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DGAP-Ad-hoc News vom 16.10.2014

DF Deutsche Forfait AG wurde von der OFAC Sanktionsliste entfernt

DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Sonstiges
16.10.2014 19:10

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


DF Deutsche Forfait AG wurde von der OFAC Sanktionsliste entfernt
- Untersuchungen bestätigen Einhaltung von EU- und US-Sanktionsrecht
- Gesellschaft darf wieder in vollem Umfang US-Dollar Geschäfte tätigen     und ihr bisheriges Geschäft wieder aufbauen

- Rund EUR 9,0 Mio. Verlust in den ersten neun Monaten 2014
Köln, 16. Oktober 2014 - Die DF Deutsche Forfait AG, Köln, (Prime Standard, ISIN: DE0005488795) wurde heute vom Office of Foreign Assets Control (OFAC), einer Behörde des US-Finanzministeriums, von deren Sanktionsliste (SDN Liste) entfernt. Im Februar 2014 hatte das OFAC die Gesellschaft wegen behaupteter Verstöße gegen Iran-Sanktionen auf die Liste gesetzt. Durch die nun erfolgte Streichung von der SDN Liste sieht sich die Gesellschaft in ihrer Auffassung bestätigt, keine Verstöße gegen US-Sanktionsrecht begangen zu haben. Gleichzeitig kommt mit der Streichung von der Liste eine Vereinbarung zwischen der Behörde und der Gesellschaft zustande, in der die Gesellschaft bestimmte Garantien gegenüber dem OFAC abgibt. Zudem hat sich die Gesellschaft darin verpflichtet, eng spezifizierte Auflagen und Berichtspflichten gegenüber dem OFAC einzuhalten. Die Streichung von der OFAC Sanktionsliste erfolgte ohne Strafzahlung.

Durch die Vereinbarung der Auflagen verpflichtet sich die Gesellschaft insbesondere, ihr bestehendes Compliance-System im Einklang mit US-amerikanischem Sanktionsrecht jeweils zu erweitern bzw. anzupassen. Die Erweiterung hatte die Gesellschaft bereits im März 2014 umgesetzt. Auch die übrigen Auflagen und Berichtspflichten will und kann die Gesellschaft erfüllen.

Die Gesellschaft darf nach der heutigen Streichung von der Sanktionsliste wieder im vollen Umfang Geschäfte in US-Dollar tätigen. Sie darf - unter Beachtung des US-amerikanischen Sanktionsrechts - ihr bisheriges Geschäft zudem in vollem Umfang wieder aufbauen.

Die erhebliche Einschränkung der operativen Handlungsfähigkeit durch das 249-tägige OFAC-Listing hat in den ersten neun Monaten 2014 zu Verlusten von rund EUR 9,0 Mio. geführt. Hiervon entfallen EUR 1,5 Mio. auf Rechts- und Beratungskosten als Einmalaufwendungen im Zusammenhang mit dem OFAC Listing. Die Eigenkapitalposition der Muttergesellschaft DF Deutsche Forfait AG verringert sich gemäß vorläufiger Zahlen auf rund EUR 2,2 Mio. per Ende September 2014. Zur Höhe des Konzerneigenkapitals kann die Gesellschaft derzeit keine Angaben machen, da dies von den endgültigen Konzernzahlen 2013 abhängt, die noch Gegenstand einer Nachtragsprüfung sein werden. Auch im vierten Quartal wird mit weiteren Verlusten gerechnet, da der Wiederaufbau des Geschäftsvolumens auch nach Streichung von der Sanktionsliste noch einige Monate dauern wird.

Der Vorstand wird kurzfristig ein Konzept zur vollständigen Wiederherstellung der operativen Handlungsfähigkeit der Gesellschaft vorlegen. Die Gesellschaft plant dabei verschiedene Maßnahmen zur Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis und zur Sicherung ihrer Fremdkapitalfinanzierung. Dazu wird ein Sanierungsbeitrag sowohl von Eigenkapital- wie von Fremdkapitalgebern erforderlich sein.


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