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DGAP-Ad-hoc News vom 26.02.2013

Deutsche Bank AG beruft außerordentliche Hauptversammlung zur Bestätigung von angefochtenen Beschlüssen der Hauptversammlung 2012 ein

Deutsche Bank AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
26.02.2013 19:14

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Frankfurt am Main, 26. Februar 2013 - Der Vorstand der Deutschen Bank (XETRA: DBKGn.DE / NYSE: DB) hat heute beschlossen, für den 11. April 2013 eine außerordentliche Hauptversammlung in Frankfurt am Main einzuberufen, um angefochtene Beschlüsse der Hauptversammlung 2012 zu bestätigen. Verschiedene Kläger hatten u.a. Beschlüsse der Hauptversammlung 2012 zu den Tagesordnungspunkten 2 (Gewinnverwendung), 5 (Wahl des Abschlussprüfers) und 9 (Wahl von drei Anteilseignervertretern zum Aufsichtsrat) angefochten. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte mit Entscheidung vom 18. Dezember 2012 in erster Instanz den genannten Anfechtungsklagen stattgegeben. Die Deutsche Bank hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt.
Um jedoch die notwendige Rechtssicherheit zu schaffen und zu gewährleisten, dass die Bank ihre nächste reguläre Hauptversammlung wie geplant am 23. Mai 2013 durchführen kann, hat sich der Vorstand der Deutschen Bank zu diesem Schritt entschlossen. Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 11. April 2013 wird im Einklang mit den gesetzlichen Erfordernissen rechtzeitig erfolgen.

Vor dem Hintergrund der heutigen Entscheidung wird die Deutsche Bank zudem die Veröffentlichung ihres Geschäftsberichts 2012 sowie des Form 20-F auf Mitte April 2013 verschieben.


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