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DGAP-Ad-hoc News vom 14.09.2010

MAGNAT Real Estate Opportunities GmbH & Co. KGaA berichtet über eine von einer türkischen Projektgesellschaft erhaltene Steuerforderung

MAGNAT Real Estate Opportunities GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Rechtssache
14.09.2010 15:13

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


MAGNAT Real Estate Opportunities GmbH & Co. KGaA

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
MAGNAT berichtet über eine von einer türkischen Projektgesellschaft erhaltene Steuerforderung

Frankfurt a. M., 14.09.2010 - Die MAGNAT Real Estate Opportunites GmbH & Co. KGaA ('MAGNAT') (ISIN: DE000A0XFSF0, DE000A1CRPG1) gibt bekannt, dass bei einer türkischen Projektgesellschaft mit Sitz in Istanbul, Türkei, an der MAGNAT im Zusammenhang mit dem Projekt YKB indirekt mit 33,3% beteiligt ist, eine im August 2010 durchgeführte Betriebsprüfung ergeben hat, dass die Steuerbehörden der Auffassung sind, dass eine erhebliche Steuernachzahlung von rund EUR 27 Mio. zu leisten sei. Ein entsprechender Steuerbescheid wurde erlassen, auf Veranlassung der Steuerbehörden mussten die Forderungen gleichzeitig mit Liegenschaften der Projektgesellschaft im Wert von rund EUR 36 Mio. besichert werden.

Auf den Beteiligungsansatz der MAGNAT am YKB Portfolio zum 30.06.2010 von rund EUR 5,5 Mio. sieht die Gesellschaft zum heutigen Zeitpunkt keinen Abschreibungsbedarf.

Hintergrund für die Forderung ist, dass die türkischen Steuerbehörden die Meinung vertreten, dass die von dieser Projektgesellschaft getätigten Projektverkäufe in Form von Share Deals zum Zwecke der Steuerbemessung als reine Immobilienverkäufe (Asset Deals) einzustufen sind. Dementsprechend wären bei den Verkäufen auf die dabei erzielten Gewinne höhere Steuern zu zahlen.

Basierend auf den abgegebenen Einschätzungen der lokalen Steuer- und Rechtsberater der Projektgesellschaft, hat die türkische Gesellschaft alle aufgrund der oben genannten Rechtsgeschäfte fälligen Steuern in voller Höhe bezahlt und die Gesellschaft sowie ihre Tochtergesellschaften haben in Übereinstimmung mit türkischem Recht gehandelt. MAGNAT, die Projektpartner und das lokale Management sowie die lokalen Rechts- und Steuerberater sind somit der Auffassung, dass die Einschätzung der Steuerbehörden nicht im Einklang mit geltendem Recht und der bisherigen Verwaltungspraxis steht sowie wesentliche Fakten nicht in der Einschätzung berücksichtigt wurden.
Die Projektgesellschaft wird daher alle möglichen Rechtsmittel gegen diesen Steuerbescheid ergreifen, die Dauer der Klärung dieses Vorfalls ist zum heutigen Zeitpunkt schwer abschätzbar. Aufgrund der entstandenen Situation lassen sich die Liquiditätszuflüsse aus dem YKB Portfolio schwerer vorhersagen, der Zufluss der für das laufende Geschäftsjahr geplanten Mittel erscheint aber wahrscheinlich.

Ende der Mitteilung

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