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Henkel AG & Co. KGaA

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DGAP-Ad-hoc News vom 30.07.2007

Henkel KGaA: Abschluss einer Exklusivitätsvereinbarung zwischen Henkel und Akzo Nobel

Henkel KGaA / Vereinbarung/Sonstiges

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Die Geschäftsführung der Henkel KGaA, Düsseldorf, hat Spekulationen über mögliche Gespräche mit der Akzo Nobel N.V., Arnheim, Niederlande, zur Kenntnis genommen. Henkel bestätigt, am 26. Juli 2007 eine Exklusivitätsvereinbarung mit Akzo Nobel abgeschlossen zu haben. Zugleich haben Henkel und Akzo Nobel einen Vertrag über eine Back-to-Back-Transaktion verhandelt, dessen Unterzeichnung noch aussteht. Dieser Vertrag sieht vor, dass Henkel die beiden Geschäftsbereiche Adhesives (Klebstoffe) und Electronic Materials von National Starch and Chemical Company in Bridgewater, N.J., USA, übernimmt. National Starch ist eine Tochtergesellschaft der ICI plc in London, England. Es ist beabsichtigt, den Back-to-Back-Vertrag, dessen Abschluss noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gesellschafterausschusses von Henkel steht, unmittelbar vor der Veröffentlichung eines formalen Angebots von Akzo Nobel für ICI zu unterzeichnen.

Das Klebstoff- und Electronic-Materials-Geschäft von National Starch erzielte im Jahr 2006 einen Umsatz von 1,26 Mrd. GBP (etwa 1,85 Mrd. Euro).
Bedingung für eine solche Back-to-Back-Transaktion ist die erfolgreiche Übernahme von ICI durch Akzo Nobel. Ob es zu einem formalen Angebot von Akzo Nobel bzw. einer solchen Übernahme kommt, ist derzeit offen.

Heinz Nicolas

Tel: +49 211 797 4516


DGAP 30.07.2007 

 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     Henkel KGaA
              Henkelstr. 67
              40191 Düsseldorf
              Deutschland
Telefon:      +49 (0)211 797-3937
Fax:          +49 (0)211 798-2863
E-mail:       investor.relations@henkel.com
Internet:     www.henkel.de
ISIN:         DE0006048432
WKN:          604843
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