EASY SOFTWARE AG: Stellungnahme gem. § 27 WpÜG EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Öffentliche Ausschreibung 07.08.2012 14:40 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Berichtigung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Mülheim an der Ruhr, 7. August 2012 Vorstand und Aufsichtsrat der EASY SOFTWARE AG haben heute ihre gemeinsame Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zu dem am 25. Juli 2012 von der Allgeier SE veröffentlichten Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot jeweils einstimmig und ohne Enthaltungen beschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen den Aktionären der EASY SOFTWARE AG, das Angebot nicht anzunehmen, weil sie den Kaufpreis für nicht angemessen halten. Die vollständige Stellungnahme wird im Laufe des Tages veröffentlicht und im Internet auf der Website der Gesellschaft unter www.easy.de/investor-relations/uebernahmeangebot/Gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat.pdf zugänglich sein. EASY SOFTWARE AG Der Vorstand 07.08.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: EASY SOFTWARE AG Am Hauptbahnhof 4 45468 Mülheim an der Ruhr Deutschland Telefon: +49(0) 208 450 16-0 Fax: +49(0) 208 450 16-90 E-Mail: investor@easy.de Internet: www.easy.de ISIN: DE0005634000 WKN: 563400 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service |