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DGAP-AGM News vom 24.04.2014

BUWOG AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

BUWOG AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
24.04.2014 12:09

Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


BUWOG AG

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 15. Mai 2014 um 11:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) im Austria Center Vienna, Bruno-Kreisky-Platz 1, AT-1220 Wien stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der BUWOG AG mit dem Sitz in Wien, FN 349794 d, ein.

 A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)

1. Präsentation durch den Vorstand zur BUWOG Group.
 2. Wahlen in den Aufsichtsrat.

3. Ermächtigungen des Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der     Veräußerung eigener Aktien.

Beschlussfassungen zur Ermächtigung des Vorstands zum Rückerwerb und zur Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch verbunden mit der Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats dabei auch das allgemeine Andienungsrecht und die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen, sowie zur Ermächtigung des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien einzuziehen.

B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)
Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der außerordentlichen Hauptversammlung, somit ab dem 24. April 2014 gemäß § 108 AktG auf der eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.buwog.com) veröffentlicht:

  - Einberufung

- Wahlvorschläge des Aufsichtsrats für die Wahlen in den Aufsichtsrat
- Erklärungen der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG
- Beschlussvorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats zu Punkt 3. der     Tagesordnung

- Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung der Bezugsrechtsausschlüsse zu Punkt 3. der Tagesordnung (Rückerwerbs- und Veräußerungsermächtigung für eigene Aktien)
- Vollmachtsformulare (Erteilung, Widerruf und Weisungen), auch für die von der Gesellschaft namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter (Dr. Wilhelm Rasinger und SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT)
C. Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)
1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung enthalten.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen.
Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 19. Tag vor der außerordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 26. April 2014, an ihrer Geschäftsanschrift AT-1130 Wien, Hietzinger Kai 131, zugehen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.buwog.com) zugänglich gemacht werden.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 06. Mai 2014,
- per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@buwog.com, oder
- per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift     AT-1130 Wien, Hietzinger Kai 131, oder

- per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0)1 87828-5888
zugehen.

     3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG)

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit 

1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen     Nachteil zuzufügen, oder

 2. ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) an die Gesellschaft übermittelt werden.

Die Fragen können an die Gesellschaft

- per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@buwog.com, oder
- per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihre Geschäftsanschrift     AT-1130 Wien, Hietzinger Kai, oder

- per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0)1 87828-5888
übermittelt werden.

D. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der     Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 05. Mai 2014 (Montag), 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.

Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
- Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei     juristischen Personen

- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche     Wertpapierkennnummer

  - Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung

- Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 05. Mai 2014 um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortstzeit Wien) bezieht
Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt werden.

Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 12. Mai 2014, um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege einlangen:

- als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen     am Wechsel;

- per Telefax unter der Telefax-Nummer + 43 (0) 1 8900-50097;
- per E-Mail an die Adresse: anmeldung.buwog@hauptversammlung.at (Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt);
- per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (unbedingt     unter Angabe der ISIN AT00BUWOG001).

Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.

Zutritt zur Hauptversammlung

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 10:00 Uhr. Im Hinblick auf die kurze Agenda der außerordentlichen Hauptversammlung bitten wir um Verständnis, dass lediglich für alkoholfreie Erfrischungen und erweitertes Frühstück gesorgt wird.

 E. Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)

Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Vollmachten sowie deren Widerruf haben in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) zu erfolgen.

Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können ausschließlich auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:
- per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel;
  - per Telefax an + 43 (0) 1 8900-50097;

- per E-Mail an die Adresse: anmeldung.buwog@hauptversammlung.at (im     pdf-Format dem E-Mail angefügt);

  - durch persönliche Vorlage am Eingang zur HV;

- von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (unbedingt unter Angabe der     ISIN AT00BUWOG001).

Die Vollmacht bzw ein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 14. Mai 2014) zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw ein Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.

Den Aktionären stehen auch Herr Dr. Wilhelm Rasinger und SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT als Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung.
Die Erklärung über die Erteilung der Vollmacht kann entweder an Herrn Dr. Wilhelm Rasinger, die SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT oder auf einem der oben angeführten Wege übermittelt werden.
Die Gesellschaft hat für die Erteilung der Vollmacht Formulare auf ihrer Internetseite (www.buwog.com) zur Verfügung gestellt. Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf der Internetseite zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.

- Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 43.165.844 Stück Inhaberaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft und Tochtergesellschaften der Gesellschaft halten zum heutigen Tag keine Aktien der Gesellschaft, sodass derzeit 43.165.844 Stimmrechte ausgeübt werden können.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 14. März 2014 wird das Grundkapital der Gesellschaft zur Ausgabe von 56.447.635 Stück Aktien der Gesellschaft zur Durchführung der Abspaltung zur Aufnahme (§§ 1 Abs 2 Z 17 und 17 SpaltG) von IMMOFINANZ AG als übertragende Gesellschaft auf die BUWOG AG als übernehmende Gesellschaft gemäß Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 14. März 2014 zur Gewährung von Aktien der BUWOG AG an die Aktionäre der IMMOFINANZ AG erhöht. Die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft wird mit Eintragung der Abspaltung zur Aufnahme und Kapitalerhöhung in das Firmenbuch wirksam. Die Eintragungen werden voraussichtlich am 26. April 2014 erfolgen.

Zum Zeitpunkt der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft wird die Gesellschaft daher voraussichtlich 99.613.479 Stück Inhaberaktien ausgegeben haben, sodass voraussichtlich 99.613.479 Stimmrechte ausgeübt werden können.

Gemäß Entherrschungsvertrag zwischen IMMOFINANZ AG und BUWOG AG, der mit Eintragung der voranstehend angeführten Abspaltung zur Aufnahme wirksam wird, hat sich IMMOFINANZ AG zu bestimmten Beschränkungen bei der Ausübung der Stimmrechte aus Aktien der Gesellschaft verpflichtet. Entsprechend den vereinbarten Stimmrechtsbeschränkungen darf IMMOFINANZ AG zu Punkt 2. der Tagesordnung (Wahlen in den Aufsichtsrat) das Stimmrecht bei der Wahl von höchstens zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Gesellschaft ausüben.
Wien, am 24. April 2014 

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Der Vorstand der BUWOG AG

International Securities Identification Number (ISIN)
AT00BUWOG001


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Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  BUWOG AG
              Hietzinger Kai 131  
              1130  Wien
              Österreich
Telefon:      +43 1 87 8281130
Fax:          +43 1 87 8285299
E-Mail:       investor@buwog.at
Internet:     www.buwog.com
ISIN:         AT00BUWOG001
WKN:          A1XDYU
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Wien (Amtlicher Handel / Official Market)  
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