Kai Möhrle hat JOST Werke AG gemäß § 43 WpHG am 11. Juni 2021 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle gemäß Stimmrechtsmitteilung vom 25. Mai 2021 sowie der Korrektur derselben mit Datum 10. Juni 2021 Folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Nachgang zu der von mir übersandten Konzernstimmrechtsmitteilung für mich sowie die PMF Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, die Beteiligungsgesellschaft PMF Vermögensverwaltungs GmbH, die PMF Holding GmbH & Co. KG, die Peter Möhrle Holding GmbH & Co. KG (ehemals Peter Möhrle GmbH & Co. KG) und die Vierunddreißigste PMB Management GmbH (nachfolgend die Meldepflichtigen) vom 25. Mai 2021 sowie der Korrektur derselben mit Datum vom 10. Juni 2021, setze ich Sie im Folgenden über die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel in Kenntnis.
Die Meldepflichtigen teilen gemäß § 43 WpHG das Folgende mit:
1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 43 Abs. 1 Satz 3 WpHG)
(a) Der Erwerb der Stimmrechte an der JOST Werke AG durch die Meldepflichtigen erfolgte (mittelbar) durch die Vierunddreißigste PMB Management GmbH. Die Investition wird als langfristiges strategisches Investment betrachtet.
(b) Die Meldepflichtigen beabsichtigen, abhängig vom Börsenkurs und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage der JOST Werke AG, innerhalb der nächsten zwölf Monate gegebenenfalls weitere Stimmrechte an der Gesellschaft zu erwerben.
(c) Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern der JOST Werke AG wird von den Meldepflichtigen angestrebt. Insbesondere streben die Meldepflichtigen an, dass mindestens ein von der Peter Möhrle Gruppe unterstützter Kandidat in den Aufsichtsrat der JOST Werke AG gewählt wird.
(d) Die Meldepflichtigen streben derzeit grundsätzlich keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der JOST Werke AG an. Im Hinblick auf die Dividendenpolitik unterstützen die Meldepflichtigen allerdings den Ansatz, vorrangig die finanzielle Flexibilität und Stärkung der Finanzkraft der JOST Werke AG zur Finanzierung weiteren Wachstums zu erhalten und weiter zu verbessern, und das Ziel möglichst hoher Ausschüttungen nur nachrangig zu verfolgen.
2. Herkunft der zum Kauf der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Die Meldepflichtigen (ausgenommen die Vierunddreißigste PMB Management GmbH) haben zum mittelbaren Erwerb der Stimmrechte keine Eigen- und Fremdmittel verwendet. Die Vierunddreißigste PMB Management GmbH hat zum Erwerb der Stimmrechte ausschließlich Mittel der Peter Möhrle Gruppe verwendet.
Hamburg, den 11. Juni 2021
Mit freundlichen Grüßen
Kai Möhrle
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