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DGAP-Ad-hoc News vom 20.10.2009

Constantin Medien AG einigt sich mit D&O-Exzedentenversicherer ACE

Constantin Medien AG / Vergleich

20.10.2009 

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ismaning, 20. Oktober 2009 - Vorstand und Aufsichtsrat der Constantin Medien AG (Gesellschaft) haben heute den Eckpunkten einer vergleichsweisen Regelung mit dem D&O-Exzedentenversicherer ACE Europe Group Limited (ACE) zugestimmt. Diese betreffen die noch offenen Schadenersatzansprüche, die die Gesellschaft gegen ehemalige Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der EM.TV & Merchandising AG geltend macht. Die Einigung soll im Laufe der nächsten zwei Wochen in eine schriftliche Vereinbarung münden, die der Hauptversammlung zur Zustimmung vorgelegt wird. Nach der erzielten Einigung zahlt die ACE 27,5 Mio. Euro brutto an die Gesellschaft. Damit werden alle nach der Vereinbarung mit der CHUBB Insurance of Europe S.A. (CHUBB) vom 27./28. August 2009 noch offenen Schadenersatzansprüche, insbesondere aus und im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit der Gesellschaft betreffend den Themenkomplex Formel 1 gegen ehemalige Organmitglieder der EM.TV & Merchandising AG (LG München I, Az. 5HK O 19261/04) sowie aus der hierfür geltenden D&O-Versicherung bei der ACE erledigt. Aufgrund vertraglicher Verpflichtungen erhält die DB UK Holding Limited ein Drittel der zugeflossenen Erlöse. Die Verbindlichkeit der Einigung steht auch nach der Vereinbarung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft. Die bestehende Vergleichsvereinbarung mit dem Erstversicherer CHUBB, die ebenfalls noch der Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft bedarf, bleibt unberührt.


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20.10.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

 
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