Die Meridian Stiftung, Essen, Deutschland, hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 2. Juni 2017 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10 %-Schwelle oder einer höheren Schwelle Folgendes mitgeteilt:
'Vorbemerkung:
Die Erhöhung der Stimmrechte der Mitteilenden beruht auf einer Übertragung der Anteile an der Gebr. Schmidt Verwaltungsgesellschaft mbH auf die Mitteilende.
Zu den mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Zielen:
1. Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der METRO AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
3. Herr Peter Küpfer ist derzeit Mitglied im Aufsichtsrat der METRO AG. Die Mitteilende beabsichtigt, auch zukünftig mittelbar, über die Palatin Verwaltungsgesellschaft mbH, im Aufsichtsrat der METRO AG vertreten zu sein. Es besteht kein Entsenderecht in den Aufsichtsrat.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der METRO AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik wird nicht angestrebt.
5. Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel:
Die Mitteilende ist eine gemeinnützige Stiftung deutschen Rechts.
Die bisherigen Inhaber der Kapitalanteile an der Gebr. Schmidt Verwaltungsgesellschaft mbH haben diese auf die Mitteilende, die Meridian Stiftung (gemeinnützige Stiftung deutschen Rechts) übertragen.
Aus diesem Grund erübrigen sich Angaben zur Herkunft der verwendeten Mittel.'