Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss der NorCom Information Technology AG,
München, zum Abschlussstichtag 31.12.2015 fehlerhaft ist:
Entgegen IFRS 8.34 wird im Konzernanhang die Tatsache nicht angegeben, dass der Gesamtbetrag der Umsatzerlöse mit einem externen Kunden 10% der Umsatzerlöse übersteigt. Mit diesem Kunden erzielt die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von 12,3 Mio. EUR.
05.01.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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