Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - Durchführung Aktienrückkauf
Die CropEnergies AG hat den durch Bekanntmachung vom 2. Juni 2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 eingeleiteten Aktienrückkauf am 3. Juni 2020 begonnen und am selben Tag abgeschlossen.
Am 3. Juni 2020 wurden insgesamt 4.200 Aktien (ISIN DE000A0LAUP1) zurückerworben. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis betrug durchschnittlich 9,45 EUR. Insgesamt wurden im Rahmen des Rückkaufprogramms eigene Aktien zu einem Gesamtpreis von EUR 39.677,00 (ohne Nebenkosten) erworben.
Der Erwerb der Aktien diente einzig dem Zweck, Verpflichtungen aus einem Belegschaftsaktienprogramm i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) 596/2014 zu erfüllen.
Der Rückkauf erfolgte über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse unter Führung eines Kreditinstituts, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig von der CropEnergies AG getroffen hat.
Die Gesamtzahl der am 3. Juni 2020 zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen sind nachstehend aufgelistet:
Datum |
Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien |
Gewichteter Durchschnittskurs (EUR) |
Aggregiertes Volumen (EUR) |
3. Juni 2020 |
4.200 |
9,44690476 |
39.677,00 |
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Gesamt |
4.200 |
9,44690476 |
39.677,00 |
Damit ist der Aktienrückkauf beendet.
Unter http://www.cropenergies.com/de/investorrelations/Corporate_Governance/Sonstige_Pflichtmitteilungen/
sind die innerhalb eines Tages getätigten Einzelgeschäfte veröffentlicht.
Mannheim, im Juni 2020
CropEnergies AG
Der Vorstand