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DGAP-Ad-hoc News vom 29.08.2013

EASY SOFTWARE AG: Oliver Krautscheid zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt und Dr. Thomas Heidel als besonderen Vertreter mandatiert

EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
29.08.2013 18:26

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
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Oliver Krautscheid zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt und Dr. Thomas Heidel als besonderen Vertreter mandatiert

Die Hauptversammlung vom 28. August 2013 hat im Wesentlichen folgende Beschlüsse gefasst:

1. Die Hauptversammlung hat Herrn Oliver Krautscheid zum Mitglied des Aufsichtsrats der EASY SOFTWARE AG bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, gewählt. In der im Anschluss an die Hauptversammlung stattgefundenen konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde Herr Krautscheid einstimmig zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Herr Krautscheid folgt Herrn Manfred A. Wagner, der sein Mandat zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2013 aus persönlichen Gründen niedergelegt hat.

2. Die Hauptversammlung hat den Auftrag des besonderen Vertreters, Herrn Rechtsanwalt Dr. Thomas Heidel, zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie Dritte klargestellt und erweitert sowie ihn in seinem Amt bestätigt. Die Hauptversammlung hat klargestellt, dass das Mandat des besonderen Vertreters nicht nur die im Hauptversammlungsbeschluss vom 26. Juli 2012 hervorgehobenen Sachverhalte umfasst, sondern sämtliche Ersatzansprüche aus unangemessenen Geschäften mit Organmitgliedern bzw. von ihnen kontrollierten Gesellschaften geltend zu machen sind. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass insbesondere diejenigen Sachverhalte Gegenstand des Mandats des besonderen Vertreters sind, die die Sonderprüferin Frau Rosemarie Helwig in ihrem Bericht nach § 142 Abs. 1 AktG vom 20. Februar 2013 dargestellt hat. Weiterhin wurde das Mandat des besonderen Vertreters auch insoweit erweitert, als dass er auch Ersatzansprüche resultierend aus der Bestellung von Herrn Flury geltend machen soll.

Mülheim an der Ruhr, den 29. August 2013
EASY SOFTWARE AG
Der Vorstand


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