Cliq Digital AG
/ Bekanntmachung gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 Satz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 – Änderungsmeldung
Cliq Digital AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
05.04.2024 / 16:21 CET/CEST
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CLIQ Digital AG
Bekanntmachung gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Abs. 1 Satz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 – Änderungsmeldung
Düsseldorf, den 5. April 2024. Mit Ad hoc-Mitteilung vom 20. Februar 2024 hat die CLIQ Digital AG („CLIQ Digital“) ein Programm zum Rückerwerb eigener Aktien der CLIQ Digital (ISIN: DE000A35JS40) („CLIQ Digital-Aktien“) angekündigt.
Mit Bekanntmachung vom 27. Februar 2024 hat CLIQ Digital mitgeteilt, dass der Rückerwerb am 28. Februar 2024 beginnt und soll binnen zwölf Monaten, d.h. spätestens mit Ablauf des 27. Februar 2025 abgeschlossen sein soll. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Aktienrückkaufprogramm kann innerhalb des Erwerbszeitraums jederzeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen beendet oder ausgesetzt und wieder aufgenommen werden kann.
Am 4. April 2024 hat die ordentliche Hauptversammlung der CLIQ Digital in Abweichung vom ursprünglichen Verwaltungsvorschlag beschlossen, für das Geschäftsjahr 2023 eine Dividende in Höhe von 257.596,56 €, entsprechend 0,04 € je Aktie zu zahlen. Zur technischen Umsetzung und Abwicklung der Dividendenzahlung wird die bisher angekündigte vorübergehende Aussetzung des Aktienrückkaufprogramms bis einschließlich zum 4. April 2024 bis einschließlich 15. April 2024 verlängert. Anschließend wird das Aktienrückkaufprogramm wieder aufgenommen.
Das im Auftrag und für Rechnung der CLIQ Digital tätige unabhängige Kreditinstitut ist angewiesen, den Rückerwerb von CLIQ Digital-Aktien in diesem Zeitraum auszusetzen.
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