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DGAP-Ad-hoc News vom 23.05.2016

GCI plant Übernahmeangebot für AIXTRON SE

AIXTRON SE / Schlagwort(e): Firmenübernahme
23.05.2016 07:44

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad Hoc Meldung gemäß § 15 WpHG

GCI plant Übernahmeangebot für AIXTRON SE

Herzogenrath, 23. Mai 2016 - AIXTRON SE (FSE: AIXA; NASDAQ: AIXG) (AIXTRON) und die Grand Chip Investment GmbH (Grand Chip Investment) als 100%ige Tochtergesellschaft des Fujian Grand Chip Investment Fund LP (FGC) haben heute eine Vereinbarung über die Übernahme von AIXTRON getroffen (Vereinbarung). Der Fujian Grand Chip Investment Fund LP ist ein chinesischer Investmentfonds, der zu 51% von dem chinesischen Geschäftsmann Zhendong Liu und zu 49% von der Xiamen Bohao Investment Ltd. gehalten wird.
In Übereinstimmung mit der Vereinbarung hat die Grand Chip Investment heute ihre Entscheidung veröffentlicht, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu unterbreiten, um alle ausstehenden Aktien von AIXTRON, inklusive der durch American Depositary Shares (ADS) repräsentierten Stammaktien, zu erwerben. Den Aktionären von AIXTRON soll dazu 6,00 Euro pro Aktie in bar angeboten werden. Das entspricht einer Unternehmensbewertung von AIXTRON inklusive liquider Mittel in Höhe von rund 670 Millionen Euro und einer Prämie von 50,7% gegenüber dem gewichteten durchschnittlichen dreimonatigen Börsenkurs vor der Bekanntgabe der Übernahmeabsicht. Das Übernahmeangebot soll bestimmten Bedingungen unterliegen. Dazu gehört die Zustimmung durch die Aufsichtsbehörden sowie eine Mindestannahmeschwelle von 60% aller sich im Umlauf befindlichen AIXTRON-Aktien.

Die Vereinbarung regelt die Ziele und die Eckpunkte der beabsichtigten Transaktion mit FGC sowie der weiteren Strategie. FGC beabsichtigt, AIXTRON's Strategie auch weiterhin zu unterstützen. Auch die F&E-Kompetenz und bestehende Technologien von AIXTRON sollen in den vorhandenen Technologiezentren verbleiben. FGC hat außerdem zugestimmt, dass AIXTRON seine Technologie und sein IP-Portfolio stärken soll, das bei AIXTRON u.a. in Deutschland verbleibt. Die globale Struktur von AIXTRON - mit drei Technologiezentren in Herzogenrath (Deutschland), Cambridge (Großbritannien) und Sunnyvale (USA) - soll unverändert bleiben. Weitere internationale Technologie-Zentren können künftig hinzukommen. Der Rechts- und Firmensitz von AIXTRON und der operative Betrieb werden in Herzogenrath verbleiben.

Nach erfolgreicher Übernahme soll Martin Goetzeler Vorstandsvorsitzender von AIXTRON und Dr. Bernd Schulte Chief Operating Officer (COO) bleiben. Bei erfolgreichem Abschluss der Transaktion ist beabsichtigt, dass die Grand Chip Investment vier Kandidaten für den weiterhin aus sechs Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat nominiert.

Kontakt:
Guido Pickert
Investor Relations & Konzernkommunikation      
T: +49 (2407) 9030-444   
F: +49 (2407) 9030-445   
invest@aixtron.com 

Über AIXTRON
Die AIXTRON SE ist ein führender Anbieter von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie. Das Unternehmen wurde 1983 gegründet und hat seinen Sitz in Herzogenrath (Städteregion Aachen) sowie Niederlassungen und Repräsentanzen in Asien, den USA und Europa. Die Produkte der Gesellschaft werden weltweit von einem breiten Kundenkreis zur Herstellung von leistungsstarken Bauelementen für elektronische und opto-elektronische Anwendungen auf Basis von Verbindungs-, Silizium- oder organischen Halbleitermaterialien genutzt. Diese Bauelemente werden in einer Vielzahl innovativer Anwendungen, Technologien und Industrien eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise LED- und Displaytechnologie, Datenspeicherung und - übertragung, Energiemanagement und -umwandlung, Kommunikation, Signal- und Lichttechnik sowie viele weitere anspruchsvolle High-Tech-Anwendungen.
Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT(R), AIXTRON(R), Atomic Level SolutionS(R), Close Coupled Showerhead(R), CRIUS(R), Gas Foil Rotation(R), OVPD(R), Planetary Reactor(R), PVPD(R), TriJet(R), Optacap(TM)
Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter www.aixtron.com verfügbar.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON im Sinne der "Safe Harbor"-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten. Begriffe wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen geben unsere gegenwärtigen Beurteilungen und Annahmen wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Die tatsächlichen Ergebnisse und Trends können wesentlich von unseren zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, wie zum Beispiel die tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträge, den Umfang der Marktnachfrage nach Depositionstechnologie, den Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Erzeugnissen durch die Kunden, das Finanzmarktklima und die Finanzierungsmöglichkeiten von AIXTRON, die allgemeinen Marktbedingungen für Depositionsanlagen, und das makroökonomische Umfeld, Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen, Beschränkungen der Produktionskapazität, lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen, Schwierigkeiten im Produktionsprozess, die allgemeine Entwicklung der Halbleiterindustrie, eine Verschärfung des Wettbewerbs, Wechselkursschwankungen, die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel, Zinsschwankungen bzw. Änderung verfügbarer Zinskonditionen, Verzögerungen bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, eine Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage sowie durch alle anderen Faktoren, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen aufgeführt und bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht hat. In dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen und haben Gültigkeit zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.


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