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DGAP-Ad-hoc News vom 14.05.2014

ADLER Real Estate AG: ADLER Real Estate AG erreicht bereits in der dritten Woche die Mindestannahmequote von 50% und stellt damit die Weichen für eine erfolgreiche Übernahme der ESTAVIS AG

ADLER Real Estate AG / Schlagwort(e): Sonstiges
14.05.2014 19:07

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


ADLER Real Estate AG erreicht bereits in der dritten Woche die Mindestannahmequote von 50% und stellt damit die Weichen für eine erfolgreiche Übernahme der ESTAVIS AG

Hamburg, den 14. Mai 2014. Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft (ISIN: DE0005008007 / WKN: 500800), Frankfurt/M., teilt im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (das "Angebot") der ADLER Real Estate AG an die Aktionäre der ESTAVIS AG, Berlin, mit, dass bisher Stück 10.173.019 Aktien der ESTAVIS AG, dies entspricht 50,77% des Grundkapitals der ESTAVIS AG, eingereicht wurden.

Damit ist die Mindestannahmequote von 50 Prozent der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage ausstehenden Aktien der ESTAVIS AG überschritten und die entsprechende Angebotsbedingung erfüllt.
Die ADLER Real Estate AG wird das Ergebnis des Angebots nach Ablauf der Annahmefrist voraussichtlich am 30. Mai 2014 veröffentlichen.
Aktionäre der ESTAVIS AG, die das Angebot nicht innerhalb der Annahmefrist angenommen haben, können das Angebot noch innerhalb der weiteren Angebotsfrist annehmen, welche voraussichtlich am 31. Mai 2014 beginnen und am 13. Juni 2014, 24:00 Uhr (MESZ) enden wird.

Wichtige Information

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Tausch noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Tausch von Aktien der ESTAVIS AG dar. Auch stellt diese Bekanntmachung weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Aktien der ADLER Real Estate AG dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffenden Informationen sind in der Angebotsunterlage vom 25. April 2014 sowie in dem im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot veröffentlichten Wertpapierprospekt vom 24. April 2014 der ADLER Real Estate AG enthalten. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot steht auf der Internetseite der ADLER Real Estate AG (www.adler-ag.com im Bereich Investor Relations) zum Download bereit und wird bei der Close Brothers Seydler Bank AG, Schillerstraße 27-29, 60313 Frankfurt am Main, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten (Bestellungen unter Angabe einer vollständigen Adresse brieflich an obige Adresse oder per Telefax unter der Nr. +49 (0)69 92054 902). Der im Zusammenhang mit dem Umtauschangebot veröffentlichte Wertpapierprospekt vom 24. April 2014 wird von der ADLER Real Estate AG unter ihrer Geschäftsadresse ADLER Real Estate AG, Herriotstraße 5, 60528 Frankfurt am Main, sowie im Internet unter www.adler-ag.com unter der Rubrik "Investor Relations" zur kostenlosen Ausgabe bereit gehalten.
Investoren und Inhabern von Aktien der ESTAVIS AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und den Wertpapierprospekt sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.
Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen ist weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in den USA oder irgendeiner anderen Rechtsordnung unterbreitet, in der dies einen Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde.

Die Angebotsunterlage und der Wertpapierprospekt enthalten zukunftsgerichtete Aussagen. Diese stellen keine Tatsachen dar und sind durch Worte wie "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" oder ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der ADLER Real Estate AG und der mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck, z.B. hinsichtlich der möglichen Folgen des Übernahmeangebots für die ESTAVIS AG und die Aktionäre des ESTAVIS AG, die sich entschließen, das Übernahmeangebot nicht anzunehmen, oder der voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen des Übernahmeangebots auf die ADLER Real Estate AG. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die ADLER Real Estate AG und die mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer abzuschätzen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der ADLER Real Estate AG oder der mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen liegen. Die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen können erheblich von den in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen.

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