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DGAP-Ad-hoc News vom 23.07.2013

EASY SOFTWARE AG: Rücknahme der Anfechtungsklage gegen Bestellung eines besonderen Vertreters und eines Sonderprüfers

EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache
23.07.2013 18:25

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Rücknahme der Anfechtungsklage gegen Bestellung eines besonderen Vertreters und eines Sonderprüfers

Der EASY SOFTWARE AG mit Sitz in Mülheim an der Ruhr ist heute die Klagerücknahme der vor dem Landgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 35 O 61/12 anhängigen Anfechtungsklage zugestellt worden. Die Anfechtungsklage richtete sich gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juli 2012 zu den Tagesordnungspunkten 11 (Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gemäß § 147 Abs. 1 AktG sowie Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gemäß § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG) und Tagesordnungspunkt 12 (Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers) gefassten Beschlüsse (vgl. Ad-hoc-Veröffentlichung vom 21. September 2012). Mit der Klagerücknahme ist das Verfahren beendet.


Mülheim an der Ruhr, 23. Juli 2013

EASY SOFTWARE AG 
Der Vorstand 


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