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DGAP-PVR News vom 21.02.2014

CANCOM SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

CANCOM SE 

21.02.2014 14:18

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die CANCOM SE hat folgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG am 20.02.2014 erhalten:

Die Threadneedle Investment Funds ICVC, London, United Kingdom hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.02.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 19.02.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,20% (das entspricht 467699 Stimmrechten) betragen hat.

Die Threadneedle Investment Services Limited, London, United Kingdom hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.02.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 19.02.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,20% (das entspricht 467699 Stimmrechten) betragen hat. 3,20% der Stimmrechte (das entspricht 467699 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.


21.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  CANCOM SE
              Erika-Mann-Straße 69
              80636 München
              Deutschland
Internet:     http://www.cancom.de
 
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