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DGAP-Ad-hoc News vom 03.09.2020

Vonovia SE beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Wege eines Accelerated Bookbuilding

Vonovia SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Vonovia SE beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Wege eines Accelerated Bookbuilding

03.09.2020 / 17:45 CET/CEST
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AD-HOC MITTEILUNG GEMÄß ARTIKEL 17 DER MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG

***KAPITALERHÖHUNG***

Vonovia beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Wege eines Accelerated Bookbuilding

Bochum, 3. September 2020 - Der Vorstand der Vonovia SE ("Vonovia") hat heute mit Zustimmung des Finanzausschusses des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird dabei unter Ausschluss der Bezugsrechte der Altaktionäre durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen erhöht, wobei Bruttoemissionserlöse in Höhe von ca. EUR 1 Milliarde angestrebt werden. Die neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt sein.

Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) angeboten. Die Privatplatzierung wird unmittelbar nach dieser Mitteilung eingeleitet. Die Anzahl der auszugebenden Aktien, der Platzierungspreis und der endgültige Bruttoemissionserlös werden vom Vorstand mit Zustimmung des Finanzausschusses des Aufsichtsrats nach Abschluss des Accelerated Bookbuilding-Verfahrens festgelegt und voraussichtlich noch heute bekannt gegeben. Nach der Privatplatzierung wird Vonovia einer Lock-up Verpflichtung von 90 Tagen unterliegen, die bestimmte Ausnahmen zulässt.

Die neuen Aktien sollen voraussichtlich am 11. September 2020 prospektfrei zum Handel zugelassen und am 15. September 2020 in die bestehende Notierung im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Luxemburg einbezogen werden.

Vonovia erwartet, dass mit dieser Kapitalerhöhung bereits heute die Anforderungen von S&P Global Ratings erfüllt werden, um die Eigenkapitalanrechnung ihrer unbefristeten Hybridanleihe 2014 (ISIN XS1117300837) zu ersetzen, die im Herbst 2021 durch Ausübung der Kaufoption zurückgeführt werden kann.

Die Erlöse aus dieser Kapitalerhöhung werden für die Rückzahlung von im vierten Quartal 2020 fällig werdender Schulden verwendet. Der darüber hinausgehende Emissionserlös soll für künftige Wachstumschancen verwendet werden, die sich im gegenwärtigen Umfeld ergeben und die Vonovia im Einklang mit ihren Investitionskriterien verfolgen will.

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Wichtige Hinweise:

Die Verbreitung dieser Information und das Angebot von Wertpapieren der Vonovia unterliegt in verschiedenen Jurisdiktionen rechtlichen Beschränkungen. Personen, die in Besitz dieses Dokuments gelangen, werden aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren an, noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren durch, Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder sonstigen Jurisdiktionen dar, in denen ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung unrechtmäßig wäre.

Aktien dürfen ohne vorherige Registrierung unter dem U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach dessen Vorschriften verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen Jurisdiktion statt.

Die Aktien dürfen nur an in Kanada ansässige Käufer verkauft werden, die als Auftraggeber im Sinne des National Instrument 45-106 Prospectus Exemptions oder Subsection 73.3(1) des Securities Act (Ontario) akkreditierte Investoren sind oder als solche gelten und zugelassene Kunden sind, wie in National Instrument 31-103 Registration Requirements, Exemptions and Ongoing Registrant Obligations definiert.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums wird dieses Dokument nur verteilt und es richtet sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2e) der Verordnung 2017/1129 der Europäischen Union in der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") sind. In dem Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und es richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.).

Soweit diese Veröffentlichung Vorhersagen, Erwartungen oder Aussagen, Schätzungen, Meinungen oder Vorhersagen über die zukünftige Entwicklung von Vonovia ("zukunftsgerichtete Aussagen") enthält, wurden diese auf Grundlage der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements der Vonovia nach bestem Wissen erstellt. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen verschiedenen Annahmen, die auf Grundlage aktueller interner Pläne oder externer öffentlich verfügbarer Quellen getroffen wurden, die durch Vonovia nicht separat verifiziert bzw. geprüft wurden und die sich als unzutreffend herausstellen können. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass Umsatz, Profitabilität, Zielerreichung und Ergebnisse der Vonovia oder der Erfolg der Wohnimmobilienbranche wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser Veröffentlichung genannten oder beschriebenen abweichen werden. In Anbetracht dessen sollten Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Vonovia übernimmt keine Haftung oder Gewähr für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird sie nicht an künftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.

Informationen für Vertreiber

Gemäß der EU Produktüberwachungsanforderungen wurde ein Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Aktien von jedem Vertreiber durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Aktien (i) für einen Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU)) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle, jeweils geeignet sind. Jeder Vertreiber, der die Aktien später anbietet, ist dafür verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der Aktien eigenständig zu evaluieren und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.



Kontakt:
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Leiter Investor Relations
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Klaus.Markus@vonovia.de

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Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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