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DGAP-Ad-hoc News vom 12.02.2016

EASY SOFTWARE AG: Schadensersatzverfahren

EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache
12.02.2016 12:38

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Mülheim an der Ruhr, 12. Februar 2016

Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Manfred A. Wagner hat gegen das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 13. Januar 2016 Berufung eingelegt. Das Landgericht Duisburg hatte Manfred A. Wagner wegen der Auszahlung von Kaufpreisansprüchen der EASY SOFTWARE AG aus dem Verkauf einer Beteiligung an der ScanOptic Gesellschaft für Scanner- und optische Speichertechnologie mbH an Manfred A. Wagner sowie der Rückzahlung eines von ihm und der RS Consulting GmbH an die EASY SOFTWARE (UK) PLC gewährten Darlehens durch die EASY SOFTWARE AG verurteilt, an die EASY SOFTWARE AG Schadensersatz in Höhe von EUR 1.513.963,31 nebst Zinsen zu zahlen.

EASY SOFTWARE AG 
Der Vorstand


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