und spätestens bis 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein. Allianz SE wird die gekauften Aktien einziehen.

 

München, 20. Februar 2020


Mitteilende Person: Michael Sieburg, Compliance Officer, Allianz SE

 

 

Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten.


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen wie Prognosen oder Erwartungen, die auf den gegenwärtigen Ansichten und Annahmen des Managements beruhen und bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten unterliegen. Die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungsdaten oder Ereignisse können erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Abweichungen können sich aus Änderungen der Faktoren ergeben, einschließlich der folgenden, aber nicht beschränkt auf: (i) die allgemeine wirtschaftliche Lage und Wettbewerbssituation in den Kerngeschäftsfeldern und -märkten des Allianz Konzerns, (ii) die Entwicklung der Finanzmärkte (insbesondere Marktvolatilität, Liquidität und Kreditereignisse), (iii) Häufigkeit und Schwere der versicherten Schadenereignisse, einschließlich solcher, die sich aus Naturkatastrophen ergeben, und die Entwicklung der Schadenaufwendungen, (iv) Sterblichkeits- und Krankheitsraten bzw. -tendenzen, (v) Stornoraten, (vi) insbesondere im Bankgeschäft die Ausfallrate von Kreditnehmern, (vii) Änderungen des Zinsniveaus, (viii) Wechselkurse, insbesondere des Euro/US-Dollar-Wechselkurses,, (ix) Gesetzes- und sonstigen Rechtsänderungen, ein-schließlich steuerliche Regelungen, (x) die Auswirkungen von Akquisitionen einschließlich damit zusammenhängende Integrations- und Restrukturierungsmaßnahmen sowie (xi) die allgemeinen Wettbewerbs-faktoren, die in jedem Einzelfall auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder globaler Ebene gelten. Viele dieser Veränderungen können durch Terroranschläge und deren Folgen verstärkt werden.

Keine Pflicht zur Aktualisierung
Der Allianz Konzern übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Meldung enthaltenen Informationen und Zukunftsaussagen zu aktualisieren, soweit keine gesetzliche Veröffentlichungspflicht besteht.

 

20.02.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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