Mülheim an der Ruhr, 6. Juni 2019. In dem von der Gesellschaft eingeleiteten Schadensersatzverfahren gegen ihren ehemaligen Vorstandssprecher Gereon Neuhaus und ihren ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred A. Wagner im Zusammenhang mit dem Komplex "SBR" hat Herr Manfred A. Wagner gegen das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 29.04.2019 Berufung eingelegt.
Die Gesellschaft hat beschlossen, sich der Berufung im Wege einer Anschlussberufung anzuschließen.
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