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Siemens Energy AG

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DGAP-CMS News vom 22.02.2021

Siemens Energy AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Siemens Energy AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) Erwerb eigener Aktien - 15. Zwischenmeldung
22.02.2021 / 13:59
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)

Erwerb eigener Aktien - 15. Zwischenmeldung

Im Zeitraum vom 15. Februar 2021 bis einschließlich 21. Februar 2021 wurden insgesamt Stück 458.680 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Energy AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 9. September 2020 nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 28. September 2020 mitgeteilt wurde.

Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:

Rückkauftag Aggregiertes Volumen in Stück Gewichteter Durchschnittskurs
15.02.2021 94.516 31,5103
16.02.2021 91.850 32,6284
17.02.2021 89.911 33,2099
18.02.2021 90.369 33,0580
19.02.2021 92.034 32,2882
 

Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Energy AG veröffentlicht (www.siemens-energy.com/aktienrueckkauf).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 28. September 2020 bis einschließlich 21. Februar 2021 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 14.812.991 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Siemens Energy AG erfolgt durch ein von der Siemens Energy AG beauftragtes Institut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).

München, 22. Februar 2021

Siemens Energy AG

Der Vorstand



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