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CTS Eventim AG & Co. KGaA

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EQS-Ad-hoc News vom 18.08.2010

Bundeskartellamt will Übernahme der See Tickets Germany GmbH nachträglich prüfen / CTS EVENTIM AG kooperiert und geht weiterhin vom Nichtbestehen der Anmeldepflicht aus

Die CTS EVENTIM AG hatte am 06.07.2010 von der See Tickets International BV mit Sitz in Amsterdam sämtliche Geschäftsanteile an der See Tickets Germany übernommen, zu der auch die Ticket Online Software GmbH, die Ticket Online Sales & Service Center GmbH sowie die Ticket Online Polska Sp zoo, Polen, gehören. Eine Prüfung durch spezialisierte Kartellrechtler vor Vertragsabschluss hatte ergeben, dass die Transaktion aufgrund der zum Vollzugsdatum bestehenden Verhältnisse nicht der Anmeldung bedurfte. Das Bundeskartellamt hat nun detaillierte Informationen zu dem Zusammenschluss und zu den daran beteiligten Unternehmen angefordert, um dies zu überprüfen.

Aufgrund der unveränderten Sach- und Rechtslage geht die CTS EVENTIM AG weiterhin davon aus, dass die Transaktion nicht in den Geltungsbereich der §§ 35 ff. GWB fällt. Der Vorstand beabsichtigt, die Ermittlungen des Bundeskartellamts zu unterstützen und alle geforderten Auskünfte zeitnah zu erteilen. CEO Klaus-Peter Schulenberg: „Wir sind zuversichtlich, dass das Bundeskartellamt nach eingehender Prüfung aller Informationen zu der gleichen Bewertung gelangen wird wie wir.“

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