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DGAP-Ad-hoc News vom 02.03.2016

CANCOM SE beschließt Kapitalerhöhung

CANCOM SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
02.03.2016 17:40

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


CANCOM SE beschließt Kapitalerhöhung 

München, 02. März 2016 - Der Vorstand der CANCOM SE hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Kapitalerhöhung beschlossen. Unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015/I soll unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre das Grundkapital der CANCOM SE um bis zu nominal 1.487.957 Euro erhöht werden (dies entspricht ca. 10 % des bisherigen Grundkapitals). Die Erhöhung erfolgt gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 1.487.957 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Damit erhöht sich das Grundkapital der Gesellschaft von bisher 14.879.574 Euro auf bis zu 16.367.531 Euro.

Die neuen Aktien sollen von der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main, mit der Verpflichtung übernommen werden, sie im Rahmen einer beschleunigten Privatplatzierung (Accelerated Bookbuilding) institutionellen Anlegern zum Erwerb anzubieten. Die Anzahl der auszugebenden Aktien sowie der Platzierungspreis werden nach Abschluss des Accellerated Bookbuilding-Verfahrens festgelegt und voraussichtlich am 3. März 2016 bekannt gegeben.

Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll zur Stärkung der Eigenkapitalbasis für das weitere organische und anorganische Wachstum der Gruppe eingesetzt werden.

Disclaimer 

Diese Veröffentlichung dient nur Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien oder anderen Wertpapieren der CANCOM SE, München, dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren findet nicht statt und ist auch nicht vorgesehen. Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan bestimmt. Die hierin beschriebenen Wertpapiere der CANCOM SE sind nicht und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") oder dem Recht eines U.S. Bundesstaates registriert und dürfen innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht nach dem Securities Act bzw. dem Recht eines Bundesstaates oder im Falle der Nichtanwendbarkeit solcher Vorschriften verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika findet nicht statt.



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80636 München
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