Die Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat JOST Werke AG gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 19.12.2018 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle gemäß Stimmrechtsmitteilung vom 6.12.2018 Folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir verweisen auf unsere Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 33, 34 WpHG vom 6. Dezember 2018 in Bezug auf die JOST Werke AG (die 'Gesellschaft').
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 und 3 WpHG mit, dass
- wir direkt keine Stimmrechte an der Gesellschaft halten. Alle Stimmrechte werden vollständig durch von uns verwalteten Fonds (die 'Fonds') zugerechnet, die ihrerseits die Stimmrechte halten;
- die Beteiligung der Fonds an der Gesellschaft der Erzielung von Handelsgewinnen dient;
- wir abhängig von dem Börsenkurs und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft innerhalb der nächsten zwölf Monate gegebenenfalls weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise für einzelne oder mehrere Fonds zu erlangen beabsichtigen;
- wir eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft durch Meinungsäußerungen, Beratungen und Empfehlungen anstreben. Eine eigene Beteiligung an den relevanten Organen oder am aktiven Management der Gesellschaft wird ebenso wenig (auch nicht über verbundene Dritte) angestrebt wie eine rechtliche oder faktische Weisungsbefugnis;
- wir derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung anstreben. Im Hinblick auf die Dividendenpolitik unterstützen wir ausdrücklich den im Geschäftsbericht 2017 beschriebenen Ansatz der Gesellschaft, beim Finanzmanagement auf die notwendige finanzielle Flexibilität für weiteres Wachstum zu achten, um etwaige Akquisitionsopportunitäten zu ermöglichen. Zu diesem Zweck erachten wir eine Stärkung der Finanzkraft für die Gesellschaft in der Regel für wichtiger als eine möglichst konstante Ausschüttungspolitik.
Des Weiteren teilen wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 S. 1 und 4 WpHG hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel Folgendes mit:
Die Stimmrechte wurden durch Mittel der Fonds erworben, die von uns verwaltetet werden. Daher haben wir keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb der Stimmrechte aufgenommen.