Deutsche EuroShop AG
Hamburg
WKN: 748 020 / ISIN: DE0007480204
Eindeutige Kennung des Ereignisses: DEQ082024oHV
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, 29. August 2024, um 10:00 Uhr mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ
in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg.
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2023 und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Bericht des Aufsichtsrats über
das Geschäftsjahr 2023 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a Handelsgesetzbuch
Die vorbezeichneten Unterlagen können im Internet unter
https://www.deutsche-euroshop.de/HV |
eingesehen und heruntergeladen werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 Aktiengesetz
am 25. April 2024 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Somit entfällt eine entsprechende Beschlussfassung
durch die Hauptversammlung.
|
2. |
Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 549.281.560,95 €
a) |
einen Teilbetrag in Höhe von 60.848.673,60 € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,80 € je dividendenberechtigter Stückaktie
zu verwenden
und
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b) |
den verbleibenden Teilbetrag von 488.432.887,35 € auf neue Rechnung vorzutragen.
|
Vorstand und Aufsichtsrat haben bei diesem Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass aufgrund Beschlusses der außerordentlichen
Hauptversammlung vom 8. Januar 2024 bereits ein Betrag in Höhe von 149.080.813,05 € als Dividende ausgezahlt worden ist, so
dass sich der eingangs genannte Bilanzgewinn zum Auszahlungstag (11. Januar 2024) rechnerisch bereits auf 400.200.747,90 €
reduziert hat.
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt ferner die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung
der Hauptversammlung im Bundesanzeiger unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 403.477 eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG
nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern.
In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 0,80 € je dividendenberechtigter Stammaktie der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 3. September 2024, fällig.
Die Gesellschaft behält sich vor, ihren Beschlussvorschlag zur Ausschüttung einer weiteren Dividende ggf. noch vor oder spätestens
in der Hauptversammlung anzupassen, falls sich dies aufgrund neu eingetretener Umstände, insbesondere der Schaffung weiterer
Liquidität durch den aus heutiger Sicht erwarteten Abschluss von Darlehensverträgen, für die Ausschüttung einer höheren Dividende
als möglich und zweckmäßig erweisen sollte.
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3. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Vorstand der Gesellschaft für das Geschäftsjahr
2023 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft für
das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen.
Für die genannten Prüfungsleistungen hatte der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats gemäß dem Verfahren nach Artikel 16 Abs.
2 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014
über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses
2005 / 909 / EG der Kommission, nachfolgend „Verordnung (EU) Nr. 537/2014“) die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, empfohlen und eine begründete
Präferenz für die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, bereits
im Jahr 2023 mitgeteilt. An dieser Empfehlung hält er unverändert fest.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Klausel der in Art. 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen
von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).
Die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, hat gegenüber dem
Aufsichtsrat erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren
Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel
an ihrer Unabhängigkeit begründen können.
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2023
Gemäß § 120a Absatz 4 Aktiengesetz beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des
nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr.
Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 und den Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer finden Sie
unter Ziffer II dieser Einberufung und unter
https://www.deutsche-euroshop.de/HV |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.
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7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Frau Claudia Plath und Herrn Henning Eggers endet planmäßig mit Ablauf der diesjährigen
Hauptversammlung, so dass die Neuwahl zweier Mitglieder in den Aufsichtsrat erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz sowie § 8 Absatz 1 der Satzung aus neun Mitgliedern,
die alle von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat
hat für die Besetzung des Aufsichtsrats eine Frauenquote von mindestens 30 % festgelegt, die seit der Festlegung im Jahr 2015
durch drei weibliche Mitglieder im Aufsichtsrat erfüllt wurde und wird.
Der Aufsichtsrat schlägt deshalb auf Vorschlag seines Präsidiums, das gleichzeitig als Nominierungsausschuss fungiert, vor,
folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen:
a) |
Claudia Plath, Hamburg CFO, ECE Group Verwaltung GmbH, Hamburg
für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, also bis zur Hauptversammlung
2028.
|
b) |
Henning Eggers, Halstenbek Mitglied der Geschäftsführung der CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H., Hamburg
für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, also bis zur Hauptversammlung
2028.
|
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (1) sowie in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (2):
zu a) |
MEC METRO-ECE Centermanagement GmbH & Co. KG, Düsseldorf (2) |
zu b) |
ECE Group GmbH & Co. KG, Hamburg (2) |
Im Hinblick auf die Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird mitgeteilt: Bei den Kandidaten bestehen
folgende persönliche und geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an
der Gesellschaft beteiligten Aktionär:
zu a) |
Claudia Plath ist Mitglied der Geschäftsführung der ECE Group Verwaltung GmbH, Hamburg, und verschiedener Tochtergesellschaften
der ECE Group GmbH & Co. KG, Hamburg. Alexander Otto (Großaktionär der Deutsche EuroShop AG) ist Vorsitzender der Geschäftsführung
der ECE Group Verwaltung GmbH, Hamburg. Die ECE Group Verwaltung GmbH, Hamburg, ist Gesellschafterin der ECE Group GmbH &
Co. KG, Hamburg, die mit verschiedenen Tochtergesellschaften wesentliche Dienstleisterin und Mieterin für den Konzern der
Gesellschaft und Vermieterin von Büroräumen an die Gesellschaft ist. Kommanditistin der ECE Group GmbH & Co. KG ist die Kommanditgesellschaft
CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H. & Co., deren Komplementärin die CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H. ist. Der ebenfalls zur
Wahl stehende Henning Eggers ist Geschäftsführer der CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H.
|
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Weitere persönliche oder geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen nicht. Claudia Plath hält unmittelbar 260 Aktien der Gesellschaft und ist
zusätzlich in Höhe von 0,06 % indirekt am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt.
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zu b) |
Henning Eggers ist Geschäftsführer der CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H., an der u.a. der Aktionär Alexander Otto beteiligt
ist. Die CURA Vermögensverwaltung G.m.b.H ist Komplementärin der Kommanditgesellschaft CURA Vermögensverwaltung m.b.H. & Co.,
die alleinige Kommanditistin der ECE Group GmbH & Co. KG ist. Alexander Otto und die ebenfalls zur Wahl stehende Claudia Plath
sind Geschäftsführer/in der ECE Group Verwaltung GmbH, der Komplementärin der ECE Group GmbH & Co. KG. Die ECE Group GmbH
& Co. KG und deren Tochtergesellschaften sind wesentliche Dienstleister und Mieter für den bzw. des Konzerns der Gesellschaft
und Vermieterin von Büroräumen an die Gesellschaft.
|
|
Herr Eggers ist ferner Geschäftsführer der AROSA Vermögensverwaltungsgesellschaft m.b.H., Hamburg, die, wie auch die Deutsche
EuroShop AG, als Kommanditistin an der CAK City Arkaden Klagenfurt KG, Hamburg, beteiligt ist.
|
|
Weitere persönliche oder geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen nicht. Henning Eggers ist in Höhe von 0,06 % indirekt am Grundkapital der
Gesellschaft beteiligt.
|
Der Wahlvorschlag berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung
und dienen der Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium. Die Ziele und das Kompetenzprofil
für den Aufsichtsrat sind einschließlich des Stands der Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung im Abschnitt Corporate
Governance 2023 veröffentlicht. Diese ist im Geschäftsbericht 2023 sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.deutsche-euroshop.de/EZU |
enthalten.
Die vorgeschlagenen Kandidaten werden darauf achten, dass ihnen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung
steht; außerdem hat sich der Aufsichtsrat vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten den für das Amt zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen können.
Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.deutsche-euroshop.de/HV |
Die Wahlen werden entsprechend dem Deutschen Corporate Governance Kodex in Einzelwahl durchgeführt.
|
II. |
Vergütungsbericht und Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer zu Punkt 6 der Tagesordnung
|
Dieser Vergütungsbericht stellt die Bestandteile und die Wirkungsweise der Vergütungslogik sowie die Höhe der individuellen
Vergütungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat dar.
Detaillierte Informationen zu den Vergütungssystemen für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche EuroShop
AG sind auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar:
https://www.deutsche-euroshop.de/verguetung
Leitlinien und Grundsätze des Vergütungssystems für die Vorstände der Deutsche EuroShop AG
Die Geschäftsstrategie der Deutsche EuroShop AG zielt darauf ab, Investments in qualitativ hochwertigen Shoppingcentern in
Innenstadtlagen und etablierten Standorten zu tätigen, die das Potenzial für eine stabile und dauerhafte Wertentwicklung aufweisen
und die Erzielung eines möglichst hohen Liquiditätsüberschusses aus der Vermietung der Shoppingcenter ermöglichen. Die strategischen
Vorgaben sind darauf ausgerichtet, die erfolgreiche Positionierung des Unternehmens im europäischen Wettbewerb zu festigen
und den Wert des Unternehmens für seine Anteilseigner nachhaltig zu steigern. Der Erfolg dieser Entwicklung wird anhand von
Leistungskriterien gemessen und entsprechend in der Vorstandsvergütung berücksichtigt. Die Vergütung bietet dem Vorstand damit
einen wirkungsvollen Anreiz zur erfolgreichen Umsetzung der Geschäftsstrategie. Aus diesem Grund setzt sich die Vergütung
auch maßgeblich aus variablen Bestandteilen zusammen, welche das Erreichen gesetzter Ziele honorieren und bei Nichterreichen
die Vergütung reduzieren. Dadurch wird ein direkter Zusammenhang zwischen Unternehmenserfolg und Vergütung hergestellt.
Die Hauptversammlung vom 29. August 2023 hat mit einer Zustimmung von 97,55 % den Vergütungsbericht 2022 gebilligt, so dass
insoweit keine Anpassung in der Form der Vergütungsberichterstattung notwendig war.
Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Grundzüge des Vergütungssystems
Die Deutsche EuroShop AG hat im Jahr 2021 für die Mitglieder des Vorstands ein Vergütungssystem gem. § 87a AktG erarbeitet,
welches vom Aufsichtsrat auf Empfehlung des Präsidiums am 9. April 2021 beschlossen und von der Hauptversammlung am 18. Juni
2021 mit 99,54 % Zustimmung gebilligt wurde. Es orientiert sich an der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft und erfüllt
die regulatorischen Anforderungen des Aktiengesetzes (AktG) sowie die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex
(DCGK).
Die nachfolgende Übersicht stellt die grundlegenden Komponenten des Vergütungssystems und ihre Ausgestaltung dar:
Fixe (erfolgsunabhängige) Komponenten
|
Jahresgrundvergütung |
• |
Fixe Jahresgrundvergütung, Auszahlung monatlich in zwölf gleichen Teilbeträgen
|
|
Nebenleistungen |
• |
PKW zur dienstlichen und privaten Nutzung
|
• |
Unfallversicherung / D&O-Versicherung
|
• |
Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung
|
|
Betriebliche Altersversorgung |
• |
Beitragsorientierte Leistungszusage in Form eines jährlichen Fixbetrags an eine Unterstützungskasse
|
• |
Alternativ: Abschluss einer Rentenversicherung zur Altersversorgung
|
|
Variable (erfolgsbezogene) Komponenten
|
Short-Term-Incentive (STI)
|
Plantyp |
• |
Jährlicher Zielbonusplan
|
|
Begrenzung / Cap |
|
Erfolgsziele |
• |
Finanzielles Erfolgsziel:
• |
Funds from Operations (FFO) je Aktie
|
|
• |
Persönlicher kriterienbasierter Multiplikator (0,8 - 1,2):
• |
50 % ESG-Ziel (z. B. Zertifizierung der Center)
|
• |
25 % Persönliches Ziel (z. B. Kapitalmarktkommunikations-Rating)
|
• |
25 % Individuelle Sonderprojekte / Strategieumsetzung
|
|
|
Long-Term-Incentive (LTI)
|
Plantyp |
• |
Performance Cash Plan (jährlich rollierend)
|
|
Begrenzung / Cap |
|
Erfolgsziele |
• |
Total Shareholder Return (TSR; 75 %):
• |
2/3 absoluter TSR
|
• |
1/3 relativer TSR im Vergleich zu relevanten Wettbewerbern
|
|
• |
Loan to Value (LTV; 25 %):
• |
Absoluter LTV
|
• |
Multiplikator in Abhängigkeit von relativem LTV zu relevanten Wettbewerbern (0,8 - 1,2)
|
|
|
Performance-Periode |
|
Auszahlung |
• |
Fällig in bar mit Feststellung des Jahresabschlusses für das letzte Geschäftsjahr der jeweiligen Tranche, damit jeweils vier
Jahre nach Begebung
|
|
Weitere vertragliche Regelungen
|
Maximalvergütung pro Vorstandsmitglied
|
|
Share Ownership Guidelines
|
• |
Verpflichtung zum Erwerb und Halten von Aktien der Deutsche EuroShop AG in Höhe von mindestens 100 % der Brutto-Jahresgrundvergütung
|
• |
Regelmäßig Halteverpflichtung über gesamte Dienstzeit und zwei Jahre darüber hinaus
|
• |
Aufbau über ein Drittel des STI- und 100 % des LTI-Auszahlungsbetrag
|
|
Clawback |
• |
Möglichkeit zur Rückforderung der variablen Vergütung (STI wie auch LTI) in bestimmten Fällen
|
|
Abfindungscap |
• |
Begrenzung auf zwei Jahresvergütungen (Jahresgrundvergütung zzgl. Beiträge in die Betriebliche Altersvorsorge, STI und LTI),
maximal jedoch auf die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags
|
|
Die Ziel-Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder ist definiert als die Summe aus Jahresgrundvergütung, Nebenleistungen, betrieblicher
Altersversorgung sowie STI und LTI (jeweils unter der Annahme einer Zielerreichung von 100 %). Die Jahresgrundvergütung entspricht
hierbei zwischen 40 % und 50 % der Ziel-Gesamtvergütung. Der STI macht rund 20 % bis 25 % und der LTI ca. 25 % bis 30 % der
Ziel-Gesamtvergütung aus. Auf die betriebliche Altersversorgung entfallen rund 5 % und auf die Nebenleistungen rund 2 % bis
4 % der Ziel-Gesamtvergütung. Der signifikante Anteil der variablen Vergütungskomponenten an der Ziel-Gesamtvergütung und
das höhere Gewicht des LTI im Vergleich zum STI unterstreichen den „Pay for Performance“-Ansatz und die Ausrichtung der Vergütung
auf den langfristigen und nachhaltigen Erfolg der Deutsche EuroShop AG.
Wie in § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG gefordert, hat der Aufsichtsrat eine individuelle Begrenzung der Vergütung festgelegt.
Die Höhe dieser Maximalvergütung je Vorstandsmitglied beträgt demnach für jedes Geschäftsjahr 1.100 T€. Diese Maximalvergütung
beschränkt zusätzlich die Auszahlungen aller für ein Geschäftsjahr gewährten Vergütungskomponenten (Jahresgrundvergütung,
Nebenleistungen, betriebliche Altersversorgung sowie STI und LTI) unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt deren Auszahlung
erfolgt.
Das Vorstandsvergütungssystem wurde erstmalig mit Verlängerung des Vorstandsvertrags für Herrn Wellner ab dem 1. Januar 2022
und für die erstmalige Bestellung von Herrn Kneip ab dem 1. Oktober 2022 angewendet. Die Vertragslaufzeit des dem Vergütungssystems
nicht unterliegenden Vorstandsvertrags von Herrn Borkers lief bis zum 30. September 2022.
Bei der Berichterstattung hat die Deutsche Euroshop AG nach § 162 Abs. 1 AktG über die im letzten Geschäftsjahr gewährte und
geschuldete Vergütung zu berichten. Dem Vergütungsbericht liegt folgendes Begriffsverständnis zugrunde: Der Begriff „gewährt“
erfasst den tatsächlichen Zufluss von Vergütungsbestandteilen, der Begriff „geschuldet“ erfasst hingegen fällige Vergütungsbestandteile,
die noch nicht erfüllt wurden.
Vergütungspraxis im Geschäftsjahr 2023
Die Vergütung für die Vorstandsmitglieder richtete sich im Geschäftsjahr 2023 nach den beim Vertragsabschluss einzelvertraglich
definierten Regelungen. Die in diesen Vorstandsverträgen vereinbarte Vergütung setzt sich aus erfolgsunabhängigen (festen)
und erfolgsabhängigen (variablen) Komponenten zusammen. Die feste Vergütung umfasst die Grundvergütung sowie Nebenleistungen
und teilweise eine betriebliche Altersversorgung. Die variable Vergütung spiegelt die Performance eines Geschäftsjahres sowie
die langfristige Unternehmensentwicklung wider, erfolgsabhängig kommen daher eine kurzfristige variable Vergütung (Short-Term-Incentive)
und eine langfristige variable Vergütung (Long-Term-Incentive) zur Anwendung.
Bei der Festlegung der Zielvergütung hat sich der Aufsichtsrat an der Unternehmensgröße, -komplexität und -struktur der Deutsche
EuroShop AG orientiert. Des Weiteren wurden die wirtschaftliche sowie finanzielle Lage der Gesellschaft, die Struktur und
Höhe der Vorstandsvergütung in vergleichbaren Unternehmen, die Aufgabenbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder und das
interne Vergütungsumfeld berücksichtigt.
Im Berichtsjahr 2023 war Herr Hans-Peter Kneip als alleiniger Vorstand bestellt. Im Vorjahr waren als Vorstände Herr Wilhelm
Wellner (bis 20. April 2022), Herr Olaf Borkers (bis 30. September 2022) und Herr Hans-Peter Kneip (seit 1. Oktober 2022)
bestellt. Der Aufsichtsrat der Deutsche EuroShop AG hatte am 20. April 2022 die Bestellung von Herrn Wellner auf dessen Wunsch
zeitlich befristet bis zum 30. September 2022 widerrufen. Am 19. Juli 2022 hat sich der Aufsichtsrat dann im besten gegenseitigen
Einvernehmen mit Herrn Wellner auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrags geeinigt und dessen Wiederbestellung zum 1. Oktober
2022 widerrufen. Herr Borkers ist fristgemäß zum 30. September 2022 ausgeschieden.
Feste Vergütung
Die Vorstandsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit eine Jahresgrundvergütung, die sich an der Position, den Aufgaben und
dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds orientiert.
Zusätzlich beinhalten die fixen Vergütungskomponenten weitere Nebenleistungen. Hierzu zählen im Wesentlichen ein PKW zur dienstlichen
und privaten Nutzung bzw. eine entsprechende Pauschale sowie eine Unfallversicherung. Die Vorstandsmitglieder erhalten zudem
einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 50 % der von ihnen zu zahlenden Beträge, aber maximal in Höhe
von 50 % der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Darüber hinaus wurde für die Vorstandsmitglieder eine
marktübliche D&O-Versicherung abgeschlossen.
Ersatz von Reisekosten
Der Vertrag von Herrn Kneip enthält eine jährlich auf 15 T€ gedeckelte Erstattung von Reisekosten für Reisen vom Wohnort zum
Dienstsitz und für die Unterkunft am Dienstsitz. Die Reisekosten werden gegen Nachweis zum 30. Juni des Jahres gezahlt.
Betriebliche Altersvorsorge
Mit Wirkung zum 1. Juli 2018 wurde für Herrn Wellner eine beitragsorientierte Leistungszusage vereinbart. In diesem Rahmen
leistet die Gesellschaft bis 2029 einen unverfallbaren Anspruch in Höhe von jährlich 50 T€ an eine Unterstützungskasse. Diese
Beitragsleistung erfolgt, auch wenn die Bestellung als Vorstandsmitglied vor dem 62. Lebensjahr endet, es sei denn, dass Herr
Wellner ein Angebot zur Verlängerung seiner Bestellung zu vergleichbaren Konditionen nicht angenommen hat. Die Beitragspflicht
endete mit dem Tod von Herrn Wellner im Vorjahr.
Für Herrn Borkers bestand eine Zusage über eine betriebliche Altersversorgung, für die die Gesellschaft seit dem 1. Juli 2010
zu Gunsten von Herrn Borkers Beiträge in Höhe von jährlich 3 T€ an eine Pensionskasse leistet. Diese Beitragszahlungen liefen
bis zum Ausscheiden von Herrn Borkers zum 30. September 2022.
Herr Kneip erhält einen Zuschuss zu seiner privaten Altersversorgung und Risikolebensversicherung in Höhe von bis zu maximal
25 T€.
Zum 31. Dezember 2023 bestehen darüber hinaus keine Altersversorgungszusagen.
Variable Vergütung
Die variablen Vergütungsbestandteile sind sowohl auf das Erreichen jährlicher Ziele als auch auf die langfristige Entwicklung
der Gesellschaft ausgerichtet. Die kurzfristige variable Vergütungskomponente und die langfristige variable Vergütungskomponente
incentivieren die Leistung der Vorstandsmitglieder aus unterschiedlichen Perspektiven, über unterschiedlich lange Performancezeiträume
und unter Berücksichtigung verschiedener Leistungskriterien.
Mit den Austritten von Herrn Borkers und Herrn Wellner und dem Eintritt von Herrn Kneip im Vorjahr wurden die Vergütungsbestandteile
neu definiert.
Die im Geschäftsjahr 2023 und Vorjahr für die variable Vergütung zugrunde gelegten Leistungskriterien sowie deren Strategiebezug
sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
|
Leistungskriterien
|
Short
Term
Incentive
(STI)
|
Long Term
Incentive
(LTI)
|
Strategiebezug
|
Vorsteuergewinn (Earnings before Taxes) (ohne Bewertungsergebnis)
|
x
|
|
Abbildung des langfristigen operativen Erfolgs, der sich in der Investitions- und Dividendenfähigkeit des Unternehmens widerspiegelt |
STI-Zielbetrag FFO-basiert |
x
|
|
Abbildung der nachhaltigen Ertragskraft Funds from Operations je Aktie, Gewichtungsfaktoren Nachhaltigkeit und persönliche
Zielerreichung werden aus Strategie abgeleitet
|
Aktienkurs |
|
x
|
Nachhaltige Entwicklung und Steigerung des Unternehmenswertes |
TSR-Zielerreichungsgrad |
|
x
|
Nachhaltige Entwicklung und Steigerung des Unternehmenswertes |
Finanzierungs- Zielerreichungsgrad
|
|
x
|
Sicherung einer langfristigen Finanzierung |
|
Darüber hinaus sieht der Vertrag mit Herrn Kneip den Share Ownership Guidelines folgend eine Verpflichtung zum Erwerb von
Aktien mit einem Wert in Höhe von 100 % der fixen Grundvergütung innerhalb eines Vier-Jahres-Zeitraums vor.
Die folgende Tabelle stellt gegenüber, welche variablen Bestandteile in welchen Verträgen Anwendung finden:
|
Leistungskriterien
|
Wellner
|
Borkers
|
Kneip
|
Vorsteuergewinn (Earnings before Taxes) (ohne Bewertungsergebnis)
|
x
|
x
|
|
Aktienkurs |
x
|
x
|
|
FFO |
|
|
x
|
Total Shareholder Return |
|
|
x
|
Finanzierungskomponente |
|
|
x
|
|
|
Short-Term-Incentive für Herrn Wellner und Herrn Borkers
|
Der Short-Term-Incentive für Herrn Wellner und Herrn Borkers basiert auf einem gewichteten Durchschnitt des Konzern EBT (ohne
Bewertungsergebnis) des aktuellen sowie der zwei vorhergehenden Geschäftsjahre, wobei das EBT des aktuellen Geschäftsjahres
mit 60 %, das EBT des letzten Geschäftsjahres mit 30 % und das des vorletzten Geschäftsjahres mit 10 % gewichtet wird.
|
|
Jahr
|
Gewichtung
|
Aktuelles Geschäftsjahr |
2022 |
60% |
Letztes Geschäftsjahr |
2021 |
30% |
Vorletztes Geschäftsjahr |
2020 |
10% |
|
Die Höhe des STI errechnet sich für Herrn Wellner als 0,25 % des gewichteten EBT und für Herrn Borkers als 0,20 % des gewichteten
EBT, wobei die Auszahlungen auf 423 T€ bzw. 300 T€ begrenzt sind.
|
|
Auszahlungsfaktor
|
Kappung in TEUR
|
Wilhelm Wellner |
0,25% |
423 |
Olaf Borkers |
0,20% |
300 |
|
Aufgrund des unterjährigen Ausscheidens im Jahr 2022 haben Herr Wellner und Herr Borkers eine zeitanteilige variable Vergütung
bis zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens in Höhe von 189 T€ (Herr Borkers) und 144 T€ (Herr Wellner) erhalten. Zusätzlich hat
Herr Borkers für den Zeitraum seiner Bestellung als alleiniger Vorstand eine einmalige zusätzliche Vergütung von 250 T€ im
Jahr 2022 erhalten.
|
Short-Term-Incentive für Herrn Kneip
|
Der jährliche STI-Zielbetrag beträgt 100 T€ bei 100 % Zielerreichung. Der STI-Zielerreichungsgrad kann maximal 150 % betragen,
womit der STI-Auszahlungsbetrag auf 150 T€ begrenzt ist. Der STI-Zielerreichungsgrad aus dem Vertrag von Herrn Kneip bestimmt
sich anhand nachfolgender Formel:
Das Performanceziel FFO je Aktie wird berechnet durch Gegenüberstellung der im Konzernabschluss ausgewiesenen Finanzkennzahl
Funds from Operations je Aktie in Relation zur aus der Unternehmensplanung abgeleiteten Kennzahl Funds from Operations je
Aktie, wie diese aus dem vom Aufsichtsrat genehmigten Budget ermittelt wird.
Bei einer Zielerreichung von unter 75 % ist das Performanceziel insgesamt nicht erreicht. Bei einer Zielerreichung von über
133 % ist das Performanceziel bei 150 % gekappt. Im Zielerreichungskorridor zwischen 75 % bis 100 % und 100 % bis 133 % erfolgt
eine interpolierende Berechnung des Performanceziels. Je Über-/Unterschreitung der Zielerreichung um jeweils einen 1,0 %-Punkt
wird das Performanceziel um 1,5 %-Punkte nach oben bzw. unten angepasst.
Das so ermittelte Performanceziel FFO je Aktie wird in einem zweiten Schritt mit einem kriterienbasierten Faktor multipliziert.
Dieser kriterienbasierte Faktor setzt sich aus einem ESG-Faktor und einem persönlichen Leistungsfaktor zu jeweils 50 % zusammen.
Der ESG-Faktor wird anhand der durch die DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.) erteilten ESG-Zertifizierungen
(Platin: 1,2, Gold: 1,0, Silber: 0,9, Bronze: 0,8) für die einzelnen Einkaufscenter arithmetisch ermittelt. Der persönliche
Leistungsfaktor bezeichnet einen Multiplikator, der einen Wert von 0,8, 0,9, 1,0, 1,1 oder 1,2 annehmen kann und dessen Höhe
vom Aufsichtsrat anhand dessen Beurteilung, inwieweit das Vorstandsmitglied für das betreffende Geschäftsjahr eines oder mehrere
persönliche Erfolgsziele erreicht und dabei eine gute rollenspezifische Leistung gezeigt hat, festgelegt wird.
Der Aufsichtsrat kann den Short-Term-Incentive bei außerordentlichen Ereignissen, welche zu unangemessenen Ergebnissen führen
würden, individuell anpassen.
Der persönliche Leistungsfaktor des laufenden Geschäftsjahres wird auf der Sitzung des Präsidiums des Aufsichtsrats im Folgejahr
festgelegt und ist im Zeitpunkt der Erstellung des Vergütungsberichts noch nicht bekannt. Gleichwohl wird für das laufende
Geschäftsjahr ein vorläufiger STI berechnet und zurückgestellt. Für das Geschäftsjahr 2022 hat das Präsidium des Aufsichtsrats
Anfang April 2023 einen STI für Herrn Kneip in Höhe von 123 T€ festgelegt, dem ein zurückgestellter Betrag von 130 T€ gegenübersteht.
Für das Geschäftsjahr 2023 wurde ein vorläufiger STI von 124 T€ zurückgestellt.
|
Long-Term-Incentive Plan für Herrn Wellner und Herrn Borkers
|
Der Long-Term-Incentive für die Herren Borkers und Wellner fokussiert auf die langfristige Entwicklung des Unternehmenswerts
der Deutsche EuroShop AG. Die aktuell geltende langfristige variable Vergütung wurde im Juni 2021 gebilligt und gilt seit
dem 1. Januar 2022.
Die Höhe der langfristigen variablen Vergütung bemisst sich an der Entwicklung der Marktkapitalisierung der Deutsche EuroShop
AG über den Performancezeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2025. Für die Vorstandsmitglieder wurden individuelle
Auszahlungsfaktoren festgelegt, mit denen sie anteilig an der Erhöhung der Marktkapitalisierung beteiligt werden. Für eine
Erhöhung der Marktkapitalisierung von bis zu 500 Mio. € liegt der Auszahlungsfaktor für Herrn Wellner bei 0,10 %, für Herrn
Borkers bei 0,05 %. Übersteigt die Erhöhung den Wert von 500 Mio. €, wird dieser Anteil zusätzlich für Herrn Wellner mit 0,05
% und für Herrn Borkers mit 0,025 % vergütet.
Die Marktkapitalisierung bestimmt sich aus der Multiplikation des volumengewichteten durchschnittlichen Aktienkurses der Gesellschaft
der letzten zwanzig Handelstage mit der Anzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft.
Aufgrund des Ausscheidens der beiden Vorstände Wellner und Borkers im Geschäftsjahr 2022 erfolgte die Berechnung des ihnen
zustehenden LTI aus der Gegenüberstellung der Marktkapitalisierung zum 1. Januar 2022 mit der Marktkapitalisierung zum Zeitpunkt
ihres Ausscheidens. Herr Wellner hat aus dem LTI 242 T€ und Herr Borkers 258 T€ im Jahr 2022 erhalten.
|
Long-Term-Incentive Plan für Herrn Kneip
|
Der Long-Term-Incentive für Herrn Kneip berücksichtigt die langfristige Entwicklung des Unternehmenswerts der Deutsche EuroShop
AG und basiert auf den Zielgrößen Total Shareholder Return (TSR) und Finanzierung. Der LTI deckt jeweils einen rollierenden
Zeitraum von vier Jahren ab und kommt nach Ablauf dieser vier Jahre zur Auszahlung. Der LTI 2022 deckt den Zeitraum von 2022
bis 2025 ab und kommt 2026 zur Auszahlung. Der LTI 2023 deckt den Zeitraum von 2023 bis 2026 ab und kommt 2027 zur Auszahlung.
Der jährliche LTI-Zielbetrag beträgt 100 T€ bei 100 % Zielerreichung. Der LTI-Zielerreichungsgrad kann maximal 150 % betragen,
womit der LTI-Auszahlungsbetrag auf 150 T€ begrenzt ist. Der LTI-Zielerreichungsgrad aus dem Vertrag von Herrn Kneip bestimmt
sich anhand nachfolgender Formel:
Der Total Shareholder Return ist ein Indikator für die Rendite der Aktie und überführt die Renditeerwartungen der Aktionäre
in die Vergütungsstruktur des Vorstands. Der Total Shareholder Return wird zu 2/3 aus dem Total Shareholder Return der Deutsche
EuroShop AG errechnet und zu 1/3 durch Gegenüberstellung mit relevanten Vergleichsunternehmen.
Die weiteren Komponenten des LTI und deren Berechnung sind in nachfolgender Übersicht gegenübergestellt:
Eine Vergütung aus dem LTI wurde Herrn Hans-Peter Kneip nicht gewährt und nicht geschuldet, da diese erst mit Ablauf des Geschäftsjahres
2025 für den LTI 2022 bzw. mit Ablauf des Geschäftsjahres 2026 für den LTI 2023 bestimmt werden kann. Gleichwohl wurden Rückstellungen
von 113 T€ für den LTI 2022 und 44 T€ für den LTI 2023 passiviert.
Der Aufsichtsrat ist berechtigt, bei außergewöhnlichen Ereignissen, welche zu unangemessenen Ergebnissen führen würden, von
den vorstehenden Regelungen abzuweichen (z.B. Zerstörung eines Centers, COVID-19-Pandemie).
Leistungen bei vorzeitiger Beendigung des Anstellungsvertrags
Im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags durch die Gesellschaft, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund
vorliegt, haben die Vorstandsmitglieder Anspruch auf eine Abfindung in Höhe der bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit
ausstehenden Jahresvergütungen, begrenzt jedoch auf maximal zwei Jahresgrundvergütungen zuzüglich der jeweiligen Zielbeträge
des Short-Term-Incentive-Bonus und des Long-Term-Incentive-Bonus. Für die Bemessung der Höhe der Jahresvergütungen ist der
Durchschnitt der Jahresvergütung des letzten Geschäftsjahres und der voraussichtlichen Jahresvergütung des laufenden Geschäftsjahres
maßgebend.
Herrn Wellner wurde mit Abschluss eines Aufhebungsvertrags im Jahr 2022 eine Vergütung von 1.500 T€ ausbezahlt.
Leistungen bei einem Anpassungsereignis
Als Anpassungsereignis gilt ein Kontrollerwerb von mehr als 30 % der Stimmrechte, eine Rücknahme der Zulassung der Aktien
zum Handel am regulierten Markt oder ein Squeeze-out bezogenes Aktionärsverlangen. Bei einem Anpassungsereignis hat der Vorstand
Anspruch auf Anpassung des LTI-Gesamtzielerreichungsgrades, die den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung trägt, und einen
Anspruch auf zeitanteilige Abrechnung bereits erdienter LTI-Tranchen, wobei der Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft
berechtigt ist, eine andere Vereinbarung zu treffen.
Malus- und Clawback-Regelungen
Die in Vorjahren abgeschlossenen Dienstverträge der Vorstandsmitglieder Wellner und Borkers enthielten keine dezidierten Malus-
und Clawback-Regelungen. Mit Neuabschluss eines Vorstandsvergütungsvertrags im Januar 2022 wurde mit Herrn Wellner hingegen
eine solche Regelung vereinbart. Der Vorstandsvertrag mit Herrn Kneip sieht Möglichkeiten vor, im Falle von Pflichtverstößen
eine noch nicht ausbezahlte variable Vergütung zu reduzieren („Malus“) oder eine bereits ausbezahlte variable Vergütung zurückzufordern („Clawback“). Im Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat von der Möglichkeit, bei den Vorstandsmitgliedern variable Vergütungsbestandteile
einzubehalten oder zurückzufordern, keinen Gebrauch gemacht.
Abweichungen vom Vergütungssystem
Das Vergütungssystem sieht ein Erfolgsziel „Loan to Value“ mit einer Gewichtung von 25 % im LTI vor. Der Vertrag mit Herrn Hans-Peter Kneip enthält hingegen ein mit 25 % gewichtetes Erfolgsziel Finanzierungsfaktor. Aus Sicht der Gesellschaft werden damit vergleichbare
Zielsetzungen incentiviert, jedoch sind die Komponenten nicht deckungsgleich. Entgegen den Regelungen im Vergütungssystem
sind STI und LTI im Vorstandsvertrag von Herrn Hans-Peter Kneip jeweils gleichgewichtet und liegen in Summe geringfügig unter
dem gesetzten Zielkorridor von anteilig 50 % bis 60 % an der Gesamtvergütung. Die Abweichungen waren notwendig, um den mittlerweile
geänderten Rahmenbedingungen aufgrund der Änderungen in der Aktionärsstruktur Rechnung zu tragen.
Gewährte und geschuldete Vergütung für die Mitglieder des Vorstands
Die nachfolgende Tabelle zeigt die gewährte und geschuldete Vergütung für die aktiven und ehemaligen Vorstandsmitglieder.
Die gewährte Vergütung ist den Vorstandsmitgliedern bereits zugeflossen. Unter der geschuldeten Vergütung wird für die aktiven
Vorstandsmitglieder nachfolgend diejenige Vergütung verstanden, welche nach Abschluss der relevanten Performanceperiode im
Geschäftsjahr 2023 fällig ist, jedoch noch nicht erfüllt wurde. Somit wird für 2023 der Short-Term-Incentive als geschuldete
Vergütung gezeigt. Der Long-Term-Incentive Plan ist hingegen kein Bestandteil der geschuldeten Vergütung, da im Geschäftsjahr
2023 keine Performanceperioden zum Abschluss kamen.
Tabelle 1: Gewährte und geschuldete Vergütung
|
Hans-Peter Kneip
(seit 1. Oktober 2022)
|
Wilhelm Wellner
(bis 20. April 2022)
|
Olaf Borkers
(bis 30. September 2022)
|
Gewährte und
geschuldete
Vergütung
|
2023
|
2023
|
2022
|
2022
|
2023
|
2023
|
2022
|
2022
|
2023
|
2023
|
2022
|
2022
|
TEUR
|
Anteil
|
TEUR
|
Anteil
|
TEUR
|
Anteil
|
TEUR
|
Anteil
|
TEUR
|
Anteil
|
TEUR
|
Anteil
|
Festvergütung |
325 |
63% |
81 |
37% |
- |
- |
293 |
13% |
- |
- |
177 |
20% |
Nebenleistung |
54 |
10% |
14 |
6% |
- |
- |
15 |
1% |
- |
- |
2 |
0% |
Festeinkommen
|
379
|
73%
|
95
|
43%
|
-
|
-
|
308
|
14%
|
- |
- |
179
|
20%
|
Short-Term-
Incentive Plan
1
|
124
|
24%
|
123
|
57%
|
-
|
-
|
144
|
7%
|
-
|
-
|
189
|
22%
|
Long-Term-
Incentive Plan
|
0 |
0 |
0 |
0 |
- |
- |
242 |
11% |
- |
- |
258 |
29% |
Reisekosten
|
15 |
3% |
0 |
0 |
- |
- |
0 |
0 |
- |
- |
0 |
0 |
Abfindung
|
0 |
0 |
0 |
0 |
- |
- |
1.500 |
68% |
- |
- |
0 |
0% |
Sonderzahlung
|
0 |
0 |
0 |
0 |
- |
- |
0 |
0 |
- |
- |
250 |
29% |
Gesamtvergütung
|
518
|
100%
|
218
|
100%
|
-
|
-
|
2.194
|
100%
|
- |
- |
876
|
100%
|
1 Für das Geschäftsjahr 2022 hat das Präsidium des Aufsichtsrats Anfang April 2023 einen STI für Herrn Kneip in Höhe von 123
T€ festgelegt, dem ein zurückgestellter Betrag von 130 T€ gegenübersteht. Für das Geschäftsjahr 2023 wurde ein vorläufiger
STI von 124 T€ zurückgestellt.
Im Jahr 2023 erhielt Herr Claus-Matthias Böge (im Jahr 2015 ausgeschiedener ehemaliger Vorstandssprecher) eine Pensionszahlung
in Höhe von 40 T€.
Die erstattungsfähigen Reisekosten von Herrn Kneip werden im Folgejahr bis zum 30. Juni eines jeden Jahres erstattet.
Für die aktiven Vorstandsmitglieder wurde der folgende Versorgungsaufwand geleistet:
Tabelle 2: Versorgungsaufwand
|
Hans-Peter Kneip1
|
Wilhelm Wellner
|
Olaf Borkers1
|
In TEUR |
2023
|
2022
|
2023
|
2022
|
2023
|
2022
|
Versorgungsaufwand
|
25 |
7 |
- |
25 |
- |
2 |
1 Der Versorgungsaufwand ist auch in Tabelle 1 in der Position „Nebenleistungen“ enthalten.
In den der Vergütung zugrunde liegenden Vorstandsverträgen von Herrn Wellner und Herrn Borkers ist keine Maximalvergütung
vereinbart worden. Der Vorstandsvertrag von Herrn Kneip enthält eine Maximalvergütung in Höhe von 725 T€. Der im Januar 2022
mit Herrn Wellner abgeschlossene Vorstandsvergütungsvertrag enthielt eine Maximalvergütung von 1,1 Mio. €.
Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats
Gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine jährliche Vergütung in Höhe von 50 T€, die stellvertretende
Vorsitzende erhält 37,5 T€ und alle weiteren Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine feste Vergütung in Höhe von 25 T€.
Mitglieder des Aufsichtsrats, die im Laufe eines Geschäftsjahres in den Aufsichtsrat eintreten oder aus ihm ausscheiden, erhalten
eine zeitanteilige Vergütung für das entsprechende Geschäftsjahr.
Gemäß § 8 Abs. 5 der Satzung werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats die baren Auslagen ersetzt, die bei der Ausübung der
Amtstätigkeit entstehen. Zusätzlich werden anfallende Umsatzsteuern erstattet, wenn die Aufsichtsratsmitglieder berechtigt
sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen.
Die gewährte und geschuldete Vergütung für den Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
|
2023
|
2022
|
|
Festvergütung
|
Gesamt-
vergütung
|
Festvergütung
|
Gesamt-
vergütung
|
Gewährte/Geschuldete Vergütung für den Aufsichtsrat
|
TEUR
|
%
|
TEUR
|
TEUR
|
%
|
TEUR
|
Reiner Strecker |
50 |
100% |
50 |
50 |
100% |
50 |
Chantal Schumacher (seit 30.08.2022)
|
37,5 |
100% |
37,5 |
12,7 |
100% |
12,7 |
Benjamin Paul Bianchi1 (seit 30.08.2022)
|
25 |
100% |
25 |
8,5 |
100% |
8,5 |
Karin Dohm (bis 30.08.2022)
|
- |
- |
- |
24,8 |
100% |
24,8 |
Dr. Anja Disput (bis 30.08.2022)
|
- |
- |
- |
16,5 |
100% |
16,5 |
Henning Eggers |
25 |
100% |
25 |
25 |
100% |
25 |
Dr. Henning Kreke |
25 |
100% |
25 |
25 |
100% |
25 |
Lemara Dee Grant1 (seit 30.08.2022)
|
25 |
100% |
25 |
8,5 |
100% |
8,5 |
Stuart E. Keith1 (seit 30.08.2022)
|
25 |
100% |
25 |
8,5 |
100% |
8,5 |
Dr. Volker Kraft (seit 30.08.2022)
|
25 |
100% |
25 |
8,5 |
100% |
8,5 |
Alexander Otto (bis 23.05.2022)
|
- |
- |
- |
9,7 |
100% |
9,7 |
Claudia Plath |
25 |
100% |
25 |
25 |
100% |
25 |
Klaus Striebich (bis 30.08.2022)
|
- |
- |
- |
16,5 |
100% |
16,5 |
Roland Werner (bis 30.08.2022)
|
- |
- |
- |
16,5 |
100% |
16,5 |
1 Herr Benjamin Paul Bianchi, Herr Stuart E. Keith sowie Frau Lemara Grant haben der Gesellschaft gegenüber schriftlich erklärt,
auf die ihnen zustehende Aufsichtsratsvergütung zu verzichten.
Angaben zur relativen Entwicklung der Vorstandsvergütung, der Vergütung der übrigen Belegschaft sowie zur Ertragsentwicklung
der Gesellschaft
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Vergütung der Organmitglieder im Vergleich zur Ertragsentwicklung der Deutsche
EuroShop AG und der durchschnittlichen Vergütung aller Arbeitnehmer/-innen in Deutschland auf Vollzeitäquivalenzbasis im Zeitraum
von 2018 bis 2023.
Die Ertragsentwicklung der Deutsche EuroShop AG wird anhand des Ergebnisses vor Steuern erfasst.
|
|
Veränderung 2018 - 2019
|
Veränderung 2019 - 2020
|
Veränderung 2020 - 2021
|
Veränderung 2021 - 2022
|
Veränderung 2022 - 2023
|
Vergütung der Vorstandsmitglieder
|
|
Wilhelm Wellner |
5,3% |
-7,5% |
-4,6% |
-10 |
- |
|
Olaf Borkers |
2,5% |
4,8% |
-4,4% |
-10 |
- |
|
Claus-Matthias Böge1 |
8,8% |
1,6% |
-90,5% |
0,0% |
0,0% |
|
Hans-Peter Kneip |
- |
- |
- |
-10 |
-10 |
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder2
|
|
Reiner Strecker |
0,0% |
-19,0% |
0,0% |
0,0% |
0,0% |
|
Chantal Schumacher5 |
- |
- |
- |
-10 |
0,0% |
|
Benjamin Paul Bianchi5 |
- |
- |
- |
-10 |
0,0% |
|
Karin Dohm6 |
0,0% |
-19,0% |
0,0% |
-10 |
- |
|
Dr. Anja Disput3, 6 |
- |
- |
-10 |
-10 |
- |
|
Henning Eggers3 |
- |
- |
-10 |
0,0% |
0,0% |
|
Dr. Henning Kreke |
0,0% |
-19,0% |
0,0% |
0,0% |
0,0% |
|
Lemara Dee Grant5 |
- |
- |
- |
-10 |
0,0% |
|
Stuart E. Keith5 |
- |
- |
- |
-10 |
0,0% |
|
Dr. Volker Kraft5 |
- |
- |
- |
-10 |
0,0% |
|
Alexander Otto7 |
0,0% |
-19,0% |
0,0% |
-10 |
- |
|
Claudia Plath3 |
- |
-10 |
0,0% |
0,0% |
0,0% |
|
Klaus Striebich6 |
0,0% |
-19,0% |
0,0% |
-10 |
- |
|
Roland Werner6 |
0,0% |
-19,0% |
0,0% |
-10 |
- |
|
Beate Bell4 |
0,0% |
-10 |
- |
- |
- |
|
Thomas Armbrust4 |
0,0% |
-10 |
- |
- |
- |
|
Manuel Better4 |
0,0% |
-10 |
- |
- |
- |
Ertragskennzahlen
|
|
Ergebnis vor Steuern der Gesellschaft8 |
42,4% |
-73,6% |
68,2% |
-41,9% |
105,1% |
|
Operatives Ergebnis des Konzerns vor Bewertungsergebnis und Steuern9 |
1,4% |
-21,8% |
-1,6% |
3,7% |
30,2% |
Vergütung der Arbeitnehmer/-innen
|
|
Arbeitnehmer/-innen in Deutschland |
3,4% |
2,2% |
0,5% |
4,7% |
6,0% |
1 Im Vorstand bis 30. Juni 2015, Gewährung aus betrieblicher Altersversorgung seit 2019, Gewährung aus LTI bis 2020
2 Bis 2019 wurde die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder inkl. Vorsteuer ausgezahlt. Seit dem Jahr 2020 wurde aufgrund EuGH-Rechtsprechung
die Vergütung exklusive Vorsteuer ausgezahlt. Die satzungsgemäße Vergütung blieb über den Betrachtungszeitraum unverändert.
3 Im Aufsichtsrat seit 12. Juni 2019
4 Im Aufsichtsrat bis 12. Juni 2019
5 Im Aufsichtsrat seit 30. August 2022
6 Im Aufsichtsrat bis 30. August 2022
7 Im Aufsichtsrat bis 23. Mai 2022
8 Einzelabschluss der Deutsche EuroShop AG (HGB)
9 Freiwillige Zusatzangabe
10 Wegen des unterjährigen Ein- bzw. Austritts kein Ausweis von Veränderungen
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG
An die Deutsche EuroShop AG, Hamburg
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der Deutsche EuroShop AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang
mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs.
1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards:
Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser
Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben.
Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung
für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die
sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen
die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben
mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können.
In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen
Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse
aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen
in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene
Darstellung des Vergütungsberichts enthält.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung
vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Hamburg, 12. April 2024
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
|
Kaletta
Wirtschaftsprüfer
|
Oleski
Wirtschaftsprüfer
|
|
|
|
|
|
III. |
Weitere Informationen zur Hauptversammlung
|
1. |
Anmeldung zur Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre (gemeint sind in dieser
Einladung stets alle Geschlechter, einzig aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die Nennung weiterer Formen verzichtet) berechtigt,
die im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens
bis zum 22. August 2024, 24:00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft in Textform eingegangen ist.
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich bei der Gesellschaft in Textform unter der folgenden Anschrift,
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse
Deutsche EuroShop AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 889 690 633 E-Mail: deutsche-euroshop@linkmarketservices.eu
anmelden.
Ein Formular zur Anmeldung wird den Aktionären, die am 8. August 2024, 00:00 Uhr MESZ, im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen sind, zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandt. Ein Anmeldeformular steht auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zum Download bereit.
Als Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten „Internetservice für
Aktionäre“ gemäß des von der Gesellschaft festgelegten Verfahrens über folgende Internet-Adresse
www.deutsche-euroshop.de/HV |
anzumelden.
Die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice für Aktionäre werden den Aktionären,
die am 8. August 2024, 00:00 Uhr MESZ, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung
und dem Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung übersandt.
Auch neue Aktionäre, die nach dem 8. August 2024, 00:00 Uhr MESZ, bis 22. August 2024, 24:00 Uhr MESZ, in das Aktienregister
der Gesellschaft eingetragen werden und denen daher kein Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung zugeschickt
wird, können sich in Textform (§ 126b BGB) unter der oben genannten Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse anmelden.
Sofern für die Anmeldung nicht das von der Gesellschaft versandte Formular verwendet wird, ist durch eindeutige Angaben für
eine zweifelsfreie Identifizierung des sich anmeldenden Aktionärs zu sorgen, zum Beispiel durch die Nennung des vollständigen
Namens bzw. der vollständigen Firma des Aktionärs, der Anschrift und der Aktionärsnummer.
Nach frist- und ordnungsgemäßer Anmeldung werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung als organisatorische Hilfsmittel
übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt.
Bedeutung des Technical Record Date
Maßgeblich für die Ausübung des Stimmrechts ist der im Aktienregister eingetragene Bestand an Aktien am Tag der Hauptversammlung.
Dieser Bestand wird demjenigen zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses entsprechen, da Löschungen, Neueintragungen und Änderungen
im Aktienregister gemäß § 11 Abs. 5 der Satzung in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung sowie am Tag der Hauptversammlung
selbst nicht stattfinden. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter „Technical Record Date“) ist daher der 22. August 2024, 24:00 Uhr MESZ. Erwerber von Aktien, deren Umschreibeanträge nach dem 22. August 2024, 24:00
Uhr MESZ, bei der Gesellschaft eingehen, können somit Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien in der Hauptversammlung
nicht ausüben. In diesen Fällen verbleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung bei dem im Aktienregister eingetragenen
Aktionär. Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung jedoch in keiner Weise blockiert, so dass Aktionäre auch
nach einer Anmeldung frei über ihre Aktien verfügen und diese veräußern können. Der Technical Record Date hat keine Bedeutung
für die Dividendenberechtigung.
|
2. |
Stimmrechtsausübung
Aktionäre können ihr Stimmrecht persönlich, durch Bevollmächtigte und durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben
a) |
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
|
Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen bevollmächtigten Intermediär i.S.v. § 135 AktG (z. B. die depotführende
Bank oder ein anderes Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, Stimmrechtsberater oder eine andere Person nach Wahl ausgeübt
werden. Auch in diesem Fall ist eine frist- und ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich.
Formulare zur Anmeldung und Vollmachts- und ggf. Weisungserteilung sowie die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des
passwortgeschützten Internetservice für Aktionäre werden den am 8. August 2024, 00:00 Uhr MESZ, im Aktienregister eingetragenen
Aktionären zusammen mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. Die Unterlagen können zudem kostenfrei bei der Gesellschaft
angefordert werden. Entsprechende Formulare stehen ferner über die Internet-Adresse
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zum Abruf zur Verfügung.
Wenn weder ein Intermediär i.S.v. § 135 AktG noch eine Aktionärsvereinigung oder eine mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht nach § 13 Abs. 3 Satz 2 der Satzung auch unter
Nutzung eines Internetdialogs erteilt werden. Gleiches gilt für den Widerruf einer Vollmacht.
Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, kann der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
am Tage der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch
an die Gesellschaft an folgende Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:
Deutsche EuroShop AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 MünchenDeutschland Telefax: +49 (0)89 889 690 633 E-Mail: deutsche-euroshop@linkmarketservices.eu
Alternativ kann die Erteilung und der Widerruf einer Vollmacht (mit Ausnahme der Vollmacht an einen Intermediär oder eine
Aktionärsvereinigung oder eine mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution) im
Wege elektronischer Datenübertragung unter Nutzung des passwortgeschützten „Internetservice für Aktionäre“ über folgende Internet-Adresse
www.deutsche-euroshop.de/HV |
bis zum 28. August 2024, 24:00 Uhr MESZ, erfolgen.
Die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice für Aktionäre werden den Aktionären,
die am 8. August 2024, 00:00 Uhr MESZ, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung
und dem Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung übersandt.
Bei der Bevollmächtigung von Intermediären und diesen nach § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellten Personen gilt § 135
Aktiengesetz.
b) |
Stimmrechtsausübung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
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Die Deutsche EuroShop AG bietet ihren Aktionären weiter die Möglichkeit, sich durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
in der Hauptversammlung vertreten zu lassen.
Die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht oder die Erteilung oder Änderung von Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter hat an die oben für die Erteilung von Vollmachten gegenüber der Gesellschaft genannte Anschrift,
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse oder im Wege elektronischer Datenübertragung unter Nutzung des passwortgeschützten „Internetservice
für Aktionäre“ über folgende Internet-Adresse
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zu erfolgen.
Ein zusätzlicher Nachweis einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ist nicht erforderlich.
Vor der Hauptversammlung ist die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht oder die Erteilung oder Änderung von Weisungen
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich. Aus organisatorischen Gründen muss diese bzw. dieser der
Gesellschaft bis zum 28. August 2024, 24:00 Uhr MESZ, unter der oben genannten Anschrift, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse oder
über den passwortgeschützten „Internetservice für Aktionäre“ unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zugehen.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern
bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch direkt in der Hauptversammlung bis zum Beginn
der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen oder erteilte Weisungen zu ändern.
Die Stimmrechtsvertreter werden ausschließlich das Stimmrecht ausüben und keine weitergehende Rechte wie Frage- oder Antragsrechte
wahrnehmen.
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3. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
a) |
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz
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Gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von 500.000,00 € erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis
zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten (vgl. § 142 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz i. V. m. § 122 Abs. 1 Satz 3,
Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz). Das Verlangen ist schriftlich an die Gesellschaft unter nachstehender Adresse zu richten und
muss der Gesellschaft bis spätestens 29. Juli 2024, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Ein entsprechendes Verlangen ist an folgende
Adresse zu richten:
Deutsche EuroShop AG Vorstand Heegbarg 36 22391 Hamburg Deutschland
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen werden - sofern sie nicht bereits mit der Einberufung mitgeteilt werden - unverzüglich
nach Zugang im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Zudem sind sie Bestandteil der Mitteilungen
nach § 125 Aktiengesetz. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
b) |
Gegenanträge und Wahlvorschläge gem. §§ 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz
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Aktionäre können Gegenanträge und abweichende Wahlvorschläge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung
an folgende Adresse zu richten:
Deutsche EuroShop AG Patrick Kiss Heegbarg 36 22391 Hamburg Deutschland Telefax: +49 (0) 40 / 41 35 79 29 E-Mail: antraege@linkmarketservices.eu
Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens 14. August 2024,
24:00 Uhr MESZ, unter der angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung
allen Aktionären im Internet unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zugänglich gemacht, sofern die Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 Aktiengesetz erfüllt sind.
Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären müssen unberücksichtigt bleiben. Für Aktionärsvorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Ausführungen zu § 126 Abs. 1 Aktiengesetz (einschließlich
der angegebenen Adresse) gemäß § 127 Aktiengesetz entsprechend.
c) |
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
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In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft verlangen, über die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie
über die Lage des Konzerns und der im Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in §
131 Abs. 3 Aktiengesetz genannten Gründen absehen.
d) |
Weitergehende Erläuterungen
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Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 Aktiengesetz
sind im Internet unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
einzusehen.
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4. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz werden den Aktionären im Internet unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zugänglich gemacht. Dort werden nach dem Ende der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
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5. |
Angaben gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 76.464.319 nennwertlose
Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 76.464.319 Stimmrechte.
Die Gesellschaft hält aktuell 403.477 eigene Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen. Darüber hinaus wurden im Rahmen
eines aktuell laufenden Aktienrückkaufprogramms bis zum Abend des 16. Juli 2024 weitere 5.575 eigene Aktien gekauft, die aber
noch nicht geliefert wurden. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Gesamtzahl der eigenen Aktien darüber hinaus weiter verändern.
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6. |
Hinweise zum Datenschutz
Unsere Datenschutzhinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.deutsche-euroshop.de/HV |
zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
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Hamburg, im Juli 2024
Deutsche EuroShop AG
Der Vorstand
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