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DGAP-PVR News vom 07.08.2007

CANCOM IT Systeme AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

CANCOM IT Systeme AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Am 7. August 2007 erhielten wir ein Schreiben namens und im Auftrag der AvW Gruppe AG, 9201 Krumpendorf, Österreich, sowie namens und im Auftrag folgender Personen bzw. Rechtsträger:

1. AvW Beteiligungsverwaltung GmbH, 1010 Wien, Volksgartenstr. 5/6, Österreich
2. Auer von Welsbach Privatstiftung, 1010 Wien, Volksgartenstr. 5/6, Österreich
3. Dr. Wolfgang Auer von Welsbach, 9201 Krumpendorf, Hauptstr. 118, Österreich
    
Darin wird uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass die AvW Gruppe AG am 6. August 2007 die Schwelle von 20% am stimmberechtigten Kapital der CANCOM IT Systeme Aktiengesellschaft (ISIN DE0005419105), 89343 Jettingen-Scheppach, Messerschmittstr. 20, Deutschland, erreicht und überschritten hat und ihre Beteiligung an diesem Tag 20,0178% betrug. Dies entspricht einer Beteiligung von 2.080.000 Stück Aktien von insgesamt 10.390.751 Stück Aktien an der CANCOM IT Systeme Aktiengesellschaft.
An der AvW Gruppe AG ist zu 100% die AvW Beteiligungsverwaltung GmbH beteiligt. Alleingesellschafter der AvW Beteiligungsverwaltung GmbH ist die Auer von Welsbach Privatstiftung. Dr. Auer von Welsbach ist Stifter der Auer von Welsbach Privatstiftung, welchem das alleinige Recht zur Änderung der Stiftungserklärung der Auer von Welsbach Privatstiftung zukommt.
Ferner wird uns mitgeteilt, dass die oben genannten Personen bzw. Rechtsträger - infolge ihrer Beteiligung an der AvW Gruppe AG - jeweils die Schwelle von 20% im Sinne des § 21 WpHG am stimmberechtigten Kapital der CANCOM IT Systeme Aktiengesellschaft am 6. August 2007 erreicht und überschritten haben. Den oben genannten Personen bzw. Rechtsträgern stehen jeweils 20,0178% vom stimmberechtigten Kapital (dies entspricht einer Beteiligung von 2.080.000 Stück Aktien von insgesamt 10.390.751 Stück Aktien) an der CANCOM IT Systeme Aktiengesellschaft zu. Der Stimmrechtsanteil in Höhe von 20,0178% (dies entspricht einer Beteiligung von 2.080.000 Stück Aktien von insgesamt 10.390.751 Stück Aktien) ist den oben genannten Personen bzw. Rechtsträgern jeweils nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Jettingen-Scheppach, 7. August 2007

CANCOM IT Systeme Aktiengesellschaft
Der Vorstand

DGAP 07.08.2007 

 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     CANCOM IT Systeme AG
              Messerschmittstraße 20
              89343 Jettingen-Scheppach
              Deutschland
Internet:     www.cancom.de
 
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