Bad Tölz. Aufsichtsrat Mercedes-Benz Group AG – Anteilseignervertreterin. Mitglied des Ausschusses für Rechtsangelegenheiten. C-Suite/Senior Advisor und Mediatorin (selbstständig und in Partnerschaft mit Reckhenrich Advisors). Gewählt bis: 2028. Erstmals gewählt: 2024. Nationalität: Deutsch. Dr. Doris Höpke wurde 1966 in Georgsmarienhütte (Deutschland) geboren. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Osnabrück, Hannover und Leiden (Niederlande) schloss sie die juristische Ausbildung mit erstem und zweiten Staatsexamen sowie einer Promotion ab. Zudem erwarb sie einen Masterabschluss in Mediation. Dr. Doris Höpke begann ihre berufliche Laufbahn 1996 beim HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. als Assistentin des Ressortvorstands Industriehaftpflichtversicherung. Anschließend übernahm sie beim HDI als Syndikusrechtsanwältin die Verhandlung und Regulierung großer Industriehaftpflichtschäden mit deutschen Firmenkunden weltweit. 1999 trat Dr. Doris Höpke in die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München (Munich Re) ein, wo sie zunächst als Juristin im Bereich Corporate Risk tätig war. Ab 2001 nahm sie verschiedene Führungsaufgaben im Projektmanagement, als Geschäftsbereichsleiterin Aerospace & Special Services sowie als Presidenta Ejecutiva der Munich Re Sucursal en España, Madrid wahr. Von 2014 bis 2022 war Dr. Doris Höpke Mitglied des Vorstands der Munich Re mit Zuständigkeit für verschiedene globale Spezialbranchen wie Gesundheit sowie Luft- und Raumfahrt, Agro- und Kreditrisiken sowie ab 2018 für das Ressort Europa und Lateinamerika. Zudem trug sie ab 2017 die Verantwortung für die weltweite Personalarbeit im Geschäftsfeld Rückversicherung und bekleidete die Funktion der Arbeitsdirektorin. Seit Mai 2022 ist Dr. Doris Höpke als unabhängige Beraterin tätig. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind die persönliche Unterstützung von Vorständen und Aufsichtsräten sowie die Lösung von Konflikten innerhalb und zwischen Gremien. Dr. Doris Höpke gehört keinem weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren Kontrollgremium an. |