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DGAP-Ad-hoc News vom 21.03.2016

EASY SOFTWARE AG: Schadensersatzverfahren

EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache
21.03.2016 17:10

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Mülheim an der Ruhr, 21. März 2016

Die EASY Solutions GmbH, der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Manfred A. Wagner und das ehemalige Vorstandsmitglied Josef Gemeri, haben gegen das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 11. Februar 2016 Berufung eingelegt.
Das Landgericht Duisburg hatte die EASY Solutions GmbH, Manfred A. Wagner und Josef Gemeri wegen der Übernahme von Bürgschaften durch die EASY SOFTWARE AG zur Absicherung von Verbindlichkeiten der EASY Solutions GmbH und wegen der Begleichung von Verbindlichkeiten der EASY Solutions GmbH durch die EASY SOFTWARE AG als Gesamtschuldner verurteilt, an die EASY SOFTWARE AG Schadensersatz in Höhe von EUR 400.000,00 nebst Zinsen zu zahlen. Zudem wurden die EASY Solutions GmbH und Manfred A. Wagner als Gesamtschuldner verurteilt, an die EASY SOFTWARE AG weiteren Schadensersatz in Höhe von EUR 83.440,33 zuzüglich Zinsen zu zahlen. Darüber hinaus stellte das Landgericht Duisburg fest, dass Manfred A. Wagner und Josef Gemeri als Gesamtschuldner sämtliche weiteren Schäden zu ersetzen haben, die der EASY SOFTWARE AG aus dem vorgenannten Sachverhalt bis zu einem erstrangigen Haftungsbetrag von EUR 400.000,00 entstanden sind oder entstehen werden, sowie, dass Manfred A. Wagner sämtliche weiteren Schäden zu ersetzen hat, die der EASY SOFTWARE AG aus dem vorgenannten Sachverhalt bis über einen Haftungsbetrag von EUR 400.000,00 hinaus entstanden sind oder entstehen werden.

EASY SOFTWARE AG
Der Vorstand


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