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DGAP-Ad-hoc News vom 18.03.2013

ADLER Real Estate AG: ADLER Real Estate Aktiengesellschaft beendet Angebot der 8,75 % Schuldverschreibungen 2013 / 2018 aufgrund großer Nachfrage vorzeitig

ADLER Real Estate AG / Schlagwort(e): Anleiheemission
18.03.2013 13:02

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


ADLER Real Estate Aktiengesellschaft beendet Angebot der 8,75 % Schuldverschreibungen 2013 / 2018 aufgrund großer Nachfrage vorzeitig
- Angebot der Schuldverschreibungen wird aufgrund großer Nachfrage     vorzeitig beendet

- Handel der Schuldverschreibungen per Erscheinen ab dem 20. März 2013 an     der Frankfurter Wertpapierbörse

Hamburg, den 18. März 2013. Aufgrund mehrfacher Überzeichnung bereits am ersten Tag der Angebotsfrist wird das Angebot der Euro 20 Mio. Schuldverschreibungen 2013 / 2018 der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft heute um 15.00 Uhr vorzeitig beendet. Ursprünglich war für die Zeichnung ein Zeitraum vom 18. März 2013 bis zum 28. März 2013 vorgesehen.

Die Unternehmensanleihe ist mit 8,75 % p.a. verzinst und hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Angebots der Schuldverschreibungen wird ab Mittwoch dem 20. März 2013 ein Handel per Erscheinen in den Schuldverschreibungen im Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) im Segment Entry Standard für Anleihen eröffnet werden (ISIN: DE000A1R1A42 / A1R1A4). Ausgabe- und Valutatag bleibt der 3. April 2013.

ADLER beabsichtigt, in Abhängigkeit von sich bietenden Geschäftschancen, den ihr zufließenden Nettoemissionserlös im Wesentlichen zur Finanzierung des Erwerbs von Wohnimmobilien, Wohnimmobilienportfolios bzw. Beteiligungen an Immobiliengesellschaften zu verwenden. Ziel von Akquisitionen sind dabei Wohnimmobilien, die über ein nachhaltiges Wertsteigerungs- und Ertragspotential verfügen, sich vorwiegend in guten Lagen (sog. B-Lagen) deutscher Ballungsräume (Mittel- und Oberzentren) befinden und die mit ihren laufenden Einnahmen zum gesamten Unternehmenserfolg beitragen können.
Die Close Brothers Seydler Bank AG, Frankfurt am Main, begleitet die Emission als Sole Global Coordinator und Bookrunner.
Weitere Informationen zu der Anleihe erhalten Sie auf der Internetseite des Unternehmens unter www.adler-ag.com.

Kontakt ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
german communications dbk ag
Jörg Bretschneider
Alsterufer 34, 20354 Hamburg
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Kontakt Transaktion
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Jennifer Hoffmann
Schillerstrasse 27-29
60486 Frankfurt am Main
Tel: 069/920 54 128, Fax: 069/920 54 902
jennifer.hoffmann@cbseydler.com

Disclaimer:

Diese Mitteilung und die darin enthaltenden Informationen stellen kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wert-papieren der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft dar. Ein öffentliches Angebot von Schuldverschreibungen außerhalb Deutschlands, Luxemburgs oder Österreichs findet nicht statt und ist auch nicht vorgesehen. Das öffentliche Angebot in Deutschland, Luxemburg oder Österreich soll ausschließlich auf Grundlage des Wertpapierprospekts, der von der lu-xemburgischen
Finanzmarktaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Fi-nancier - 'CSSF') gebilligt und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('Ba-Fin') und die Österreichische Finanzmarktaufsicht ('FMA') notifiziert werden soll, erfolgen. Der Wertpapierprospekt wird nach seiner Billigung und Notifizierung auf der Internetseite der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft (www.adler-ag.com) sowie auf den Internetseiten der Frankfurter Wertpapierbörse (www.boerse-frankfurt.de) und der Börse Luxemburg (www.bourse.lu) verfügbar sein wird.

Diese Mitteilung und die darin enthaltenden Informationen sind nicht zur Verbreitung in die bzw. innerhalb der USA, Kanada, Australien, Japan oder anderer Jurisdiktionen, in denen ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung nicht erlaubt ist, vorgesehen. Jede Verlet-zung dieser Beschränkung kann einen Verstoß gegen wertpapierrechtliche Bestimmungen dieser Länder begründen.


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