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Commerzbank Aktiengesellschaft

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Pressemitteilung vom 24.03.2017

Commerzbank lädt zur ordentlichen Hauptversammlung am 3. Mai 2017 ein.

Die Commerzbank AG lädt ihre Aktionäre für Mittwoch, den 3. Mai 2017, zur ordentlichen Hauptversammlung in die Messehalle 11 (Portalhaus) in Frankfurt am Main ein. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Konzern- und Einzelabschlusses 2016 (Top 1) sowie die Entlastung der Gremien (Top 3 und 4). 

Hervorzuheben sind folgende weitere Tagesordnungspunkte:

Verwendung des Bilanzgewinns (Top 2)

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Commerzbank schlagen vor, den im Jahresabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) ausgewiesenen Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2016 in Höhe von rund 747,3 Millionen Euro vollständig in die Gewinnrücklagen einzustellen. Dies dient der Umsetzung der im vergangenen Herbst beschlossenen Strategie „Commerzbank 4.0“ und der Stärkung des Eigenkapitals der Gesellschaft.

Wahl des Abschlussprüfers (Top 5-7)

Die Commerzbank strebt für das Geschäftsjahr 2018 einen Wechsel des Abschlussprüfers nach den Vorgaben der neuen EU-Abschlussprüferverordnung an. Die Wahl des neuen Abschlussprüfers Ernst & Young soll bereits auf der Hauptversammlung 2017 vorgenommen werden. Dadurch wird insbesondere sichergestellt, dass der Wirtschaftsprüfer die voraussichtlich ab Mitte 2017 erforderlichen vorbereitenden Tätigkeiten zur Überleitung des Prüfungsmandats aufnehmen kann. Für das Geschäftsjahr 2017 schlägt der Aufsichtsrat PricewaterhouseCoopers zum Abschlussprüfer vor. 

Neuwahl von einem Mitglied des Aufsichtsrats (Top 8)

Der Hauptversammlung soll vorgeschlagen werden, Dr. Tobias Guldimann in den Aufsichtsrat zu wählen. Guldimann war von 1986 bis Ende 2013 für die Credit Suisse tätig, zuletzt als Risikovorstand. Guldimann ist Verwaltungsratsvorsitzender der Schweizer Ratingagentur Fedafin und Verwaltungsratsmitglied der Schweizer Privatbank Edmond de Rothschild. 

Guldimann soll die Nachfolge des 2013 verstorbenen Prof. Dr. Ulrich Middelmann antreten. Für ihn war Dr. Roger Müller in den Aufsichtsrat nachgerückt. Mit der Wahl des Nachfolgers endet die Amtszeit von Müller und er erlangt seine Stellung als Ersatzmitglied zurück.

Anpassung der Satzung (Top 9)

Das Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz) eröffnet Kreditinstituten die Möglichkeit, in der Satzung unter bestimmten Voraussetzungen eine verkürzte Einberufungsfrist für die Hauptversammlung zur Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung vorzusehen. Hierbei handelt es sich um eine vorsorgliche Maßnahme für den theoretischen Fall, dass die Voraussetzungen für ein aufsichtsbehördliches Tätigwerden nach dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz gegeben sind. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen den Aktionären vor, von den gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen und eine entsprechende Satzungsänderung zu beschließen. 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ende des 26. April 2017 angemeldet haben. Die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstandsvorsitzenden während der Hauptversammlung der Commerzbank können am 3. Mai 2017 ab 10.00 Uhr live unter www.commerzbank.de/hv im Internet verfolgt werden. 

Den vollständigen Text der Einladung zur Hauptversammlung 2017 inklusive der Tagesordnung und der Erläuterungen zu den einzelnen Punkten finden Sie ebenfalls unter www.commerzbank.de/hv.

 


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Über die Commerzbank 
Die Commerzbank ist eine führende, international agierende Geschäftsbank mit Standorten in knapp 50 Ländern. In zwei Geschäftsbereichen – Privat- und Unternehmerkunden sowie Firmenkunden – bietet die Bank ein umfassendes Portfolio an Finanzdienstleistungen, das genau auf die Bedürfnisse ihrer Kunden zugeschnitten ist. Die Commerzbank wickelt 30 Prozent des deutschen Außenhandels ab und ist Marktführer im deutschen Firmenkundengeschäft. Zudem ist die Bank aufgrund ihrer hohen Branchenkompetenz in der deutschen Wirtschaft ein führender Anbieter von Kapitalmarktprodukten. Ihre Töchter Comdirect in Deutschland und mBank in Polen sind zwei der weltweit innovativsten Onlinebanken. Mit ungefähr 1.000 Filialen betreibt die Commerzbank eines der dichtesten Filialnetze der deutschen Privatbanken. Insgesamt betreut die Bank mehr als 17,5 Millionen Privat- und Unternehmerkunden sowie über 60.000 Firmenkunden, multinationale Konzerne, Finanzdienstleister und institutionelle Kunden. Das 1870 gegründete Institut ist an allen wichtigen Börsenplätzen der Welt vertreten. Im Jahr 2016 erwirtschaftete es mit 49.900 Mitarbeitern Bruttoerträge von 9,4 Milliarden Euro. 

 


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Diese Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen. Dabei handelt es sich um Aussagen, die keine Tatsachen der Vergangenheit beschreiben. Solche Aussagen in dieser Mitteilung betreffen unter anderem die erwartete zukünftige Geschäftsentwicklung der Commerzbank, erwartete Effizienzgewinne und Synergien, erwartete Wachstumsperspektiven und sonstige Chancen für eine Wertsteigerung der Commerzbank sowie die erwarteten zukünftigen finanziellen Ergebnisse, Restrukturierungsaufwendungen und sonstige Finanzentwicklungen und -angaben. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Planungen, Erwartungen, Schätzun­gen und Prognosen des Vorstands. Sie sind von einer Reihe von Annahmen abhängig und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen wesentlich von jenen abweichen, die durch diese in die Zukunft gerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa, den USA und in anderen Regionen, in denen die Commerzbank einen erheblichen Teil ihrer Erträge erzielt und einen erheblichen Teil ihrer Vermögenswerte hält, die Preisentwicklung von Vermögenswerten und Entwicklung von Marktvolatilitäten, insbesondere aufgrund der andauernden europäischen Schuldenkrise, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Umsetzung ihrer strate­gischen Initiativen zur Verbesserung des Geschäftsmodells, die Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement, Risiken aufgrund regulatorischer Änderungen sowie andere Risiken. In die Zukunft gerichtete Aussagen gelten deshalb nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Die Commerzbank ist nicht verpflichtet, die in dieser Mitteilung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung eintreten.

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