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artec technologies AG begibt Krypto-Unternehmenswandelanleihe im Gesamtnennbetrag von rund EUR 2 Mio.
Diepholz, 18.02.2022. Der Vorstand der artec technologies AG (ISIN DE0005209589) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Ausgabe einer Krypto-Pflichtwandelanleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 1.999.984,00 beschlossen, die mittels Bezugsrechtsangebot zunächst den bestehenden Aktionären der artec technologies AG prospektfrei mit einem Basisinformationsblatt gemäß §§ 3 Nr. 2, 4 Abs. 1 Satz 4 WpPG ("BIB") angeboten werden soll. Die Gesellschaft wird das BIB auf ihrer Homepage unter www.artec.de veröffentlichen. Die Bezugsfrist wird voraussichtlich vom 23. Februar 2022 bis zum 8. März 2022 einschließlich laufen. Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 22. Februar 2022 im Bundesanzeiger sowie ebenfalls auf der Homepage der Gesellschaft (www.artec.de) veröffentlicht werden.
Die Krypto-Pflichtwandelanleihe wird als elektronisches Wertpapier nach dem am 10. Juni 2021 in Kraft getretenen Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) begeben. Die Laufzeit beträgt 3 Jahre. Der Zinssatz beträgt 3 % p.a. Der Nennbetrag je Schuldverschreibung beträgt EUR 28. Anleihegläubiger haben während des in den Anleihebedingungen genannten Ausübungszeitraums ein Wandlungsrecht in Aktien der Gesellschaft. Am Ende der Laufzeit erfolgt eine Pflichtwandlung der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Schuldverschreibungen in Aktien der Gesellschaft. Der Wandlungspreis je Aktie beträgt - vorbehaltlich einer Anpassung gemäß den Anleihebedingungen - EUR 2,80.
Nicht im Rahmen des Bezugsangebotes bezogene Schuldverschreibungen sollen Anlegern in der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls prospektfrei auf Basis des BIB sowie im Wege einer Privatplatzierung in der Europäischen Union angeboten werden. Ein Angebot erfolgt insbesondere in keinerlei Weise in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder sonstigen Ländern, in denen ein solches Angebot unzulässig wäre.
Als registerführende Stelle im Sinne des eWpG hat die Gesellschaft die Cashlink Technologies GmbH, Frankfurt am Main, benannt. Für die Emissionsbegleitung hat die Gesellschaft das Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG, Frankfurt am Main mandatiert.
Die artec technologies AG plant, die Mittel aus der Ausgabe der Krypto-Pflichtwandelanleihe für die Finanzierung des operativen Geschäfts zu verwenden mit dem Schwerpunkt der weiteren Entwicklung der eigenen, cloudbasierten Software und Systemlösung B.O.S. zur Kriminalitäts-/Terror-Prävention im Markt für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, sowie zum weiteren Ausbau von Vertrieb und Marketing der Produkte der Gesellschaft im europäischen Ausland.
Der Vorstand
Kontakt für Rückfragen:
Thomas Hoffmann
artec technologies AG
E-Mail: investor.relations@artec.de
Tel.: +49 5441 599516
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