CTS EVENTIM AG & Co. KGaA prüft Kündigung des Betreibervertrags zur Erhebung der Infrastrukturabgabe durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur München, 19. Juni 2019. Die CTS EVENTIM AG & Co. KGaA hat die einseitige Kündigung des Vertrags mit der Betreibergesellschaft zur Erhebung der Infrastrukturabgabe durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Wirkung zum 30. September 2019 zur Kenntnis genommen. Gemeinsam mit unserem Joint Venture-Partner Kapsch TrafficCom AG prüfen wir nun die Gründe für die Kündigung und deren Auswirkungen. Die mit dem Bund geschlossenen Verträge enthalten Schutzbestimmungen, die Vermögensschäden für die Betreibergesellschaft und ihre Gesellschafter vorbeugen sollen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Infrastrukturabgabe nicht eingeführt werden sollte. |