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DGAP-Ad-hoc News vom 23.12.2016

Deutsche Bank erzielt grundsätzliche Einigung mit US-Justizministerium zu hypothekengedeckten Wertpapieren (RMBS)
Deutsche Bank AG / Schlagwort(e): Rechtssache
23.12.2016 / 02:18 CET/CEST
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Die Deutsche Bank AG (XETRA: DBKGn.DE / NYSE: DB) hat sich mit dem US-Justizministerium ("DoJ") grundsätzlich auf einen Vergleich geeinigt. Damit sollen die zivilrechtlichen Ansprüche beigelegt werden, die das DoJ wegen der Emission und Platzierung von hypothekengedeckten Wertpapieren (RMBS) und damit zusammenhängenden Verbriefungstransaktionen der Bank zwischen 2005 und 2007 erwogen hat. In der Vergleichsvereinbarung hat sich die Deutsche Bank verpflichtet, eine Zivilbuße in Höhe von 3,1 Milliarden US-Dollar zu zahlen und 4,1 Milliarden US-Dollar an Erleichterungen für Verbraucher (Consumer Relief) in den Vereinigten Staaten bereitzustellen. Diese Erleichterungen erfolgen über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren, voraussichtlich vor allem durch veränderte Darlehensbedingungen, andere Hilfen für Wohneigentümer und Kreditnehmer und andere vergleichbare Maßnahmen.

Der Vergleich steht unter dem Vorbehalt endgültiger Dokumentation. Es gibt keine Garantie, dass sich das US-Justizministerium und die Bank darauf einigen werden.

Im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Verfahrens erwartet die Deutsche Bank durch die Zivilbuße im Ergebnis des vierten Quartals Belastungen von etwa 1,17 Milliarden US-Dollar vor Steuern. Ob die Erleichterungen für Verbraucher finanzielle Auswirkungen haben, hängt von den endgültigen Bedingungen des Vergleichs ab. Derzeit wird daraus kein wesentlicher Einfluss auf das Ergebnis des Geschäftsjahres 2016 erwartet. Die Bank wird ihr vorläufiges Jahresergebnis für 2016 wie vorgesehen am 2. Februar 2017 veröffentlichen.



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