Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der verkürzte Abschluss der artnet AG, Berlin, zum Abschlussstichtag 30.06.2012 fehlerhaft ist:
Im verkürzten Konzernabschluss zum 30. Juni 2012 wird ein positives Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen von TEUR 229 und ein Verlust aus aufgegebenen Geschäftsbereichen von EUR 1,374 Mio. ausgewiesen. Es werden hierbei Kostenumlagen von ca. TEUR 232 im Verlust aus aufgegebenen Geschäftsbereichen erfasst, obgleich diese Aufwendungen auch nach Aufgabe des Bereichs 'Magazin' anfallen und diese somit dem fortgeführten Ergebnis zuzurechnen sind. Des Weiteren erfüllt die Schließung des Standorts Paris dem Grunde nach nicht die Definition eines aufgegebenen Bereichs. Wären die Aufwendungen des Standorts Paris so auf die Geschäftsbereiche verteilt worden, wie im Geschäftsjahr 2011, hätte sich das Ergebnis der fortgeführten Geschäftsbereiche um weitere TEUR 512 verringert.
Der unzutreffende Ausweis des Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen verstößt gegen IFRS 5.33 (a).
Jacob Pabst/Vorstand Berlin, den 14. Juni 2013