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DGAP-Ad-hoc News vom 23.08.2016

EDAG Engineering Group AG: * ATON unterrichtet EDAG Engineering Group AG über geplanten Ankauf von Aktien * Teilweise vorzeitige Rückzahlung von Aktionärsdarlehen vereinbart

EDAG Engineering Group AG / Schlagwort(e): Finanzierung
23.08.2016 18:39

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

- ATON unterrichtet EDAG Engineering Group AG über geplanten Ankauf von     Aktien

- Teilweise vorzeitige Rückzahlung von Aktionärsdarlehen vereinbart
Arbon, 23. August 2016. Die EDAG Engineering Group AG (EDAG), ISIN CH0303692047, ist am 23. August 2016 von ihrem Aktionär ATON unterrichtet worden, dass dieser beabsichtigt, weitere Aktien der Gesellschaft anzukaufen.

ATON hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, im Zeitraum bis zum 29. Mai 2017 Aktien börslich anzukaufen. In diesem Zeitraum sollen bis zu 1.000.000 Aktien der Gesellschaft (ca. 4% des Grundkapitals der EDAG Engineering Group AG) angekauft werden. Der Schlusskurs der EDAG-Aktie im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse betrug am 23. August 2016 EUR 14,00.

Der Ankauf der Aktien soll in entsprechender Anwendung der Regelungen von Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. April 2014 und gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 über Aktienrückkaufe durch Emittenten (mit Ausnahme der Bestimmungen über die Offenlegung von getätigten Transaktionen) und unter Beachtung aller übrigen anwendbaren Rechtsvorschriften erfolgen.

Der Ankauf soll kursschonend über die Handelsplätze erfolgen, auf denen die EDAG-Aktien zum Handel zugelassen sind oder gehandelt werden. Der von ATON zu zahlende Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) soll nach Auskunft von ATON den Börsenkurs nicht um mehr als 5% unter- oder überschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei jeweils der Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem jeweiligen Erwerb. Ferner sollen Aktien nicht zu einem Preis erworben werden, der über dem Preis nach Maßgabe von Artikel 3 Abs. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 liegt. Orders für Ankäufe werden nur innerhalb des laufenden Handels und nicht im Rahmen von Auktionsphasen abgegeben werden und zu Beginn einer Auktionsphase bestehende Orders werden nicht während dieser Phase verändert werden.

Im Hinblick auf die Menge der zu erwerbenden Aktien sollen pro Tag nicht mehr als 25% des jeweiligen durchschnittlichen Tagesumsatzes im Xetra- Handel der Frankfurter Wertpapierbörse angekauft werden. Der durchschnittliche Tagesumsatz des jeweiligen Handelssegments ist vom durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin abzuleiten.

ATON beabsichtigt, mit dem Ankauf eine Bank zu beauftragen, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von ATON trifft. ATON hat mitgeteilt, dass sie sich vorbehalten wird, das Mandat der Bank vorzeitig zu beenden und den Auftrag auf eine andere Bank zu übertragen. Der Ankauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden. Die Veröffentlichung der einzelnen durchgeführten Transaktionen soll nicht erfolgen. Mitteilungspflichten des Aktionärs aufgrund des Wertpapierhandelsgesetzes bleiben unberührt.
Des Weiteren teilt die Gesellschaft mit, dass sie sich mit der ATON Group Finance GmbH als Darlehensgeberin über die vorzeitige teilweise Rückzahlung des von der ATON Group Finance GmbH gewährten Aktionärsdarlehens geeinigt hat. Das 2013 gewährte Aktionärsdarlehen mit einer Laufzeit bis zum 6. November 2018 ist mit 5% per annum verzinslich und valutiert gegenwärtig bei ca. EUR 133 Millionen. Aufgrund der jetzt getroffenen Vereinbarung wird die Gesellschaft mit Wirkung zum 31. August 2016 eine außerordentliche Sondertilgung in Höhe von EUR EUR 20 Millionen vornehmen. Diese Maßnahme dient der Optimierung der Finanzierungsstruktur der EDAG-Gruppe.

23.08.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de


 
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