EASY SOFTWARE AG: Besonderer Vertreter der EASY SOFTWARE AG erhebt Klagen gegen ehemalige Organmitglieder DGAP-News: EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache 06.08.2014 / 12:15 --------------------------------------------------------------------- Mülheim an der Ruhr, 6. August 2014 Besonderer Vertreter der EASY SOFTWARE AG erhebt Klagen gegen ehemalige Organmitglieder Der besondere Vertreter der EASY SOFTWARE AG, Dr. Thomas Heidel, hat auf Basis der Ergebnisse seiner rechtlichen Prüfung und des am 20. Februar 2013 veröffentlichten Sonderprüfungsberichts der WP/StB Rosemarie Helwig mehrere Klageschriften eingereicht. Diese betreffen die Schadensersatzansprüche des Unternehmens gegen die ehemaligen Vorstände bzw. Aufsichtsräte Manfred Wagner, Wolfgang Glücks, Josef Gemeri und Gereon Neuhaus. Basis für das Engagement von Dr. Heidel ist der Beschluss im Rahmen der EASY-Hauptversammlung vom 26. Juli 2012, der auf der Hauptversammlung am 28. August 2013 bestätigt und ergänzt wurde. * Im Zusammenhang mit der Übernahme einer Bürgschaft der EASY SOFTWARE AG zur Absicherung einer Kontokorrentverbindlichkeit der EASY Solutions GmbH und Begleichung der Verbindlichkeiten der EASY Solutions GmbH auf Veranlassung von bzw. im Einverständnis mit Herrn Manfred Wagner klagt die EASY SOFTWARE AG, vertreten durch den besonderen Vertreter, auf Aufwendungsersatz- und Schadensersatz in Höhe von rund EUR 500.000,00 gegen die EASY Solutions GmbH, Herrn Manfred Wagner, Herrn Josef Gemeri und Herrn Wolfgang Glücks vor dem Landgericht Duisburg. * Weiter hat der besondere Vertreter im Namen der EASY SOFTWARE AG gegen Manfred Wagner, Wolfgang Glücks, Josef Gemeri und Gereon Neuhaus vor dem Landgericht Duisburg Klage auf Schadensersatz erhoben. Gegenstand sind zum einen Schadensersatzansprüche gegen Herrn Manfred Wagner und Herrn Wolfgang Glücks im Zusammenhang mit unberechtigten von diesen veranlassten Vorauszahlungen der EASY SOFTWARE AG an die mittlerweile insolvente sbr health it GmbH, Gladbeck, in Höhe von rund EUR 1,5 Mio.. Die Forderung erfasst neben den rechtsgrundlosen laufenden Vorauszahlungen auch weitere damit in Zusammenhang stehende Zahlungen an die sbr health it GmbH, denen keine Gegenleistung gegenübersteht, sowie eine ungerechtfertigte Provisionsvorauszahlung, die Inanspruchnahme aus dem Schuldbeitritt der EASY SOFTWARE AG zu dem durch die CFT Consulting GmbH an die sbr health it GmbH gewährten Darlehen und eine rechtsgrundlos erteilte Gutschrift an die sbr health it GmbH. * Zudem richtet sich die Klage gegen Herrn Manfred Wagner und Herrn Wolfgang Glücks auf Schadensersatz in Höhe von EUR 288.375,00 wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Bestellung und Abberufung des ehemaligen Vorstandsmitglieds Claus M. Flury. * Mit der Klage begehrt die EASY SOFTWARE AG weiter Auskunft von Manfred Wagner über die Nutzung der von der EASY SOFTWARE AG, ursprünglich vertreten durch Josef Gemeri, angemieteten Loge in der Schalke Arena. * Gegenstand der Klage sind weiter Schadensersatzansprüche der EASY SOFTWARE AG gegen Herrn Manfred Wagner und Herrn Josef Gemeri wegen unüblicher Darlehensvergaben in Höhe von insgesamt EUR 85.532,54 an Herrn Manfred Wagner nahestehende Unternehmen. Die EASY SOFTWARE AG hatte in den Jahren 2005, 2007 und 2008 vier kurzfristige Darlehen an die GfU Gesellschaft für Unternehmensberatung, Planung und Organisation mbH und die HOMA Hochstromtechnik GmbH & Co. KG gewährt. * Der besondere Vertreter hat im Namen der EASY SOFTWARE AG gegen Manfred Wagner vor dem Landgericht Duisburg Klage auf Schadensersatz in Höhe von ca. EUR 1,38 Mio. im Zusammenhang mit dem Verkauf der Anteile an der ScanOptic Gesellschaft für Scanner- und optische Speichertechnologie mbH, Mülheim a. d. Ruhr, im Oktober 2002 erhoben. Nach einer Klageerweiterung erfasst die Klage auch Schadensersatzansprüche der EASY SOFTWARE AG gegen Manfred Wagner aus der von ihm veranlassten Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von EUR 133.000,00 zu Gunsten der EASY SOFTWARE (UK) plc, das dieser von Manfred Wagner und der RS Consulting GmbH gewährt wurde. Über die weiteren Entwicklungen wird die Gesellschaft berichten. EASY SOFTWARE AG Der Vorstand --------------------------------------------------------------------- 06.08.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 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