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Pressemitteilung vom 24.04.2013

Aufsichtsrat der Daimler AG verlängert Vertrag mit Dr. Christine Hohmann-Dennhardt um drei Jahre

 

- Neuer Vertrag als Vorstandsmitglied für Integrität und Recht läuft bis

  28.2.2017

- Dr. Manfred Bischoff: „Wir freuen uns, die hervorragende Zusammenarbeit

  mit Dr. Christine Hohmann-Dennhardt im Vorstand der Daimler AG

  fortzusetzen. Unter ihrer Leitung hat Daimler eine Spitzenstellung bei

  Integrität und Compliance erreicht.“

 

Stuttgart – Der Aufsichtsrat der Daimler AG hat in seiner heutigen Sitzung den Vertrag von Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, Vorstandsmitglied der Daimler AG, bis zum 28. Februar 2017 verlängert.

 

Dr. Christine Hohmann-Dennhardt ist seit 16. Februar 2011 Vorstandsmitglied der Daimler AG und in dieser Funktion verantwortlich für das Ressort Integrität und Recht. Der Vorstandsbereich umfasst konzernweit den Rechtsbereich, die Compliance-Organisation sowie den Bereich Datenschutz.

Auch die Verantwortlichkeit für die Achtung und Wahrung von Menschenrechten sowie für die nachhaltige Verankerung einer integren Unternehmenskultur liegt in diesem Ressort.

 

„Wir freuen uns, die hervorragende Zusammenarbeit mit Dr. Christine Hohmann-Dennhardt im Vorstand der Daimler AG fortzusetzen. Frau Dr.

Hohmann-Dennhardt hat Integrität als festen Bestandteil unserer Unternehmenskultur bei Daimler verankert. Unter ihrer Leitung hat das Unternehmen eine Spitzenstellung in den Bereichen Integrität und Compliance erreicht“, sagte Dr. Manfred Bischoff, Aufsichtsratsvorsitzender der Daimler AG.

 

Der Vertrag von Christine Hohmann-Dennhardt wäre im Februar 2014 ausgelaufen. Gemäß § 84 Abs. 1 AktG beschließt der Aufsichtsrat nach Beginn des letzten Jahres der jeweiligen Amtszeit über eine Wiederbestellung.

 

Christine Hohmann-Dennhardt wurde am 30. April 1950 in Leipzig geboren. Sie studierte in Tübingen Rechtswissenschaft und schloss ihr Studium 1975 mit dem zweiten Staatsexamen ab. Im selben Jahr wurde sie Lehrbeauftragte für Sozialrecht an der Universität Hamburg. Dr. Hohmann-Dennhardt promovierte

1979 an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main zum Dr. jur.

 

Bisherige Positionen:

- Richterin des Bundesverfassungsgerichts (Erster Senat), 1999

- Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst, 1995

- Hessische Ministerin der Justiz, 1991

- Dezernentin für Soziales, Jugend und Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am

   Main, 1989

- Stellvertretendes Richterliches Mitglied des Staatsgerichtshofs des

   Landes Hessen, 1988

- Direktorin des Sozialgerichts Wiesbaden, Lehrauftrag an der

   Goethe-Universität Frankfurt am Main, 1984

- Richterin an den Sozialgerichten Frankfurt am Main, Wiesbaden und am

   Landessozialgericht Darmstadt, 1981

- Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeitsrecht der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Lehrbeauftragte an der Akademie für Arbeit, 1977

 

Dieses Dokument enthält vorausschauende Aussagen zu unserer aktuellen Einschätzung künftiger Vorgänge. Wörter wie »antizipieren«, »annehmen«, »glauben«, »einschätzen«, »erwarten«, »beabsichtigen«, »können/könnten«, »planen«, »projizieren«, »sollten« und ähnliche Begriffe kennzeichnen solche vorausschauenden Aussagen. Diese Aussagen sind einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Einige Beispiele hierfür sind eine ungünstige Entwicklung der weltwirtschaftlichen Situation, insbesondere ein Rückgang der Nachfrage in unseren wichtigsten Absatzmärkten, eine Verschärfung der Staatsschuldenkrise in der Eurozone, eine Verschlechterung unserer Refinanzierungsmöglichkeiten an den Kredit- und Finanzmärkten, unabwendbare Ereignisse höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Terrorakte, politische Unruhen, Industrieunfälle und deren Folgewirkungen auf unsere Verkaufs-, Einkaufs-, Produktions- oder Finanzierungsaktivitäten, Veränderungen der Wechselkurse, eine Veränderung des Konsumverhaltens in Richtung kleinerer und weniger gewinnbringender Fahrzeuge oder ein möglicher Akzeptanzverlust unserer Produkte und Dienstleistungen mit der Folge einer Beeinträchtigung bei der Durchsetzung von Preisen und bei der Auslastung von Produktionskapazitäten, Preiserhöhungen bei Kraftstoffen und Rohstoffen, Unterbrechungen der Produktion aufgrund von Materialengpässen, Belegschaftsstreiks oder Lieferanteninsolvenzen, ein Rückgang der Wiederverkaufspreise von Gebrauchtfahrzeugen, die erfolgreiche Umsetzung von Kostenreduzierungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen, die Geschäftsaussichten der Gesellschaften, an denen wir bedeutende Beteiligungen halten, die erfolgreiche Umsetzung strategischer Kooperationen und Joint Ventures, die Änderungen von Gesetzen, Bestimmungen und behördlichen Richtlinien, insbesondere soweit sie Fahrzeugemissionen, Kraftstoffverbrauch und Sicherheit betreffen, sowie der Abschluss laufender behördlicher Untersuchungen und der Ausgang anhängiger oder drohender künftiger rechtlicher Verfahren und weitere Risiken und Unwägbarkeiten, von denen einige im aktuellen Geschäftsbericht unter der Überschrift »Risikobericht« beschrieben sind. Sollte einer dieser Unsicherheitsfaktoren oder eine dieser Unwägbarkeiten eintreten oder sollten sich die den vorausschauenden Aussagen zugrunde liegenden Annahmen als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen genannten oder implizit zum Ausdruck gebrachten Ergebnissen abweichen. Wir haben weder die Absicht noch übernehmen wir eine Verpflichtung, vorausschauende Aussagen laufend zu aktualisieren, da diese ausschließlich auf den Umständen am Tag der Veröffentlichung basieren.

 

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