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DGAP-PVR News vom 29.09.2010

CANCOM IT Systeme AG: Korrektur der Veröffentlichung vom 28. September 2010 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

CANCOM IT Systeme AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) - Korrektur
29.09.2010 14:16

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die JPMorgan Asset Management (UK) Limited, London, UK hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 27.09.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM IT Systeme AG, Jettingen-Scheppach, Deutschland, ISIN: DE0005419105, WKN: 541910 am 22.09.2010 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,04% (das entspricht 316194 Stimmrechten) betragen hat.
3,04% der Stimmrechte (das entspricht 316194 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.


29.09.2010 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  CANCOM IT Systeme AG
              Messerschmittstr. 20
              89343 Jettingen-Scheppach
              Deutschland
Internet:     http://www.cancom.de
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service  



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