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Biofrontera AG

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DGAP-PVR News vom 28.02.2020

Biofrontera AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Biofrontera AG
28.02.2020 / 16:20
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg (Mitteilende) hat der Biofrontera AG (Emittentin) am 26.02.2020 gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 WpHG unter Bezugnahme auf die letzte Mitteilung vom 28. Januar 2020 folgendes mitgeteilt:

Wir nehmen Bezug auf die am 3. Februar 2020 veröffentlichte freiwillige Konzernmitteilung nach §§ 33, 34 WpHG von Herrn Wilhelm K. T. Zours. Durch die Unterzeichnung einer Stimmbindungsvereinbarung (der 'Poolvertrag') vom 28. Januar 2020 durch die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die SPARTA AG, die Deutsche Balaton Biotech AG, die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die ABC Beteiligungen AG, die Prisma Equity AG und die Heidelberger Beteiligungsholding AG (die 'Poolmitglieder') werden die von jedem Poolmitglied unmittelbar gehaltenen Stimmrechte an der Biofrontera AG den jeweils anderen Poolmitgliedern und deren Muttergesellschaften gemäß § 34 Abs. 2 WpHG zugerechnet. Weitere Informationen zum Poolvertrag sind der eingangs erwähnten Stimmrechtsmitteilung von Herrn Wilhelm K. T. Zours zu entnehmen.

Gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 WpHG teilen wir Ihnen hiermit für die Heidelberger Beteiligungsholding AG erstmals die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel mit:

1. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG beabsichtigt die Zusammenfassung ihrer Interessen mit den Interessen der weiteren Poolmitglieder zur Sicherung des gemeinsamen Einflusses auf die Biofrontera AG. Dies soll insbesondere durch einheitliche Stimmrechtsausübung der Poolmitglieder erfolgen, bei allen in der Hauptversammlung der Biofrontera AG zu fassenden Beschlüssen und durchzuführenden Wahlen. Hierdurch soll gemeinsam durch die Schaffung eines entsprechenden Stimmrechtsblocks auf der Hauptversammlung der Gesellschaft die wirtschaftliche Entwicklung und die Steigerung des Börsenwertes der Gesellschaft fortlaufend vorangetrieben werden.

2. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG beabsichtigt, weitere Stimmrechte an der Biofrontera AG innerhalb der nächsten zwölf Monate durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG hat mit Pressemitteilung vom 28. Januar 2020 ihr Vorhaben zur Abgabe eines Übernahmeangebots veröffentlicht. Ziel des Übernahmeangebots ist der Erwerb der Kontrolle über die Biofrontera AG. Als Gegenleistung für die in das Übernahmeangebot eingereichten Aktien der Biofrontera AG (nachfolgend 'Biofrontera-Aktien') bietet die Heidelberger Beteiligungsholding AG neu zu emittierende Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG (die 'Neuen Heidelberger Aktien') zum Tausch an. Insgesamt 17 in das Übernahmeangebot eingereichte Biofrontera-Aktien berechtigen jeweils zum Bezug einer Neuen Heidelberger Aktie. Zudem behält sich die Heidelberger Beteiligungsholding das Recht vor, im gesetzlich erlaubten Umfang direkt oder indirekt weitere Aktien der Biofrontera AG außerhalb des Übernahmeangebots börslich oder außerbörslich zu erwerben.

3. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG beabsichtigt, Veränderungen im Aufsichtsrat der Zielgesellschaft herbeizuführen. Die Bieterin wird auf zukünftigen Hauptversammlungen der Zielgesellschaft darauf hinwirken, dass sich der Aufsichtsrat der Zielgesellschaft aus unabhängigen Personen zusammensetzt.

4. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft an. Insbesondere werden im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik keine Änderungen angestrebt.

5. Der Erwerb der Stimmrechte durch die Heidelberger Beteiligungsholding AG erfolgte im Zuge der Zurechnung der Stimmrechte gemäß § 34 Abs. 2 WpHG nach Unterzeichnung des Poolvertrages durch die Poolmitglieder. Für den Erwerb der Stimmrechte wurden somit durch die Heidelberger Beteiligungsholding AG keine Mittel aufgewendet.



28.02.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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