Frankfurt am Main, 17. September 2024 – Der Vorstand der DFV Deutsche Familienversicherung AG, Frankfurt am Main, (ISIN: DE000A2NBVD5, die „Gesellschaft“) hat heute beschlossen, den Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse („Delisting“) zu beantragen und in diesem Zusammenhang eine Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A. („Haron Holding“), Luxemburg, abzuschließen.
Um das Delisting zu ermöglichen, haben die Gesellschaft und die Haron Holding heute eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen. In der Delisting-Vereinbarung hat sich die Haron Holding verpflichtet, den Aktionären der Gesellschaft im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots anzubieten, die Aktien der Gesellschaft gegen Zahlung einer Geldleistung in bar in Höhe von voraussichtlich EUR 6,60 zu erwerben. Liegt der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) nach den gesetzlichen Regelungen ermittelte und mitgeteilte Mindestpreis über diesem voraussichtlichen Angebotspreis, so wird der endgütige Angebotspreis dem von der BaFin mitgeteilten Mindestpreis entsprechen. Dieser kann höher sein als der voraussichtliche Angebotspreis.
Kontakt:
DFV Deutsche Familienversicherung AG
Ansprechpartner: Lutz Kiesewetter
Reuterweg 47
60323 Frankfurt am Main, Deutschland
Telefon: +49 (0)69 74 30 46 396
E-Mail: ir@deutsche-familienversicherung.de
17.09.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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