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Beiersdorf Aktiengesellschaft

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EQS-PVR News vom 14.07.2023

Beiersdorf Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Beiersdorf Aktiengesellschaft
Beiersdorf Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
14.07.2023 / 09:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

13.7.2023

 

Mitteilung gemäß § 43 WpHG

Freiwillige Konzernmitteilung gemäß § 43 WpHG durch Wolfgang Herz für die maxingvest Geschäftsführungs GmbH, die BBG Geschäftsführungs GmbH und die BBG Holding GmbH & Co. KG

 

1. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 43 Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG)

a) Am 16.6.2023 wurde eine freiwillige Konzernmitteilung infolge einer Reorganisation innerhalb der Tochterunternehmen des Meldenden abgegeben. Durch die Reorganisation wurde ausschließlich in rechtlicher Hinsicht ein durch Zurechnung ausgelöster mittelbarer Erwerb der tatsächlich bereits in der Gruppe gehaltenen Stimmrechte an der Beiersdorf AG für die maxingvest Geschäftsführungs GmbH, die BBG Geschäftsführungs GmbH und die BBG Holding GmbH & Co. KG („Haltegesellschaften“) begründet. Die Haltegesellschaften verfolgen keine gesonderten strategischen Ziele; die Beteiligung durch die Haltegesellschaften dient auch nicht der Erzielung von Handelsgewinnen.

b) Die Haltegesellschaften beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der Beiersdorf AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

c) Die Haltegesellschaften streben keine weitergehende Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der Beiersdorf AG an.

d) Die Haltegesellschaften streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Beiersdorf AG an, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.

2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Für den durch Zurechnung begründeten Erwerb der Stimmrechte wurden weder Eigen- noch Fremdmittel verwendet.

 



14.07.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com



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