Nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe innerhalb der oder in die Vereinigten Staaten oder einer anderen Jurisdiktion, in der solch eine Weitergabe unrechtmäßig wäre.
Mitteilung in Bezug auf Stabilisierungstransaktionen gemäß Art. 5 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie Art. 6 Abs. 2 und 3 sowie Art. 8 der delegierten Verordnung der Kommission (EU) 2016/1052) vom 8. März 2016.
Delivery Hero AG
Stabilisierungsmitteilung
28. Juli 2017
Goldman Sachs International, welche im Zusammenhang mit dem Börsengang der Delivery Hero AG ("Delivery Hero") die Funktion des Stabilisierungsmanagers wahrgenommen hat, teilte Delivery Hero heute mit, dass während des Stabilisierungszeitraums vom 30. Juni 2017 bis zum 28. Juli 2017 die folgenden Stabilisierungsmaßnahmen in Bezug auf die seit dem 30. Juni 2017 am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelten Stammaktien von Delivery Hero (ISIN DE000A2E4K43; WKN A2E4K4) durchgeführt wurden:
Ausführungstag |
Kursspanne in EUR |
Handelsplatz |
30. Juni 2017 |
25,285 - 25,50 |
Xetra |
5. Juli 2017 |
25,50 |
Xetra |
Außerdem wurde Delivery Hero mitgeteilt, dass der Stabilisierungsmanager am 28. Juli 2017 die von einem veräußernden Aktionär (Global Online Takeaway Group S.A.) im Zusammenhang mit Mehrzuteilungen eingeräumte Greenshoe Option im Umfang von 4.834.408 nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Delivery Hero ausübte. Nach Ausübung der Greenshoe Option wurden ca. 22,5% des Grundkapitals von Delivery Hero (nach dem Börsengang) im Rahmen des Börsengangs platziert.
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Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt kein Angebot oder eine Einladung zur Übernahme, Zeichnung oder zum sonstigen Erwerb oder Veräußerung von Wertpapieren oder eine Anlageberatung in irgendeiner Jurisdiktion dar, in der solch ein Angebot oder eine Aufforderung ein Angebot abzugeben unrechtmäßig wäre, inklusive, aber ohne Beschränkung hierauf, die Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan. Jeglicher Verstoß gegen diese Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze dieser Jurisdiktionen begründen.
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