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DGAP-News News vom 04.02.2015

DF Deutsche Forfait AG lädt zur zweiten Gläubigerversammlung ein

DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Anleihe/Unternehmensrestrukturierung

2015-02-04 / 17:15


DF Deutsche Forfait AG lädt zur zweiten Gläubigerversammlung ein
 

- Versammlung der Anleihegläubiger findet am 19. Februar 2015 in Köln statt

- Letzte Hürde auf dem Weg zur Wiederherstellung der operativen Handlungsfähigkeit


Köln, 4. Februar 2015 - Die DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard, ISIN: DE0005488795) lädt für den 19. Februar 2015 zur zweiten Gläubigerversammlung für die Unternehmensanleihe 2013/20 (ISIN: DE000A1R1CC4) nach Köln ein. Die Einladung wurde am heutigen Mittwoch, 4. Februar 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht. In einer ersten Abstimmung ohne Versammlung vom 20. bis 22. Januar 2015 war die Beschlussfähigkeit nicht gegeben, da das erforderliche Mindestquorum von 50 % des Anleihekapitals nicht erreicht wurde. Nun erhalten die Gläubiger erneut die Gelegenheit, über die geplante Restrukturierung der Anleihe abzustimmen. Das Mindestquorum der zweiten Versammlung liegt bei 25 % des ausstehenden Anleihekapitals (EUR 7,5 Mio.).

Frank Hock, Finanzvorstand der DF Deutsche Forfait AG: "Nachdem bereits unsere Eigenkapitalgeber auf der ordentlichen Hauptversammlung sowie unsere kreditgebenden Banken ihre Unterstützung für die Restrukturierung zugesagt haben, haben es nun die Anleihegläubiger in der Hand, den Weg für die Wiederherstellung der operativen Handlungsfähigkeit der Gesellschaft frei zu machen."

Um dies zu erreichen, schlägt die Gesellschaft vor, den Nominalzinssatz der Unternehmensanleihe für die Restlaufzeit von 7,875 % auf 2,0 % zu reduzieren und den Anleihegläubigern im Gegenzug Optionsrechte einzuräumen, Zu diesem Zweck sollen die Anleihebedingungen um die Einräumung von Optionsrechten auf den Erwerb von Aktien der Emittentin ergänzt werden. Die Optionsrechte sollen von den DF-Anleihen 2013/20 unabtrennbar ausgestaltet werden. Bei Ausübung der Optionsrechte erhalten Anleihegläubiger die Möglichkeit, eine Anzahl von 100 Stück neuen Aktien je Anleihe im Nennbetrag von EUR 1.000,00 zu einem Bezugspreis von EUR 1,25 zu erwerben.

Die Banken haben in den vergangenen Wochen verbindlich erklärt, dem Unternehmen bis zum 31. Dezember 2016 weiter mit Kreditlinien in Höhe von insgesamt EUR 40 Millionen zur Verfügung zu stehen. Eine Besicherung der Kreditlinien erfolgt nicht. Damit ist weiterhin eine Ranggleichheit zwischen Anleihegläubigern und Banken sichergestellt.

Die Angemessenheit der Gegenleistung auf Basis der genannten Parameter wurde durch einen Opinion Letter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz bestätigt. Einzelheiten zur Ausgestaltung der Optionsrechte finden sich in der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung.

Neben der Änderung der Anleihebedingungen (Top 2.2) betreffend, insbesondere die Zinsreduzierung gegen Gewährung von Optionsrechten, stehen noch die Wahl von Herrn Rechtsanwalt Klaus Nieding zum Gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger (Top 2.1) sowie dessen Bevollmächtigung (Top 2.3) auf der Agenda.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind Teil eines Restrukturierungskonzepts, das die Grundlage für ein IDW S6 Sanierungsgutachten bildet. Gemäß diesem Gutachten ist die Gesellschaft ohne die Reduzierung der Fremdkapitalzinsen auch bei Durchführung der übrigen geplanten Kapitalmaßnahmen nicht sanierungsfähig, da eine nachhaltige Renditefähigkeit nicht gegeben wäre.

Die Anleihegläubiger werden gebeten, sich zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und Ausübung ihres Stimmrechts bei PR im Turm HV-Service AG, Römerstraße 72 - 74, 68259 Mannheim oder unter der Telefax-Nummer +49 621 7177213 oder unter der E-Mail-Adresse eintrittskarte@pr-im-turm.de bis spätestens zum 18. Februar 2015 (12:00 Uhr eingehend) anzumelden, um den Prozess zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung am Tag der Gläubigerversammlung abzukürzen. Die zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung berechtigenden Unterlagen sind der Einladung (Ziffern 5, 6 und 7) zu entnehmen. Nach Eingang der Anmeldung und der erforderlichen Nachweise wird für den Gläubiger eine Stimmkarte beim Einlass zur Gläubigerversammlung hinterlegt. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts hängt jedoch nicht von der vorherigen Anmeldung ab.

Weitere Einzelheiten sowie die Formulare, die sie zur Stimmabgabe nutzen können, erhalten Anleihegläubiger unter www.dfag.de/investor-relations/anleihe.


DF Deutsche Forfait AG
Christoph Charpentier
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