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DGAP-Ad-hoc News vom 11.07.2016

ADLER Real Estate AG passt Emissionsbedingungen der Wandelschuldverschreibung 2016/2021 an

ADLER Real Estate AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
11.07.2016 09:44

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014)
ADLER Real Estate AG passt Emissionsbedingungen der Wandelschuldverschreibung 2016/2021 an: Bookbuilding beginnt heute; den Ankeraktionären nahestehende Investoren unterstützen die Emission.
Hamburg, 11. Juli, 2016: Der Vorstand der ADLER Real Estate AG (die "Gesellschaft") hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Accelerated Bookbuilding-Verfahren im Rahmen des Angebots der Wandelschuldverschreibung 2016/2021 (die "Schuldverschreibungen") heute zu beginnen. Die Schuldverschreibungen werden zu einem Ausgabepreis von 95% des Nennwerts ausgegeben. Der Zinssatz wurde auf 2,5% festgesetzt und die Wandlungsprämie auf 15% oberhalb des Referenzpreises, welcher dem volumengewichteten Durchschnittspreis der Aktie der Gesellschaft zwischen Beginn des Accelerated Bookbuilding-Verfahrens und der Preisfestsetzung entsprechen wird.

Das Transaktionsvolumen berechnet sich aus dem anfänglichen Wandlungspreis, welcher dem Nennwert der Schuldverschreibungen entspricht, multipliziert mit der Anzahl der ausgegebenen Schuldverschreibungen. Der Vorstand beabsichtigt, bis zu 10 Mio. Schuldverschreibungen auszugeben (entsprechend einer ebenso hohen Anzahl von zugrunde liegenden Aktien). Dies entspricht aktuell einem Platzierungsvolumen von rund EUR 130 Mio.
Zudem haben bestimmte, den Ankeraktionären der Gesellschaft nahestehende Investoren signalisiert, dass sie die laufende Emission unterstützen werden und Schuldverschreibungen im Nennwert von bis zu EUR 50 Mio. zeichnen werden.

Der Zeitplan für das Angebot bleibt unverändert: Die Bezugsfrist endet am 15. Juli 2016 und der voraussichtliche Ausgabetag wird der 19. Juli 2016 sein.

Die ADLER Real Estate AG wird unverzüglich einen Nachtrag zu dem am 10. Juni 2016 gebilligten Wertpapierprospekt (in der durch Nachtrag Nr. 1 vom 17. Juni 2016 und Nachtrag Nr. 2 vom 5. Juli 2016 geänderten Fassung) veröffentlichen.

Disclaimer:

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der ADLER Real Estate AG außerhalb Deutschlands findet nicht statt und ist auch nicht vorgesehen. Das Angebot in Deutschland erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des veröffentlichten und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hinterlegten Wertpapierprospekts einschließlich diesbezüglicher Nachträge. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der angebotenen Wertpapiere der ADLER Real Estate AG sollte ausschließlich auf der Grundlage des Wertpapierprospekts einschließlich diesbezüglicher Nachträge erfolgen. Kostenlose Exemplare des Wertpapierprospekts einschließlich diesbezüglicher Nachträge sind bei der ADLER Real Estate AG (Gänsemarkt 50, 20354 Hamburg) sowie auf der Internetseite der ADLER Real Estate AG (http://www.adler-ag.com) erhältlich.

Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung gelangen, werden aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Die Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.

In den Mitgliedsstaaten des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (außerhalb Deutschlands) werden die hierin erwähnten Wertpapiere auf der Grundlage einer Ausnahmebestimmung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts angeboten. Diese Veröffentlichung richtet sich daher außerhalb Deutschlands nur an diejenigen Personen in Mitgliedsländern des EWR und ist ausschließlich für diejenigen Personen in Mitgliedsländern des EWR bestimmt, die "qualifizierte Anleger" im Sinne des Artikels 2(1)(e) der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG in ihrer geltenden Fassung) ("qualifizierte Anleger") sind.

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