EASY SOFTWARE AG: Korrektur unserer Veröffentlichung vom 03.08.2010 gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung EASY SOFTWARE AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 05.08.2010 09:49 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main / Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02. August 2010 angezeigt, dass sie am 28. Juli 2010 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte an der EASY SOFTWARE AG, Am Hauptbahnhof 4, 45468 Mülheim an der Ruhr / Deutschland unterschritten hat. Die Höhe ihres Stimmrechtsanteils beträgt seit diesem Zeitpunkt 3,20 % (173.000). EASY SOFTWARE AG Der Vorstand 05.08.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: EASY SOFTWARE AG Am Hauptbahnhof 4 45468 Mülheim an der Ruhr Deutschland Internet: www.easy.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |