Daimler plant Veränderung seiner Beteiligung an Rolls-Royce Powers System
Die Daimler AG (Börsenkürzel: DAI) übergibt ihren Anteil von 50 Prozent an dem Gemeinschaftsunternehmen Rolls-Royce Power Systems Holding GmbH (RRPSH) an den Partner Rolls-Royce plc. Das Unternehmen nutzt dafür eine im Jahr 2011 mit Rolls-Royce vereinbarte Put-Option auf seine Beteiligung an RRPSH. Der Vorstand der Daimler AG hat die entsprechenden Beschlüsse getroffen. Daimler rechnet im Zuge der Transaktion mit einem signifikanten Mittelzufluss. Die finanziellen Parameter werden in den kommenden Monaten entsprechend der mit Rolls-Royce vereinbarten Vorgehensweise endgültig festgelegt.
Die Daimler AG (Börsenkürzel: DAI) übergibt ihren Anteil von 50 Prozent an dem Gemeinschaftsunternehmen Rolls-Royce Power Systems Holding GmbH (RRPSH) an den Partner Rolls-Royce plc. Das Unternehmen nutzt dafür eine im Jahr 2011 mit Rolls-Royce vereinbarte Put-Option auf seine Beteiligung an RRPSH. Der Vorstand der Daimler AG hat die entsprechenden Beschlüsse getroffen. Daimler rechnet im Zuge der Transaktion mit einem signifikanten Mittelzufluss. Die finanziellen Parameter werden in den kommenden Monaten entsprechend der mit Rolls-Royce vereinbarten Vorgehensweise endgültig festgelegt.
„Nach der erfolgreichen Zusammenarbeit mit Rolls-Royce und der positiven Entwicklung von RRPS gehen wir nun den logischen nächsten Schritt und übertragen unsere Anteile auf unseren Joint-Venture-Partner“, sagte Dr. Dieter Zetsche, Vorstandsvorsitzender der Daimler AG. „Von diesem Schritt werden alle Beteiligten profitieren: Daimler genauso wie RRPS und seine Mitarbeiter.“
Dr. Wolfgang Bernhard, im Daimler-Vorstand verantwortlich für Lkw und Busse ergänzte: „Mit seiner weltweit führenden Kompetenz im Bereich industrieller Antriebssysteme ist Rolls-Royce der denkbar beste Eigentümer für RRPS. Unabhängig von unseren Beteiligungsverhältnissen bleiben wir dem Unternehmen durch unsere Lieferbeziehung aufs Engste verbunden. Das Geschäft für schwere und mittelschwere Dieselmotoren werden wir in enger Abstimmung mit Rolls-Royce weiter vorantreiben.“
Bodo Uebber, Vorstandsmitglied der Daimler AG, zuständig für Finanzen & Controlling sowie Daimler Financial Services: „Die Transaktion ist für uns wirtschaftlich sinnvoll. Daimler wird die zufließenden Mittel nutzen, um sein Kerngeschäft zu stärken.“
John Rishton, CEO von Rolls-Royce plc. sagte: „Rolls-Royce Power Systems hat unser Motoren-Geschäft erweitert und uns neue Möglichkeiten eröffnet. RRPS verfügt über herausragende Technologie, ist in langfristigen Wachstumsmärkten tätig und ist damit eine wertvolle Ergänzung für unser Geschäft im Bereich Marine and Industrial Power Systems.“
Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen und außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben.
Daimler und Rolls-Royce hatten RRPS im Jahr 2011 über ein 50:50-Joint-Ventures erworben. Das Unternehmen aus Friedrichshafen am Bodensee firmierte damals noch unter der Tognum AG. Rolls-Royce übernahm die industrielle Führung von RRPS und hat das Gemeinschaftsunternehmen seither auch in seiner Bilanz konsolidiert. In den vergangenen drei Jahren hat sich RRPS unter der industriellen Führung von Rolls-Royce positiv entwickelt.
Seit Beginn der Partnerschaft führen Rolls-Royce und Daimler einen kontinuierlichen, engen Dialog über die bestmögliche industrielle Weiterentwicklung von RRPS. Dabei ist man zu dem Schluss gekommen, dass die vollständige Übernahme des Gemeinschaftsunternehmens durch Rolls-Royce hierfür optimale Voraussetzungen schaffen würde. Die bis 2025 vereinbarten langfristigen Lieferbeziehungen zwischen Daimler und RRPS sind durch die Übertragung der Anteile nicht berührt. Es ergeben sich daher bei Daimler auch keinerlei Auswirkungen auf die hauseigene Fertigung von Produkten für RRPS. Daimler versorgt RRPS jährlich mit im Schnitt rund 18.000 schweren und mittelschweren Diesel- Motoren, also Aggregaten im so genannten Low-Power-Range- Bereich (LPR). Angesichts der erfolgreichen Entwicklung von RRPS in den vergangenen Jahren und der langfristigen Belieferungsverträge ist die Untermauerung dieser Partnerschaft durch eine Kapitalbeteiligung nicht mehr notwendig.
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