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DIALOG SEMICONDUCTOR Plc.

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DGAP-News News vom 26.05.2006

DIALOG SEMICONDUCTOR Plc.: Tagesordnung zur Hauptversammlung

Dialog Semiconductor Plc. / Hauptversammlung
Corporate-Mitteilung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Die Hauptversammlung der Dialog Semiconductor Plc findet am Montag, dem 19. Juni 2006, um 11.00 Uhr, in London,
Holborn Gate, 26 Southampton Buildings, WC2A 1PB statt.
Im Rahmen der Hauptversammlung werden folgende ordentliche Beschlüsse vorgeschlagen:

1. Vorlage des Jahresabschlusses nach IFRS

Der Hauptversammlung werden vorgelegt: der geprüfte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2005, der Bericht der Directors zum Jahresabschluss, der Bericht der Directors über ihre Vergütung, der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und zu den zu prüfenden Angaben im Bericht der Directors über ihre Vergütung.
2. Bericht der Directors über ihre Vergütung

Das Board of Directors schlägt vor, dem im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2005 enthaltenen Bericht der Directors über deren Vergütung und den darin erläuterten Richtlinien Zustimmung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers
Das Board of Directors schlägt vor, die KPMG LLP zum Abschlussprüfer bis Ablauf der nächsten Hauptversammlung und entsprechender Vorlage des Jahresabschlusses zu wählen.

4. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer

Das Board of Directors schlägt vor, ihm die Ermächtigung zu erteilen, die Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer zu treffen.
5. Beschlussfassung über die Wiederwahl von Jan Tufvesson als Director
Das Board of Directors schlägt vor, nach seinem Ausscheiden gemäß Artikel 82 der Satzung der Gesellschaft die Wiederwahl von Jan Tufvesson als Director zu beschließen.

6. Beschlussfassung über die Wiederwahl von Greg Reyes als Director
Das Board of Directors schlägt vor, nach seinem Ausscheiden gemäß Artikel 82 der Satzung der Gesellschaft die Wiederwahl von Greg Reyes als Director zu beschließen.

7. Beschlussfassung über die Wiederwahl von Michael Glover als Director
Das Board of Directors schlägt vor, nach seinem Ausscheiden gemäß Artikel 82 der Satzung der Gesellschaft die Wiederwahl von Michael Glover als Director zu beschließen.

8. Beschlussfassung über die Wiederwahl von Jalal Bagherli als Director
Das Board of Directors schlägt vor, nach seinem Ausscheiden gemäß Artikel 88 der Satzung der Gesellschaft die Wiederwahl von Jalal Bagherli als Director zu beschließen.

9. Beschlussfassung über die Wiederwahl von Peter Weber als Director
Das Board of Directors schlägt vor, nach seinem Ausscheiden gemäß Artikel 88 der Satzung der Gesellschaft die Wiederwahl von Peter Weber als Director zu beschließen.

10. Aktienoptionsplan 1998 der Dialog Semiconductor Plc
Das Board of Directors schlägt vor, den Änderungen an den Bestimmungen des 1998 beschlossenen Aktienoptionsplans der Dialog Semiconductor Plc ('Aktienoptionsplan 1998“) Zustimmung zu erteilen. Diese Änderungen sind in den Erläuterungen zu dieser Tagesordnung zusammenfassend dargelegt. Ferner soll -im Falle der Zustimmung- allen daraus resultierenden Änderungen, welche die Directors für erforderlich oder empfehlenswert erachten, um diese Änderungen umzusetzen, Zustimmung erteilt werden.
 

11. Vom Finanzamt genehmigter Aktienoptionsplan der Dialog Semiconductor Plc

Das Board of Directors schlägt vor, den Änderungen an den Bestimmungen des vom Finanzamt genehmigten Aktienoptionsplans der Dialog Semiconductor Plc ('vom Finanzamt genehmigter Aktienoptionsplan“) Zustimmung zu erteilen. Diese Änderungen sind in den Erläuterungen zu dieser Tagesordnung zusammenfassend dargelegt. Ferner soll -im Falle der Zustimmung- allen daraus resultierenden Änderungen, welche die Directors für erforderlich oder empfehlenswert erachten, um diesen Änderungen Wirkung zu verleihen, Zustimmung erteilt werden. Eine erfolgte Zustimmung zu diesen Änderungen steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das britische Finanzamt (HM Revenue und Customs) und möglicher Änderungen, die vom britischen Finanzamt gefordert werden könnten, um die steuerliche Anerkennung des Aktienoptionsplans gemäß Income Tax (Earnings and Pensions) Act 2003 zu erhalten.

12. Aktienoptionsplan 2006 für Non-executive Directors (Aufsichtsratsmitglieder) der Dialog Semiconductor Plc
Das Board of Directors schlägt vor, dem Aktienoptionsplan 2006 für Non-executive Directors (Aufsichtsratsmitglieder) der Dialog Semiconductor Plc (“Non-Executive Directors 2006 Share Option Scheme”) Zustimmung zu erteilen. Die wesentlichen Bedingungen sind in den Erläuterungen zu dieser Tagesordnung zusammenfassend dargelegt. Ferner sollen die Directors ermächtigt werden, alle Handlungen und Maßnahmen durchzuführen, die sie zur Durchführung des Aktienoptionsplans 2006 für Non-executive Directors als erforderlich oder empfehlenswert erachten.

13. Berechtigung zur Ausgabe von Aktien gemäß Abschnitt 80 des Companies Act 1985

Das Board of Directors schlägt vor, den Directors eine generelle und bedingungslose Ermächtigung zu erteilen, um die gemäß Abschnitt 80 des Companies Act 1985 zulässigen Wertpapiere bis zu einem Nennwert von 1.550.000 £ auszugeben. Die Ermächtigung erlischt am Tag der nächsten Jahreshauptversammlung, es sei denn, die Gesellschaft unterbreitet vor dem Erlöschen der Ermächtigung ein Angebot oder geht eine Vereinbarung ein, die eine Ausgabe von Wertpapieren nach dem Erlöschen der Ermächtigung vorsieht. In einem solchen Fall dürften die Directors Wertpapiere in Übereinstimmung mit dem unterbreiteten Angebot oder der Vereinbarung trotz des Erlöschens der Ermächtigung ausgeben.

Folgende besondere Beschlüsse werden vorgeschlagen:
14. Beschlussfassung über Bezugsrechtsausschluss
Das Board of Directors schlägt vor, das Board gemäß Abschnitt 95 des Companies Act 1985 zu ermächtigen, Stammaktien gegen Bareinlage in Übereinstimmung mit Artikel 6.1 und dem oben aufgeführten Beschluss 13 zuzuteilen, als ob Abschnitt 89 (1) des Acts nicht auf eine solche Zuteilung anzuwenden wäre, vorausgesetzt dass:

a) den Aktionären soweit wie möglich im Verhältnis zu ihren bestehenden Aktien neue Stammaktien angeboten wird, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen und Maßnahmen, welche die Directors mit Hinblick auf Spitzenbeträge oder rechtliche sowie praktische Probleme im Zusammenhang mit der Gesetzgebung bestimmter Länder oder den Anforderungen von Regulierungsbehörden oder der Börse für nötig oder     zweckmäßig halten; und

b) die Zuteilung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2006 für Non-executive     Directors auf 50.000 £ begrenzt ist; und

c) bei Nichtanwendung von Abschnitt (a) und (b) einen Gesamtnennwert von     230.345 £ nicht überschreiten.

Die Ermächtigung erlischt mit Beendigung der nächsten Jahreshauptversammlung nach dieser Beschlussfassung oder fünfzehn Monate nach dem Zeitpunkt der Beschlussfassung, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Dies gilt nicht, wenn die Gesellschaft vor dem Erlöschen der Ermächtigung ein Angebot unterbreitet oder eine Vereinbarung eingeht, die eine Zuteilung von Stammaktien nach dem Erlöschen der Ermächtigung erforderlich macht. In einem solchen Fall dürften die Directors Stammaktien in Übereinstimmung mit dem unterbreiteten Angebot oder der Vereinbarung trotz des Erlöschens der Ermächtigung zuteilen. Der in dieser Beschlussvorlage gebrauchte Begriff 'Stammaktien“ hat die in Abschnitt 94 des Acts beschriebene Bedeutung.

 

15. Änderung von Artikel 107 der Satzung der Gesellschaft
Vorbehaltlich der Annahme des vorstehend aufgeführten Beschlussvorschlags 12 durch die Hauptversammlung, schlägt das Board of Directors vor, Artikel 107 der Satzung der Gesellschaft zu streichen und durch folgenden Wortlaut zu ersetzen:

'Die ordentliche Vergütung der Non-executive Directors für deren erbrachte Leistungen dürfen einen Gesamtbetrag von 250.000 £ pro Jahr oder einen höheren Betrag, der von der Hauptversammlung gegebenenfalls durch ordentliche Beschlussfassung festgelegt wird, nicht überschreiten. Hiervon ausgenommen sind Beträge, die nach anderen Bestimmungen der Satzung zahlbar sind sowie der Wert von Optionen, die ihnen im Rahmen eines durch ordentlichen Hauptversammlungsbeschluss genehmigten Aktienoptionsplans gewährt werden. Entsprechend dieser Regelung wird die Vergütung der Non-executive Directors vom Board festgesetzt. Der Vergütungsanspruch auf das jeweilige Honorar entsteht täglich.“

16. Änderung von Artikel 151 der Satzung der Gesellschaft
Das Board of Directors schlägt vor, Artikel 151 der Satzung der Gesellschaft zu streichen und durch folgenden Wortlaut zu ersetzen:
Die Gesellschaft stellt die Directors und andere Geschäftsführungsorgane der Gesellschaft in vollem Umfang von allen zivil- oder strafrechtlichen Rechtsstreitigkeiten frei, die im Rahmen ihrer Tätigkeit als Directors oder als Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft gegen sie angestrengt werden, soweit dies in Übereinstimmung mit dem Companies Act 1985 zulässig ist.
Im Namen des Board Dialog Semiconductor Plc

Tim Anderson Chichester House

Secretary 278-282 High Holborn

Mai 2006 London, WC1V 7HA

 

Hinweise

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihren Aktienbesitz bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der Hauptversammlung und bis zu deren Beendigung anmelden. Die Anmeldung ist ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Depotbank eine Depotbescheinigung an die Clearstream Banking AG, Neue Börsenstr. 1, D-60487 Frankfurt, Fax: +49 (0)69-211-14240 sendet. Aktionären wird anschließend eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt.
Bevollmächtigung eines Vertreters

Das Stimmrecht kann auch durch schriftliche Bevollmächtigung ausgeübt werden. Aktionäre, die berechtigt sind an der Hauptversammlung teilzunehmen können einen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Der Stimmrechtsvertreter muss nicht Aktionär des Unternehmens sein.

Um die Ausübung der Stimmrechte zu erleichtern, bietet Dialog Semiconductor Plc die Stimmrechtsvertretung durch einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter an, der als Proxy Agent schriftlich erteilte Weisungen auf der Hauptversammlung ausführen wird.

Aktionäre, die auf der Hauptversammlung ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben wollen, erhalten die hierzu notwendigen Informationen unter http://www.dialog-semiconductor.de/hv2006/. Neben der schriftlichen Vollmachts- und Weisungserteilung ist hierzu die Anmeldung zur Hauptversammlung bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der Hauptversammlung erforderlich. Aktionären wird anschließend eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt, die dem Bevollmächtigten oder dem Stimmrechtsvertreter auszuhändigen ist.

Der von der Gesellschaft benannte und unabhängige Stimmrechtsvertreter ist Frau Martina Zawadzki. Sie ist während der Hauptversammlung unter der E-Mail-Adresse dialog@art-of-conference.de erreichbar.
Erläuterungen 

Beschlüsse

Die Beschlüsse 1 bis 13 werden als ordentliche Beschlüsse vorgeschlagen. Zur Annahme dieser Beschlüsse bedarf es der einfachen Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Beschlüsse 14 bis 16 werden als besondere Beschlüsse vorgeschlagen. Zur Annahme besonderer Beschlüsse bedarf es der qualifizierten Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen.
1. und 2.

Der geprüfte Jahresabschluss der Gesellschaft nach IFRS zum 31. Dezember 2005, der Bericht der Directors zum Jahresabschluss, der Bericht der Directors über ihre Vergütung sowie der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und zu den zu prüfenden Angaben im Bericht der Directors über deren Vergütung können auf der Website der Gesellschaft (http://www.dialog-semiconductor.com/agm2006/) eingesehen werden. Die Directors schlagen keine Dividendenzahlung vor.
5. bis 7. - Wiederwahl von Directors

Jan Tufvesson, Greg Reyes und Michael Glover treten nach der Satzung der Gesellschaft in turnusmäßigem Wechsel von ihrem Amt zurück und stellen sich zur Wiederwahl.

8. und 9. - Wiederwahl von Directors

Jalal Bagherli und Peter Weber müssen nach der Satzung der Gesellschaft bei der Jahreshauptversammlung zurücktreten und sich um die Wiederwahl bewerben, da sie nach der letzten Hauptversammlung in das Board of Directors berufen wurden.

10. und 11. - Aktienoptionsplan 1998 der Dialog Semiconductor Plc und vom Finanzamt genehmigter Aktienoptionsplan der Dialog Semiconductor Plc
Die Directors der Gesellschaft möchten die Bestimmungen des Aktienoptionsplans 1998 und des vom Finanzamt genehmigten Aktienoptionsplans der Gesellschaft so ändern, dass diese, nach dem Dafürhalten der Directors, besser der gängigen Marktpraxis entsprechen und die Mitarbeiter der Gesellschaft ein wettbewerbsfähigeres Vergütungspaket erhalten.

 

Im Folgenden sind die vorgeschlagenen Änderungen der beiden Pläne zusammengefasst:

· Es wird vorgeschlagen, die Optionslaufzeit für neue Optionen, die nach der Annahme der vorgeschlagenen Änderungen gewährt werden ('neue Optionen“), von zehn auf sieben Jahre zu verkürzen. Nach Ansicht der Directors wird diese Verkürzung zu einem reduzierten Aufwand für neu ausgegebene Mitarbeiter-Aktienoptionen in der Gewinn- und     Verlustrechnung führen.

· Es wird vorgeschlagen, den Zeitraum, in dem langfristige Optionen (d. h. die langfristigen Optionen, die nach der Annahme der vorgeschlagenen Änderungen gewährt werden) ausgeübt werden können, von fünf auf vier Jahre zu verkürzen. Die Directors gehen davon aus, dass dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der bestehenden Aktienoptionspläne erhöht wird.
· Es wird vorgeschlagen, eine neue Bestimmung in beide Pläne aufzunehmen. Diese soll klarstellen, dass alle neuen Optionen auf monatlicher, linearer Basis ausübbar werden (derzeit werden die Optionen jährlich ausübbar). Nach Ansicht der Directors wird eine monatliche Ausübbarkeit     für die Mitarbeiter attraktiver sein; und

· es wird vorgeschlagen, dass die Directors in jedem Zeitraum außerhalb der Sperrfristen ('Close Periods“) Optionen gewähren können.
Voraussetzung und Bedingung für die vorgeschlagenen Änderungen an dem vom Finanzamt genehmigten Aktienoptionsplan der Gesellschaft ist die Genehmigung durch das britische Finanzamt.

12. Aktienoptionsplan 2006 für Non-executive Directors (Aufsichtsratsmitglieder) der Dialog Semiconductor Plc
Die Directors der Gesellschaft halten die Einführung eines neuen Aktienoptionsplans für wünschenswert, um Non-executive Directors (Aufsichtsratsmitglieder) von dem von der Gesellschaft benötigten Format zu gewinnen und zu halten. Das Ziel des Beschlussvorschlags 12 besteht darin, den Aktionären der Gesellschaft die Möglichkeit zur Genehmigung des Aktienoptionsplans 2006 für Non-executive Directors zu geben.
Die Gesellschaft beabsichtigt in zunehmendem Maße international erfahrene Boardmitglieder zu gewinnen, um den Herausforderungen des für die Gesellschaft relevanten Wettbewerbs zu begegnen und in einem umsichtigen Rahmen einen Teil der Vergütung für die bestehenden und neuen Non-executive Directors an der Wertsteigerung des Unternehmens auszurichten. Um dies zu erreichen wird vorgeschlagen, die Vergütung für Non-executive Directors um Aktienoptionen zu erweitern. Diese Erweiterung ist mit einer Reduzierung der Vergütung in Geld verbunden. Zu gegebener Zeit könnte diese Vergütung an den maximal zulässigen Betrag in Höhe von 250,000 £ pro Jahr für alle Non-executive Directors gemäß der Satzung der Gesellschaft angepasst werden bzw. an einen höheren, von der Hauptversammlung zu beschließenden, Betrag.
Nach der Genehmigung des Aktienoptionsplans 2006 für Non-executive Directors durch die Aktionäre ist beabsichtigt, an jeden amtierenden Non-executive Directors und an jeden neuen Non-executive Directors bei dessen Berufung in das Board of Directors einmalig 50.000 Optionen zu gewähren ('erstmalige Gewährung“). In den Folgejahren würden jedem Non-executive Directors unmittelbar im Anschluss an die Jahreshauptversammlungen jährlich 20.000 Optionen gewährt ('jährliche Gewährung“). Hierbei sollte beachtet werden, dass gemäß der Satzung der Gesellschaft das Board of Directors aus nicht mehr als zehn Directors bestehen darf.

Die Anzahl der Aktien, für die im Rahmen des Aktienoptionsplans 1998 und des vom Finanzamt genehmigten Aktienoptionsplans für Mitarbeiter der Gesellschaft Optionen gewährt werden können, ist auf 15% der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft (nach Ausgabe dieser 15%) beschränkt. Es wird vorgeschlagen, dass Optionen, die im Rahmen des Aktienoptionsplans 2006 für Non-executive Directors gewährt werden, zusätzlich zu dieser Grenze von 15% begeben werden können und somit darin nicht inbegriffen sind. Allerdings verpflichtet sich das Board of Directors, dass die kumulierte Anzahl der ausgegebenen, noch nicht ausgeübter Optionsrechte diese Grenze von 15% bis zur Hauptversammlung im Jahr 2008 nicht überschritten wird. Im Rahmen der Hauptversammlung im Jahr 2008 wird die Fortführung des Aktienoptionsplans 2006 für Non-executive Directors der Hauptversammlung als Beschluss und gegebenenfalls eine Erhöhung der Grenze von 15% vorgeschlagen. Zum 31. Dezember 2005 waren rd. 8% der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft als Mitarbeiteraktienoptionen ausgegeben.

Im Folgenden sind die Bestimmungen des Aktienoptionsplans 2006 für Non-executive Directors zusammengefasst:

· Die bei der erstmaligen Gewährung begebenen Optionen werden linear, Monat für Monat, über einen Zeitraum von 4 Jahren ausübbar. Die bei der jährlichen Gewährung begebenen Optionen werden linear, Monat für Monat, über einen Zeitraum von 12 Monaten, ausübbar.
· Der Preis der Optionen entspricht dem Marktpreis der Aktie zum     Zeitpunkt der Gewährung.

· Die Optionen sind über einen Zeitraum von 7 Jahren ausübbar.
· Ausübbare Optionen verfallen 6 Monate nach dem Ausscheiden eines Directors aus dem Board, sofern sie bis dahin nicht ausgeübt wurden. Nach dem Ausscheiden eines Directors aus dem Board werden keine     weiteren Optionen ausübbar.

· Falls sich im Unternehmen die Gesellschafterverhältnisse ändern ('change of control“) und die Tätigkeit eines bestimmten Directors im Board nicht mehr erforderlich sein sollte, werden:
o von den Optionen der erstmaligen Gewährung 50% aller bis dahin noch nicht ausübbaren Optionen sofort ausübbar; und
o von den Optionen der jährlichen Gewährung 100% aller noch nicht         ausübbaren Optionen sofort ausübbar.

· Bei der Ausübung von Optionen sind alle zu zahlenden Steuern und/oder Sozialversicherungsbeiträge vom jeweiligen Optionsinhaber zu tragen.
13. Berechtigung zur Ausgabe von Aktien gemäß Abschnitt 80 des Companies Act 1985

Das Ziel von Beschlussvorschlag 13 besteht darin, die Ermächtigung der Directors, bis zur Beendigung der nächsten Jahreshauptversammlung Aktien in einem Gesamtnennwert von 1.550.000 £ (15.500.000 Aktien) auszugeben, erneut zu bestätigen. Der Gesamtnennwert der betreffenden Wertpapiere, auf die sich diese Ermächtigung bezieht, setzt sich zusammen aus dem Nennwert von ca. einem Drittel der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft und dem Nominalkapital in Höhe von 50.000 £ (500.000 Aktien) aus der erstmaligen Gewährung von Optionen gemäß dem Aktienoptionsplan 2006 für Non-executive Directors. Falls der Aktienoptionsplan 2006 für Non-executive Directors nicht durch Annahme von Beschlussvorschlag 12 genehmigt wird, schlagen die Directors die Beibehaltung der Ermächtigung zur Aktienausgabe gemäß Abschnitt 80 des Companies Act 1985 (Beschlussvorschlag 13) vor.
14. Beschlussfassung über Bezugsrechtsausschluss

Bei der Ausgabe von Aktien müssen die Directors das im Companies Act 1985 gesetzlich vorgeschriebene Bezugsrecht beachten. Dies bedeutet, dass die Directors alle Aktien, die sie ausgeben möchten, zuerst den bestehenden Aktionären anbieten müssen. Mit Beschluss 14 sollen die Directors ermächtigt werden, das gesetzlich vorgeschriebene Bezugsrecht unter anderem dann auszuschließen, wenn die Ausgabe von Aktien in Verbindung mit der Neuemission von Bezugsrechten steht (in welchem Fall ohnehin allen Aktionären ein Angebot unterbreitet werden würde), wenn die Ausgabe von Aktien gemäß dem Aktienoptionsplan 2006 für Non-executive Directors erfolgt oder wenn die Ausgabe von Aktien auf einen Gesamtnennwert von maximal 230.345 £ (dies sind 2.303.450 Aktien oder 5% der 46.068.930 ausgegebenen Stammaktien der Gesellschaft) beschränkt ist.

15. Änderung von Artikel 107 der Satzung der Gesellschaft
Gemäß Artikel 107 der Satzung der Gesellschaft ist die ordentliche Vergütung der Non-executive Directors (mit Ausnahme von Beträgen, die gemäß einer anderen Bestimmung der Satzung zu zahlen sind) auf einen Gesamtbetrag von derzeit 250.000 £ pro Jahr beschränkt. Es wird vorgeschlagen, Artikel 107 der Satzung zu streichen und durch einen neuen Artikel zu ersetzen, um klarzustellen, dass der Wert von Optionen, die diesen Directors im Rahmen eines durch ordentliche Beschlussfassung seitens der Aktionäre genehmigten Aktienoptionsplans gewährt werden, nicht im Gesamtbetrag der jährlich an diese Directors zu zahlenden ordentlichen Bezüge in Höhe von maximal 250.000 £ eingeschlossen ist. Diese Ausschlussregelung gilt somit für Optionen, die im Rahmen des in Beschluss 12 vorgeschlagenen Aktienoptionsplans 2006 für Non-executive Directors gewährt werden.
16. Änderung von Artikel 151 der Satzung der Gesellschaft
Artikel 151 betrifft die Freistellung von Ansprüchen gegen Directors und andere Geschäftsführungsorgane, die die Gesellschaft für ihre Tätigkeit als Gesellschaftsorgan einräumt. Die vorgeschlagene Satzungsänderung reflektiert neues englisches Gesellschaftsrecht, das diesen verbesserten Schutz für Directors ermöglicht.

Dialog Semiconductor Plc
Neue Straße 95
D-73230 Kirchheim/Teck – Nabern
Telefon: +49-7021-805-412
Fax:     +49-7021-805-200
E-mail:  info@dialog-semiconductor.de
www.dialog-semiconductor.de


DGAP 26.05.2006 

 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     Dialog Semiconductor Plc.
              Neue Strasse 95
73230 Kirchheim/Teck-Nabern Deutschland Telefon:      +49 7021 805-0
Fax:          +49 7021 805-100
Email:        martin.kloeble@diasemi.com
WWW:          www.diasemi.com
ISIN:         GB0059822006
WKN:          927200
Indizes:      MIDCAP, PRIMEALL, TECHALLSHARE
Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Stuttgart, München, Hamburg;               Auslandsbörse(n) Nasdaq
 
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