EASY SOFTWARE AG: Anfechtungsklage gegen Bestellung eines besonderen Vertreters und eines Sonderprüfers EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache 21.09.2012 16:28 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Anfechtungsklage gegen Bestellung eines besonderen Vertreters und eines Sonderprüfers Der EASY SOFTWARE AG mit Sitz in Mülheim an der Ruhr ist heute eine Anfechtungsklage gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juli 2012 zu den Tagesordnungspunkten 11 (Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gemäß § 147 Abs. 1 AktG sowie Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG) und Tagesordnungspunkt 12 (Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers) gefassten Beschlüsse zugestellt worden. Die Klage ist vor dem Landgericht Düsseldorf, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 35 O 61/12 anhängig. Mülheim an der Ruhr, 21. September 2012 EASY SOFTWARE AG Der Vorstand 21.09.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: EASY SOFTWARE AG Am Hauptbahnhof 4 45468 Mülheim an der Ruhr Deutschland Telefon: +49(0) 208 450 16-0 Fax: +49(0) 208 450 16-90 E-Mail: investor@easy.de Internet: www.easy.de ISIN: DE0005634000 WKN: 563400 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service |